Bei uns auch erlaubt. Wie es heisst, "mit der gebotenen Vorsicht" ist das Durchfahren des stockenden Verkehrs zulässig. ...
Es ist in de CH ebenfalls erlaubt, AUF dem Radstreifen (auf der Fahrbahn!) "mit der gebotenen Vorsicht" mit dem Motorrad an einer STEHENDEN Kolonne RECHTS vorbei zu fahren. Aber:
1. Dürfen keine Fahrradfahrer behindert werden.
2. Die Geschwindigkeit muss angepasst und langsam sein.
3. Muss VOR dem Lichtsignal wieder auf die Normalspur eingeschwenkt werden, damit die Velofahrer nicht behindert werden können.
Schon sehr oft gemacht, ein paar mal "erwischt" worden, dem nichtwissenden Rennleiter das Reglement unter die Nase gerieben, seine Verwunderung bestaunt und genüsslich weiter gefahren.
Auch die Polizisten sind nicht allwissend...