Mindestgeschwindigkeit auf Landstraßen?

  • Ich würde behaupten, dass es keine gesetzliche Min. Geschwindigkeit über Land gibt. Aber es gibt bestimmt einen Punkt wo es als Behinderung geahndet werden kann. z.B auf Einspurigen mit Überholverbot.
    Besser wäre eine gestzliche Änderung von Überholverbot.
    Zum einen sind auf dem Bild zwei PKW abgebildet und kein Krad.
    Es gibt ja Schilder wo z.B. Durchfahrt für Zweiräder verboten ist.
    Warum darf ein PKW ein Krad überholen und nicht umgekehrt???
    Das kommt mit Sicherheit aus der Zeit wo es Bauart bedingt für ein Krad fast unmöglich war einen PKW zu überholen.
    Heute ist das in wenigen Sekunden geschehen.
    Dieses Gesetz finde ich, sollte geändert werden!!!!!!!!

  • https://dejure.org/gesetze/StVO/3.html


    Absatz 2:


    "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."


    In der Praxis sind diese Faktoren allerdings allesamt sehr subjektiv. Daher wird nur relativ selten ein Bußgeldbescheid für zu langsames Fahren verhängt. Unmöglich ist eine Strafe aber nicht.


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    Gruß Dieter
    4 Räder bewegen den Körper, 2 Räder bewegen die Seele

  • Wenn denn schon der eigene Maßstab so erhaben über dem der restlichen tumben Masse schwebt, dass einem nicht einmal mehr in den Sinn kommt, dem aufgestauten Verkehr hinter einem Platz zu machen, wie wäre es mit folgendem Kompromiss:


    Laß einfach genügend Platz zum Vordermann, so dass der nachfolgende, überholwillige Verkehr zumindest nicht mehrere Fahrzeuge auf einmal überholen muß.

    ... always ride on the bright side of life ...


  • Das schildert eindrucksvoll und aus erster Hand, wo das Problem liegt. Es wird nicht überholt und somit denjenigen erschwert, die überholen wollen, wenn sich viele in die Reihe der Schnarchnasen einsortieren, was ich übrigens häufig erlebe (gerade heute morgen wieder).


    Ich finde, es wird zu langsam gefahren (schrub ich schon öfter) und es wird zu wenig überholt. Da eiern manche über viele km hinter einem Erntefahrzeug hinterher, obwohl sie es ohne Gefahr und ohne kriminell zu werden überholen könnten. Das wiederum hindert Menschen wie mich daran, zu überholen. Das ist ein nicht unerheblicher Teil meines Standpunktes.


    Vielleicht ist es nicht klar geworden, aber ich will nicht immer und überall maximal schnell unterwegs sein, aber ich fühle mich von Fahrern vor mir behindert, die mit gemütlichen 70 km/h unterwegs sind, obwohl gegen 100 nichts spräche. Das hat bei mir im Übrigen mit Zeitmanagement etc. nichts zu tun; wenn ich irgendwohin fahre und pünktlich ankommen muss/will, dann habe ich Reserven für o.g. Schleicher einkalkuliert und das klappt üblicherweise einwandfrei.


    In einem anderen Forum nebenan habe ich eine ähnliche Diskussion gestartet, dort ist die Tendenz eher pro 100 auf Landstraßen bzw. nicht wesentlich unter erlaubter Geschwindigkeit. Das schreibe ich nicht, weil ich meinen Standpunkt unterstreichen will, ich will nur aufzeigen, dass es durchaus kontroverse Diskussionen geben kann (was wohl kaum jemand verwundert).


    Interessant finde ich allerdings, dass in einem Pan-Forum eher gleichgültig diskutiert wird, während in einem CBX-Forum mit zugegeben relativ geringer Beteiligung eher flott gefahren wird. Wie würde diese Diskussion wohl in Foren für GSX-R, Hayabusa oder Zündapp verlaufen? :-)


    Wer das hier nicht lesen will, sollte es nicht tun. Ich begrüße den Umzug dieses Themas hierher ausdrücklich, Catweazle. Mit den Anhängern hatte das wirklich nichts mehr zu tun. Danke dafür.
    Achim

  • Achim, im Goldwingforum würde vermutlich die Forderung nach einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf der Landstraße breite Unterstützung finden. Denn fährt man schneller, klingt die Countrymusic nicht mehr so schön! :mrgreen:


    So hat jeder seine Einstellung. Und wir (ex)PAN-Fahrer werden langsam zu den straßenverstopfenden Rentnern, über die wir früher immer geschimpft haben.

    ... always ride on the bright side of life ...

  • ….dass einem nicht einmal mehr in den Sinn kommt,
    dem aufgestauten Verkehr hinter einem Platz zu machen …..


