Mindestgeschwindigkeit auf Landstraßen?

  • Gemäß den Prüfungsrichtlinien muss ein Prüfling unter Beweis stellen, dass er halt das Fahren auch bei höheren Geschwindigkeiten beherrscht. Dies bedeute aber im Umkehrschluss nicht, dass er dies dann auch nach der bestandenen Fahrprüfung ständig praktizieren muss.


    Bei einer Fahrprüfung werden ja noch andere Fähigkeiten erwartet, welche man dann später weniger beansprucht! :SM:


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  • Der Prüfling ist durchgefallen, weil er das Aufheben der 70er Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mitbekommen hat und deshalb, nach Auffassung des Prüfers, zu langsam unterwegs war. Hier hätte der Prüfling unter Beweis stellen können, wenn er denn das Aufheben der Geschwindigkeitsbegrenzung gesehen hätte, dass er das Fahren auch bei höheren Geschwindigkeiten sicher beherrscht, so wie es in den Prüfungsrichtlinien gefordert ist.


    Man kann aber aus dieser Prüfungsaufgabe nicht ableiten, dass man nicht langsamer fahren darf, als die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Ansonsten würde sich in der StVO eine entsprechende Passage finden, dass man stets dazu angehalten ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auszunutzen und die gibt es eben nicht. Was der Einzelne als zu langsam oder als vermeidbare Behinderung empfindet, spielt dabei keine Rolle. Es bleibt diesem aber unbenommen, seine Auffassung gerichtlich prüfen zu lassen.

  • nirgendwo gabs mal ein Urteil, wenn man bei 100 km nur 70 fährt ein Verkehrshinternis darstellt, das auch bestraft werden kann.

  • Das ist nicht ganz richtig, Dein Einwand für 100 zu 70 ja, aber sonst:

    AG Gemünden (Main) Urteil vom 03.02.1997, OWi 372 Js 59889/96 (alt) Orientierungssatz:
    Es liegt eine Behinderung des Verkehrsflusses durch Langsamfahren vor, wenn der Betroffene auf einer unübersichtlichen 3 km langen Strecke eine Geschwindigkeit von 40-50 km/h einhält, obwohl 100 km/h zulässig sind und sich hinter ihm schon nach 1 km eine Fahrzeugschlange von 7 Fahrzeugen gebildet hat.








  • Ich soll heute mit meinem Verkehrshindernis 500 km Bundesstraße zum Hängertreffen mit Tempo 60 fahren,

    weil Herr Scheuer klar pro Tempolimit (aber nur für Motorräder mit Anhänger) ist :shock:


    Werd ich das tun ?


    :mrgreen:

  • unbedingt! Und mach mal ne Aufzeichnung davon.

  • nirgendwo gabs mal ein Urteil, ...

    Muss doch nicht gleich ein Urteil sein.


    § 3 Absatz 2 der STVO sagt, dass ohne triftigen Grund Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren dürfen, dass sie den Verkehrsfluss behindern.


    Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit die mit eine Bußgeld von 20€ geahndet werden kann. Da die Rennleitung sicherlich vorrangig mit anderem und durchaus wichtigeren beschäftigt ist dürfte die Anwendung eher selten sein. Der sichere Nachweis, dass eine Behinderung vorlag die aus nicht triftigem Grund entstand führt wahrscheinlich auch eher dazu, dass dieser wohl selten so klar ist, dass man sich für diese kleine OWi damit rumschlägt.


    Bezogen auf den Fahrschüler könnte das vom Prüfer durchaus als Grundlage für seine Entscheidung hergehalten haben die Prüfungsfahrt zu beenden. Ob eine Behinderung zu dieser Zeit tatsächlich vorlag geht aus dem nachgestellten Video nicht hervor.



    Edit: Verdammt, zu langsam beim Kaffee schlürfen getippt.

    Grüße aus Berlin,


    Andreas


    Bike hard, die old.

  • Ob ein 25 Jahre altes Urteil hier noch als Richtschnur herhalten kann? Mittlerweile sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen streckenweise niedriger als seinerzeit. Auf Landstraßen findet man immer häufiger Begrenzungen auf 80 oder 70 Km/h, in den Ortschaften pendelt es sich bei 30 Km/h ein und irgendwann wird es der Standard sein. Dies ist nicht nur verkehrspolitisch gefordert, sondern wird auch vom überwiegenden Teil unserer Bürger so gesehen. Damit einher geht dann auch ein Tempolimit auf Autobahnen, welches schon längst überfällig ist. Für mich keine Umstellung, aber so manch anderer wird da wohl so seine Probleme mit haben!

  • Das ist echt übel und garantiert ein Sche...-Gefühl, es im Rückspiegel beobachten zu müssen.

    Gerade was die LKW's anbelangt - wenn sich nur einer daneben benimmt oder verzockt dann war's das vielleicht.
    Schicke das doch mal ans Verkehrsministerium, z.H. Herrn Scheuer. Auch wenn ich nicht wirklich glaube dass das kommentiert wird, aber einen Versuch wäre es Wert.

  • ich habe einen Bekannten, der fährt jetzt mit dem E-Roller (max 80 km/h) auf der 4 Spurigen B9 (auf 120 km/h limitiert) zur Arbeit... ab und zu überholen ich ihn mit der Dose. Es kam hinter ihm zu wirklich sensationellen Ausweichmanöver, weil kein Mensch damit rechnet, dass vor ihnen eine Wanderschikane bewegt. Das ist wirklich lebensgefährlich! Ihm ist das wurscht. Bin gespannt, wie lange das noch gut geht, bzw bis er fehlt....