Abblendlicht

  • Weshalb auf ein "mehr" an Licht verzichten, wo es mit wenigen Handgriffen zu ermöglichen/erledigen ist.


    TÜV hatte auch nie gemekert.

  • auch wenn der TÜV nicht meckert, weil er es "übersieht" (ich fahr auch so :D ) ... es ist nicht legal. Das sollte man fairer Weise bei solchen "Tipps" erwähnen. Die Streuscheibe ist auf der anderen Seite nur fürs Fernlicht gemacht...
    deshalb sieht sie auch anders aus ;-)

  • Na ja, grottenschlecht liegt dann aber eher im Auge des Betrachters. Es sind eben nur die typischen 2700K eines normalen Glühwendelleuchtkörpers. Dass da eine LED mit 3600K Farbtemperatur aber gleichem Lichtstrom punkten kann ist schon klar.


    Den gleichen efekt haste mit sowas hier auch https://www.lichtex.de/h4-phil…e/a-123422/#technicaldata.... aber bei 200h Lebensdauer wirds echt nervig.


    Jetzt mal ne Frage, gibts es, bzw kennt jemand Straßenzugelassene H4 Led Birnen? Meines wissens gibts die nicht.


    Und wenn du dennoch welche verbaust biste automatisch n "Bullenmagnet"

  • auch wenn der TÜV nicht meckert, weil er es "übersieht" (ich fahr auch so :D ) ... es ist nicht legal. Das sollte man fairer Weise bei solchen "Tipps" erwähnen. Die Streuscheibe ist auf der anderen Seite nur fürs Fernlicht gemacht...
    deshalb sieht sie auch anders aus ;-)


    Da das Löti schon geschrieben hatte, muß man/n nicht mehrmals darauf hinweisen. Aber wenns hilft ;-)
    Und der TÜVler sieht das mit Sicherheit, wenn er vor das LichtPrüfgerät fährt und nachschaut.

  • Zitat von ADAC

    Nur im Auto sind LEDs nicht zugelassen


    Das Problem: Derzeit sind LED-Retrofits aufgrund der Gesetzeslage in Europa im Straßenverkehr unzulässig. In die meisten Haushalte haben die Leuchtmittel schon Einzug gefunden, nur im Auto sind sie nicht zugelassen, sofern sie nicht als Voll-LED-Scheinwerfer oder Leuchte typgeprüft wurden. Ist eine Lampe defekt, muss sie auch wieder durch eine Birne mit Glühfaden ersetzt werden – zumindest in Europa. In anderen Ländern, wie beispielsweise den USA, sind LED-Retrofits im Straßenverkehr bereits zugelassen.



    Hier noch einmal der Link zur Seite.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Nur im Auto sind LEDs nicht zugelassen ???
    Der ADAC anerkennt wohl nur Autos als Verkehrsmittel im Strassenverkehr


    Dass Motorrad, Quad, Trike, Traktor und sogar Fahrrad ebenfalls zum Strassenverkehr gehören, ist dem ADAC wohl entgangen.

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=

  • Othmar der ADAC spricht von aufgrund der Gesetzeslage in Europa im Straßenverkehr unzulässig.
    Da sind dann Moppeds, Kinderfahrräder und Rollatoren mit einbezogen. ;)

    Gruß, Hannes

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  • Das stimmt natürlich Hannes


    Aber was springt primär ins Auge? TITEL oder Text?

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    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
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