    Was soll es bringen, jene hinter mir vorbei zu lassen, denn praktisch hat es
    meist keine Auswirkungen, jetzt mal davon abgesehen, dass sich Reihenfolge
    ändert und die Fahrzeuge im ersten Moment leicht davonziehen, mehr aber
    auch nicht.


    Auf einer Landstraße kann man nicht mit freier Fahrt rechnen (ist auch eine
    vorrausschauende Fahrweise)! Zwangläufig wird man aufgehalten, durch
    Ampeln, Geschwindigkeitsreduzierung, andere Fahrzeuge. Wie oft habe ich
    seinerzeit mal Fahrzeuge vorbeigelassen, die dann im nächsten Dorf an der
    Ampel vor mir standen! Praktisch bringt es gar nichts!

    Vielleicht ist es nicht klar geworden, aber ich will nicht immer und überall maximal schnell unterwegs sein,
    aber ich fühle mich von Fahrern vor mir behindert, die mit gemütlichen 70 km/h unterwegs sind, obwohl gegen 100 nichts spräche.


    Aber warum kommt dieses Gefühl bei dir auf?


    Man verspürt den Zwang den Vordermann überholen zu müssen und je
    länger man hinter ihm ist, umso größer wird dann auch der Druck, der sich
    dadurch aufbaut?


    Und irgendwann wird der Druck so unerträglich, dass man vorbeiziehen
    muss, auch wenn es mit viel Risiko verbunden ist?


    Letztlich ist es doch eine Frage der persönlichen Einstellung, denn das
    Problem ist nicht wirklich der Langsame vor mir, sondern wie ich die
    Situation wahrnehme und dann damit umgehe!


    Gruss
    Siggi

  • Wie oft habe ich
    seinerzeit mal Fahrzeuge vorbeigelassen, die dann im nächsten Dorf an der
    Ampel vor mir standen! Praktisch bringt es gar nichts!


    Das stimmt so nicht. Was es bringt: die Leute vor dir sind ruhiger unterwegs, wenn sie nicht hinter dir herfahren müssen, selbst wenn es im Einzelfall zu einer erneuten Begegnung an irgendeiner Ampel kommen mag.

    Aber warum kommt dieses Gefühl bei dir auf?


    Hmm, vielleicht stimmt mit meinem Gefühl 'was nicht... Unzulässige Frage, meine Attitüde soll nicht verhandelt werden.


    Und irgendwann wird der Druck so unerträglich, dass man vorbeiziehen muss, auch wenn es mit viel Risiko verbunden ist?


    Nein. Es wird überholt, sobald es geht und zwar mit geringstmöglichem Risiko. Ich will keinen Wettbewerb gewinnen, ich will einfach nur fahren, ohne meine Wohlfühlgeschwindigkeit durch andere vermasselt zu bekommen.


    Letztlich ist es doch eine Frage der persönlichen Einstellung, denn das Problem ist nicht wirklich der Langsame vor mir, sondern wie ich die Situation wahrnehme und dann damit umgehe!


    Siehe oben, die persönliche Einstellung ist unwichtig. Wenn ich mich behindert fühle, soll ich eine Therapie machen oder wie?


    Offenbar ist es wirklich zwar nicht so richtig erlaubt, wird aber nicht weiter verfolgt, wenn jemand 70 statt 100 fährt. So jedenfalls hat sich ein Polizist nebenan geäußert. Sprich: ich könnte dich anzeigen, weil du den Verkehr behindert hättest, aber das hätte vermutlich keine praktische Wirkung (außer gerollten Augen bei den Polizisten). Da ist das Gesetz also nicht präzise genug formuliert, in dem es heißt: Ohne Grund den Verkehr behindern. Schade.
    Achim

  • ...Laß einfach genügend Platz zum Vordermann, so dass der nachfolgende, überholwillige Verkehr zumindest nicht mehrere Fahrzeuge auf einmal überholen muß. ...


    Wenn ich als 2. in einer Kolonne fahre und überholen möchte, halte ich trotzdem einen minimalsten Sicherheitsabstand ein.
    Oft wird aber schon ein "knapper Sicherheitsabstand" bereits als Einladung zum Hüpfen angesehen oder um auf 2-spurigen Strassen im Zickzack vorzudrängeln. Da wird - selbst mit 50kmh - in jedes Loch von Parkplatzgrösse rein gedrängelt (soll doch der Depp bremsen).
    Besonders ausgeprägt ist dieses Verhalten im Berufsverkehr (zum Glück habe ich das hinter mir) Morgens und Abends. Und ja... nach 2km Strecke sind sie an der Ampel 2 Autos vor einem.

