So weit sind wir schon....

  • Zitat

    Original von Andi#87
    ...oder ist der 1. April wann anders?


    http://www.focus.de/auto/unter…em-roller_aid_322773.html


    Italienische Verhältnisse jetzt wohl auch schon in Deutschland :evil:


    Anno 1975 hat man mir mein Frisiertes Mofa auch sichergestellt,
    das Ding ging über 100 sachen -%-
    Angeblich wurde es damals auf dem TÜV-Gelände gestohlen,
    habe es jedenfalls niemehr wieder gesehen.
    Die Versicherung mußte damals trotzdem zahlen.

    Grüße
    aus Süd-Hessen
    Peter
    STOC #611


    Historie: Div.50er, Laverda 1000C3; Suzuki GS750,VS1400; Yamaha XS400, XS1100S, FJ1200; Kawasaki GPZ1100; BMW R1200RT; K1600GT;R1200GS/LC; Honda ST1100 ABS-I,ST1100 ABS-II; ST1300-A8; Triumph Explorer;aktuell BMW R1250GS

  • Servus


    Wenn ich sowas lese


    """""Vernichtung unumgänglich
    Nach Auffassung des Gerichts sei dies zur Verhinderung weiterer Straftaten dringend erforderlich gewesen. Eine Herausgabe des getunten Rollers an den Besitzer sei ausgeschlossen, da die Betriebserlaubnis aufgrund der vorgenommenen technischen Umbauten erloschen sei"""""


    Haben die jetzt einen total an der klatsche :evil:


    Wird der dann eingestampft :?:


  • Na Klar, und demnächst wanderst bei mehr als 20 KMH zu schnell in den Bau :shock:

  • Es wird zwar ein Fahrzeug, aber im konkreten Fall ein Mittel, welches zur Begehung einer ( oder mehrerer ) Straftaten benutzt wurde, vernichtet.


    Ist ähnlich wie eine Pistole als Tatwaffe einer Straftat.
    Eben das Werkzeug, daß notwendig gewesen ist, um gegen die Vorschriften zu verstoßen.


    Ohne das Urteil in Gänze zu kennen, bin ich sicher, daß der Führer nicht zum ersten Mal mit dem frisierten Roller angehalten wurde und das ist oftmals ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit eben eine Straftat und keine, vergleichsweise harmlose, Ordnungswidrigkeit.

  • Zitat

    Original von zrudi
    Es wird zwar ein Fahrzeug, aber im konkreten Fall ein Mittel, welches zur Begehung einer ( oder mehrerer ) Straftaten benutzt wurde, vernichtet.


    Ist ähnlich wie eine Pistole als Tatwaffe einer Straftat.
    Eben das Werkzeug, daß notwendig gewesen ist, um gegen die Vorschriften zu verstoßen.


    Ohne das Urteil in Gänze zu kennen, bin ich sicher, daß der Führer nicht zum ersten Mal mit dem frisierten Roller angehalten wurde und das ist oftmals ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit eben eine Straftat und keine, vergleichsweise harmlose, Ordnungswidrigkeit.


    Also von Wiederholung steht da nix. Und allgemein ist das Wertevernichtung. Hab ich kein Verständnis für.

  • hier ist das AKtenzeichen dazu: 1 K 825/07.MZ
    einen Volltext des Urteils finde ich leider nicht.

  • Für mich ein klassischer Fall von "mit Kanonen auf Spatzen schießen"!


    Sicherlich wird das Gericht seine Gründe für dieses Urteil haben. Dennoch denke ich, dass ein kostenpflichtiger Rückbau mit anschließender, ersatzloser Einziehung des Fahrzeuges es auch getan hätte.
    Hinter der Härte des Urteils wird auch vermutlich ein Mehrfachtäter stecken.
    Nichts genaues weiß man nicht!


    Es ist dabei zu berücksichtigen, dass durch die Erlöschung der BE auch kein Versicherungsschutz mehr besteht und somit bei einem Schadenseintritt, womöglich noch Personenschaden, der geschädigte evtl. "in die Röhre guckt"!

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)

  • Zitat

    Original von zrudi
    Ohne das Urteil in Gänze zu kennen, bin ich sicher, daß der Führer nicht zum ersten Mal mit dem frisierten Roller angehalten wurde und das ist oftmals ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit eben eine Straftat und keine, vergleichsweise harmlose, Ordnungswidrigkeit.


    Sehe das ähnlich...
    Bei uns hier ist das ja usus: police ertappt die Brüder, lauter Auspuff, zu schnell, ungenehmigte Umbauten, etc... entzieht ihnen das Kennzeichen (Zulassung), die müssen das KFZ "rückgebaut" der amtlichen Prüfstelle vorführen...


