Dass man damit ein Leben rettet geb ich Dir recht .Ich habe ein Problem damit, dass sich ein Oberarzt o.ä. die Taschen dick macht und obendrein über Leben oder Tod entscheidet.Bei der sogenannten Organverteilung sollten schon Faktoren wie Alter,sozialer Stand (Familienvater 3 Kinder) Lebenserwartung,Wartezeit etc.eine große Rolle spielen und nicht, dass ich einem Reichen durch die Organvergabe das Leben um vielleicht 5 Jahre verlängere.
z.B.
ein 70 jähriger bekommt als Dyalysepat. eine neue Niere und 3 Jahre später stirbt er am Herzinfarkt.
Wenn der Verteilerschlüssel in Zukunft anders geregelt ist, werde ich auch wieder einen Ausweis bei mir tragen, da ich ja zu den potentiellen Lieferranten gehöre.
Gnade dem, der dass so entscheiden soll:
Was ist denn "besser": Familienvater mit 3 Kindern lebt 6 Wochen länger oder der reiche Opi 5 Jahre länger und wer soll das entscheiden und hat der mit 4 Kindern eher Anspruch als der mit 3 oder müssen die 3 kinder alle unter 10 Jahren alt sein ......0))((0
Meines Wissens spielen die meisten der von Dir aufgezählten Kriterien keine Rolle, steht glaube ich in §§ 10a und 12 Transplantationsgesetz, es wird nach "medizinischen" Kriterien verteilt.
Das ändert natürlich nichts an der Mißbrauchsproblematik.
Richtig schlimm wird es bei Lebendorgan"spenden" aus Armutsländern. Es mag sich ein jeder in die Sitiuation eines Empfängers mit genügend Geld hineinversetzen und sich dann prüfen, ob er aus hehren Motiven sterben oder ein Organ "kaufen" will.
Und Olli, über Organspenden und Handel und Bereicherung kann man sich den Kopf zerbrechen, muß aber nicht.
Und das mit dem postmortalen Persönlichkeitsrecht sehen eben auch viele nicht so locker wie einige hier, ich für meinen Teil hab entschieden, ich bin aber gerade aus Schutzgesichtspunkten gegen eine Widerspruchslösung.