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=

  • Eigentlich geht mir dieses Thema wahnsinnig auf den S... , vorallen wenn man hier jemanden hat der sowieso nicht von seiner Meinung abweicht und anderen seinen Willen aufzwingen möchte und sich gerne schreiben sieht.
    Ich frage mich die ganze Zeit, wie du überhaupt deinen Führerschein bestehen konntest, also bei mir hättest du, als ich es noch Hauptberuflich gemacht habe, so jedenfalls nicht Bestanden.
    Mal ein paar Auszüge aus der Prüfungsrichtlinie (original Übernommen).


    Zum Nichtbestehen einer Prüfung kann ausser den in 5.17.2.1 genannten Fehlverhalten auch die Wiederholung oder Häufung von verschiedenen Fehlern führen, wie zB.:
    -Mangelhafte Verkehrsbeobachtung
    -Nichtangepasste Geschwindigkeit
    -Fehlerhaftes Abstandhalten
    -Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes
    -Nichtbeachten von Verkehrszeichen
    -Fehler bei der Fahrzeugbedienung


    nur mal so einige Ausschnitte daraus.
    Das heisst auch, wenn du an einem Aufhebungsschild einer Geschwindigkeitsbegrenzung, nicht spürbar beschleunigst (unter Beachtung der Witterungsverhältnisse und Strassenzustände), zählt das unter Nichtangepasste Geschwindigkeit und kann sogar als nicht beherrschen des FZ ausgelegt werden.
    Und in dem Punkt, das Langsames fahren nicht bestraft wird, stimmt leider nicht, bis zu 40 Euro und im härte Fall kann sogar ein Punkt fällig sein.
    Falls aber jetzt wieder, gleich jemand das Gegenteil behaupten wird, es gibt genügend Videos von der Polizei auf YouTube dazu.


    Also fahr meinetwegen weiter wie du willst, aber lass die anderen bei ihrer Meinung und versuche nicht sie von deiner fahrweise zu überzeugen.
    So und jetzt kannst du dich auch ewig lange wieder auslassen, Besserwisser sterben einfach nicht aus.


    Gruss Ralph


  • So und jetzt kannst du dich auch ewig lange wieder auslassen, Besserwisser sterben einfach nicht aus.


    Hier zeigt sich wieder - wie in einigen anderen Mails auch schon - dass so mancher nicht in der Lage ist zivilisiert zu diskutieren.


    Wenn das Thema uninteressant ist: Einfach ignorieren. Wenn es interessant ist: Ohne Beschimpfungen des Opponenten auskommen und versuchen überzeugende Argumente zu bringen.
    Beides ist Dir trefflich misslungen.

  • Hier ein Auszug aus dem Juraforum. Den ganzen Thread habe ich unten verlinkt. Damit dürfte jedenfalls die Argumente bzüglich der Verletzung der StVO der hier vertretenen Nicht-Juristen erstmal erledigt sein.


    Zitat


    Außerhalb von Autobahnen gilt: wenn langsamer als 60 Prozent der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gefahren wird, ohne daß dies durch Witterung, Sichtverhältnisse oder Verkehrsverhältnisse geboten ist, kann dies als "Behinderung" des nachfolgenden Verkehrs angesehen werden. (Wenn es den Verkehr denn tatsächlich behindert.) Sagt die Rechtsprechung.


    Das heißt: innerorts 30 km/h bzw. in Tempo-30-Zonen 18 km/h sind zulässig und keine "Verkehrsbehinderung".


    Auf Autobahnen gilt, daß Fahrzeuge eine Geschwindigkeit von 60 km/h erreichen können müssen, die Rechtsprechung sagt dazu, daß für die Autobahn alles unter 60 km/h ohne triftigen Grund als "Behinderung" gilt.


    Wer mit 70 auf der Landstraße unterwegs ist bewegt sich nach der derzeitigen Rechtssprechung im grünen Bereich.


    Noch ein interessantes Zitat:


    Zitat

    Einen allgemeinen Tatbestand der Verkehrsbehinderung gibt es dagegen nicht. Vielmehr kommt es auf die konkrete Behinderung an, die dann als Tatbestand auch so benannt wird und entsprechend geahndet wird. Ein Bußgeld für einen Verstoß gegen § 3 Abs. 2 StVO ist im Bußgeldkatalog jedoch nicht festgelegt.


    Damit dürften die anderslautenden aber komplett unbelegten Behauptungen divereser Schreiber hier widerlegt sein.


    Hier der ganze Thread.


    https://www.juraforum.de/forum…fahren-als-gefahr.405461/

  • Und hier noch ein besonders schöner:


    Zitat

    Die Unfallgefahr entsteht allein durch das unzulässige (weil unsichere) Überholmanöver. Solange hinter dem langsamer fahrenden Fahrzeug hergefahren wird, besteht überhaupt keine Gefahr. Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht besteht kein Anspruch darauf, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch tatsächlich fahren zu können. Man darf sie vielmehr nur dann fahren, wenn die Verkehrsverhältnisse das zulassen.