Lenkererhöhung montiert und eingetragen

  • @ Flyer,


    jetzt wird auch ein Schuh draus. Ich schicke Dir alles zu, was ich an Unterlagen habe. Mit diesen Unterlagen habe ich die LH auch ohne Reise bis an die Nordsee beim heimischen TÜV Nord eingetragen bekommen ;-). Und ich würde mir sofort eine andere Prüfstelle suchen, damit Du nicht wieder auf den pingeligen Dipl.Ing. triffst und dort Voraufklärung betreiben, bevor Du mit dem Moped dort auftauchst.


    Ich fuhr zum heimischen TÜV, erzählte ihm, dass viele Forumskollegen durch die halbe Republik reisen, um LH eintragen zu lassen, das müsse doch auch in LP möglich sein....-%- . Er bat um Vorabsichtung der vorliegenden Papiere zwecks Einsichtnahme, ich hab ihm das ganze Zeugs vorgelegt und dann kam, OK, trage ich Dir auch ein.


    Bitte die persönlichen Daten auf den Unterlagen nicht weitergeben oder wenn, dann schwärzen, ich muss jetzt ein bisken was tun und hatte nicht die Zeit dazu.


    Regards


    Olli

  • @ Olli, vielen Dank für deine Unterlagen. Ich vermute, dass das Werkstück nicht das gleiche ist, für das du mir die Unterlagen geschickt hast. Ich hab die 'ne mail geschickt.
    Gruß
    Heiko

    Fly like an eagle, ride like the devil, die like a man

  • Das ändert Grundsätzlich nichts daran, dass das beiligende Materialgutachten KEINE Rückschlüsse zu lässt, auf die vorliegende Lenkererhöhung.


    Auch die Unterlagen, einer eingetragenen LH, Fahrzeugbrief/Kfz-Schein, sind nicht bindend, für den Prüfer. Können eventl. ne Entscheidungshilfe für den Prüfer sein, mehr aber auch nicht.


    auch hier zu lesen..............http://www.honda-paneuropean.d…t=13392&highlight=Helibar


    kurz um...........................DU mußt dir einen Prüfer suchen, welcher Dir die LH einträgt.

  • Danke für den thread. Im Augenblick scheint wohl nichts mit Einbau zu gehen. Vielleicht spricht sich das auch unter den TÜV Prüfern herum. Ich hatte das TÜV Gutachten vom TÜV Rheinland(22.08.2011) auch dem fHH mitgegeben, der, nach Rücksprache mit seinem TÜV Prüfer zu hören bekam, dass handschriftliche Streichungen in Gutachten (im Gutachten wurde die Bezeichnung von HC 0303 auf GEN 3.2 geändert und gesigelt) seit 2011 nicht mehr gültig seien. Ich werde trotzdem mal beim TÜV hier vor Ort nachfragen. Mehr als NEIN sagen kann er ja nicht. Angebaut habe ich jedenfalls das Teil noch nicht. Eventuell war es eben auch ein Fehleinkauf. Sollten sich wohl alle vorher überlegen....:-(

    Fly like an eagle, ride like the devil, die like a man

  • Weshalb Fehlkauf.............................-%-
    Das war das erste was ich an der PAN mir, an Zubehör gewünscht hatte. Die 13er hab ich mir zum 50.Geburtstag geschenkt ;-)
    Und das Teil ist GOOGOOGOO


    Meinst Du, mit Gutachten, Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubniss :?::idea:


    Wenn die Unterlagen nicht vollständig sind. Und das ist bei der Helibar LH so. Bist auf das Gutwill eines Prüfers angewiesen.
    Egal was DU für Unterlagen bringst,von anderen Eintragungen der LH, besteht KEINE Rechtsverbindlichkeit/Anspruch, dass das von anderen Prüfern übernommen werden muß.


    LH anbauen, telefonieren und zum TÜV in Deinem Umfeld fahren. Brauchst halt einen TÜV´ler der sich nicht ziert, die LH einzutragen ;-) Irgendwo isser der gute Mann -%-

  • Ich verstehe den ganzen Umstand nicht. 0))((0
    Statt Zeit und Geld zu verschwenden, würde ich einfach eine schöne Tour in den Norden der Republik planen und es von jemandem machen lassen, der sich damit auskennt.


    Die Pan ist ein Langstreckentourer! :mrgreen:

    ... always ride on the bright side of life ...

  • Nabend
    Falls es Euch hilft hätte ich im Raum Neuss einen Prüfer.
    Mailt mir Eure Unterlagen und ich reich sie weiter..
    Werden dann sehen was er sagt.

  • Der Prüfer ist erst das zweite Problem. Der fHH baut mir das Teil gar nicht erst ein, da der Prüfer das Teil nicht abnimmt....Der Händler meint, dass er eine Verantwortung hat, wenn er mich mit einem Teil fahren lässt, was vom TÜV nicht zugelassen ist, was ich wiederum auch verstehe.
    Ich hatte kurz die Möglichkeit mit dem Prüfer zu sprechen. Der Prüfer möchte ein Materialgutachten, wo drauf steht, dass es sich auf die LE mit der Werknummer GEN 3.2 bezieht. Auf dem Gutachten(zur Erlangung der Betriebserlaubnis, vom 22.08.2011), was ich habe, ist die alte Bezeichnung HC303 handschriftlich durchgestrichen und mit Kuli GEN 3.2 angefügt. Diese (handschriftliche Änderung) ist seit 2011 laut Prüfer nicht mehr gültig. Ihr habt schon recht wenn ihr sagt, ich muss mir einen Prüfer suchen, der das so akzeptiert... aber erst muss ich einen Fachmann finden, der mir das Teil auch einbaut. Ja auch die Option mal den "Schrauber" aufzusuchen habe ich noch im Hinterkopf. Leider hat er auf meine PN noch nicht geantwortet....
    Dieses Jahr ist eh gelaufen. Habe ja den Winter über Zeit mir zu überlegen, wie ich es anstelle. Vielleicht muss man mal ein neues Gutachten erstellen lassen, was dann ja auch allen nachfolgenden, die mit einer LE liebäugeln, helfen würde. Aber wahrscheinlich gibt es das nicht zum Sonderpreis.

    Fly like an eagle, ride like the devil, die like a man

  • ....lieber FLYER....


    wat machst da nur für Sachen ?
    wie schon geschrieben, fahr an'e Nordsee...da sitzt einer und da wirst du geholfen....GARANTIERT !! Bei mir wars so.
    Du musst aber auch wissen : den Schrauber darfst du nicht aufm falschen Fuss erwischen.

    Mit hanseatischen Grüßen aus EDDW
    BERNHARD

    Einmal editiert, zuletzt von HANSEAT ()

  • Olli der Bernhard ist aber schon ruhiger geworden er hat jetzt mehr Vertrauen zu mir und meine Arbeit. Ich brauche ihn nicht mehr mit Kabelbindern vor der Garage fest binden damit ich in Ruhe Arbeiten kann . :lol:


    Gruß von der Nordsee


    Der Schrauber Pako


    Hallo, kann mir das Bildlich bestens vorstellen!!!!:mrgreen::mrgreen::mrgreen:


    Grüße

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Bayerwaldtour ist Geschichte.....-%-

  • Wer kann mir weiterhelfen?Ich habe letzte Woche eine solche Lenkererhöhung erworben und gleich montiert und nun möchte ich sie eintragen lassen (plichtbewusster Fahrer). Gibt es ein Gutachten/Eg-Bescheining oder sonst was dazu? (Pako?)