    Dann röhren sie halt paar Tage mit nem handgemahlten Papp-Kennzeichen weiter (...hab's halt verloren Hr. Inspektor...), motzen über die scheiß Bullen, bauen den Dämpfer gerade mal für die Vorführung retour, 2h später daheim wieder die "Röhre" drann und fräsen weiter... mit jenseits von 12T rpm die Gasse rauf und runter...


    Daß diese Billig-Teile den Geschwindigkeiten weder vom Fahrwerk, noch von der Bremsanlage her gewachsen bedenken die Kids halt weniger...
    Genausowenig wie daß eine nicht zugelassene Leistungssteiegerung umgehendes Erlöschen der Versicherungsdeckung mit sich bringt; die Versicherer schießen im Enrstfall zwar vor, holen sich anschl im Zivilverfahren aber alles zu 100% vom betreffenden Halter zurück...
    Da hast ein paar Jahre Gehaltspfändung am Hals, und wenn die kiddies nicht strafmündig/pfändbar, müssens halt die Eltern brennen...

  • hmmm, muss ich jetzt alle meine Messer vernichten lassen.
    Es kann ja nicht ausgeschlossen werden, dass damit eine
    Straftat begangen wird? :shock:


    Die Begründung des Gericht ist aus ersten Blick schlüssig, aber bei
    genauerer Betrachtung entbehrt es jeglicher Realität. Wer entscheidet
    denn hier ob und welche Gefahr von einem Gegenstand ausgehen kann?


    So ein Blödsinn, das ist Bestrafung für Taten, die nicht begangen wurden.
    Ts ts ts

  • Genau,


    ich habe nur die Pressemitteilung des VG Mainz gefunden. Die Einzelfallentscheidung machts wie immer.


    Und es ist keineswegs so, dass alles, was beschlagnahmt wird, gleich verdampft wird.
    Hätte der jugendliche Schwerenöter einen zuverlässigen Käufer gefunden, der das Ding zurückgebaut in Verkehr bringt, wäre es nicht soweit gekommen.


    http://cms.justiz.rlp.de/justi…1fc-889b-3bb63b81ce4a.htm


    Und neu ist die Vorgehensweise meines Wissens auch nicht, wobei regelmäßig zuerst verwertet und dann vernichtet wird. Aber verwerten ist bei einem Sack voll Heroin beispielsweise ja auch nicht so einfach, es wird halt wie auch unverzollte Zigretten vernichtet.


    Ganz abgesehen davon ist der focus Artikel inhaltlich im Abgleich zur Pressemitteilung, der ich vom Wahrheitsgehalt einen ungleich höheren Stellenwert beimesse als der IntellektuellenBildzeitung - (Sorry an alle Focusleser) schlichtweg falsch. Die Verwertung ist keine Strafe, dazu ist im Übrigen das VG auch nicht zuständig und gelesen hat der Autor wohl weder die Pressemeldung noch das Urteil, zumindest hat er es nicht verstanden, denn sonst hätte er das mit dem potentiellen Käufer so nicht schreiben können, weil es genau anders herum ist.


    Und das Urteil ist zwar möglicherweise rechtmäßig, gemeint hat er aber wohl rechtskräftig und das ist es wohl auch nur, weil der Kläger nicht weiter dagegen vorgegangen ist.


    Merke: Glaube keinen Leitsätzen, die du nicht selber formuliert hast :mrgreen:


    Tschuldigung aber das musste jetzt raus. 8-)


    mfG
    hermi

  • [quote]Original von or
    hmmm, muss ich jetzt alle meine Messer vernichten lassen.
    Es kann ja nicht ausgeschlossen werden, dass damit eine
    Straftat begangen wird? :shock:



    Nein, musst du und ich auch nicht!
    Auch deine und meine Messer sowie dein oder mein Moped (Auto) wird nicht eingezogen und verschrottet, da wir -ich gehe mal auch bei dir und den meisten Leuten davon aus- keine Straftaten damit begehen werden. Jedenfalls nicht vorsätzlich! Und genau das hat dieses "Früchtchen" getan. Allein schon der Vermerk "nach verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen mit dem Kläger" zeigt doch das sich dieses Bürschlein im Recht wähnt. Wozu hätte er sonst dagegen geklagt? Es ist schon auffallend, dass ein Unrechtsbewusstsein immer mehr schwindet. Frei nach dem Motto: "Ich habe ein Recht darauf anderen Leuten auf die Nerven zu gehen, sie zu gefährden, etc. und wenn`s dann in die Hose geht, hat der Staat dafür aufzukommen."

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)