Bei der Gelegenheit auch gerade die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen
Wusste nicht dass das geht.
ABER das kostet wahrscheinlich auch wieder was?
Bei der Gelegenheit auch gerade die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen
Wusste nicht dass das geht.
ABER das kostet wahrscheinlich auch wieder was?
Ja klar, Austragung 34,30 plus techn. Änderung auf der Zulassungsstelle ich glaube 28 €
Moin Zusammen,
da meine HU im April fällig war , habe ich die letzten Wochen
bei zwei verschiedenen Tüv(Nord)-Stationen und der Dekra angefragt ob sie mir das austragen.
Das Gutachten und den Gesetztestext hatte ich dabei, die neuen Reifen aber noch nicht drauf.
https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html
Bridgestone Freigabe für ST1100 ´92
-der erste Tüv sagt machen sie nicht, wär aber auch nicht nötig, sie hätten Anweisung wenn die Größe passt das alles ok ist (Radial/Diagonal egal)
-der zweite sagt nach Rückfrage in Zentrale , geht garnicht, weil aktuelle Reifen mit der Pan sowieso überfordert wären
-Dekra sagt sie müssen eigetragen werden
Jetzt sind die Schlappen aufgezogen und ich möchte die HU endlich nachholen.
Hat das von Euch Jemand im Bereich PLZ34 (evtl. auch 33, 37, 59) schon mal machen lassen, und kann mir Station und Ansprechpartner/Prüfer nennen und mir
ggf. die Prüfescheinigung als Arbeitsgrundlage zukommen lassen
MHildebrand war soviel ich weiß in Minden zum Austragen.
Bevor ich mich aber auf den Weg dorthin mache gibts ja vielleicht was in der Nähe.
@MHildebrand: kannst Du mir die Infos schicken ?
LG Andi
Servus
so wie ich die Sache sehe braucht man nichts austragen lassen. (Gesetzliche Grundlage???)
Eintragen erübrigt sich auch. Im Schein ist nur die Größe vorgegeben. Also Schlappen drauf und nicht Fragen, sondern zur HU fahren.
Wenn wer auch immer meckert, fragen wo das geschrieben steht.
Grüße Manfred
Siehe auch hier
Für die 11er gilt Fall 2 --> Eintragen! zumindest ab DOT 2020
Auch wenn du durch die HU durch kommst, was durchaus zu 50% realistisch ist,
Spätestens bei einer Kontrolle machst du große Augen,
bei unserer letzten Kontrolle wurde explizit nach den reifen geschaut und es wurden zum Teil die Mopeds aufgeladen,
Auch wenn es beim TÜV durchkommt, heißt das noch lange nicht, dass du durch die nächste Kontrolle kommst
bei unserer letzten Kontrolle wurde explizit nach den reifen geschaut und es wurden zum Teil die Mopeds aufgeladen,
Wenn Du jemand kennst, der davon betroffen ist, gibt es nach erster grober Einschätzung einen Bußgeldbescheid mit Punkten. Ab damit zum Anwalt, Einspruch einlegen und durch die Instanzen treiben, mal sehen, was rauskommt.
Mich würde der Vorwurf der OWi interessieren. Ich werde bei nächster Gelegenheit mal recherchieren, ob bei Juris schon was veröffentlicht ist.
Von den verladen Mopeds kenne ich keinen.
Aber ich weiß von einem dem sie die Betriebserlaubnis entzogen haben. Der fand das nicht lustig.
Unter Umständen ist da der Urlaub erst Mal gelaufen, im wahrsten Sinne des Wortes
Und wenn du dir das Bridgestone Gutachten 3 Post weiter oben anguckst, da steht auch drin, dass die Reifen eingetragen werden müssen.
Ich stelle mir eine andere Frage:
Wenn ich einen Anspruch auf "Austragung" - gemeint ist wohl die Beseitigung der Reifenbindung - habe, wäre die Nichtbeachtung "lediglich" eine formelle "Banalität": mit anderen Worten: nur weil nicht ausgetragen kann auch keine Stilllegung erfolgen.
Aber wie gesagt: Vorsicht, das ist nicht belastbar.
PS: ein Jurisdurchlauf unter Reifenbindung Motorrad hat ausser diversen Hinweisen auf EU-Regeln aus 1997! nichts ergeben, damals ist das Thema unter dem Stichwort Handelshemmnis diskutiert worden (Marktbeschränkung)
Ich war mit meiner bei der Dekra und beim Tüv, beide haben mir versichert, dass ich die neuen Reifen nicht eintragen muss.
Wenn mir jetzt ein Beamter die Maschine stilllegt, wäre das der Obergau.
Allerdings habe ich eine 98ér mit ABS, im unveränderten Originalzustand
Ich habe die 97er mit dem 120er Vorderrad da hieß es eindeutig, eintragen.
EDIT
Seit April gibt es von Bridgestone eine Freigabe für das ABS/CBS Model mit dem 120er Vorderrad!!
Wenn ich einen Anspruch auf "Austragung" - gemeint ist wohl die Beseitigung der Reifenbindung - .....
Wir reden über ein Motorrad das eine KBA Zulassung hat (also die meisten 11er)....
Dann besteht kein Anspruch auf die Austragung. Ist eine reine Einzelfall Entscheidung, es gibt keinerlei Dokumente dafür
Reden wir über eine EU-Zulassung (aller 13er und vielleicht die letzten 11er) - dann ist die Reifenbindung wegen übergeordnetem EU-Recht von Rechtswegen ungültig und hätte die in die Papiere geschrieben werden dürfen.
Wenn mir jetzt ein Beamter die Maschine stilllegt, wäre das der Obergau.
Es kommt auf die Zulassung deiner 11er an - KBA Zulassung (Reinfenbindung ist nach wie vor bindend) oder EU-Zulassung.... siehe auch #71
Blick in deine Papiere im Feld "K" gibt Auskunft