Seid gegrüßt ihr Wissensträger,
die Suche im Forum ergab keinen Treffer. In meinen Papieren steht zu meiner ST1100P, EZ 06/94 steht geschrieben: " Bei beladeneod. teilbelad. Gepäckbehältern ist eine höhere Geschwind. als 130km/h unzulässig."
Gespräche mit anderen ST1100 Fahrern in Dodenau ergab das bei den anwesenden, gesprochenen die ST1100 jünger waren als meine und die Eintragung alle nicht hatten.
Es ist ja nicht so, dass ich, besonders als Einsteiger, beladen mit Höchstgeschwindigkeit durch die Gegend pflügen wollte, mich würde aber interessieren ob jemand die Begründung dahinter kennen könnte.
Hinweise werden gerne angenommen. Vielen Dank.