Pendeln Fahrwerk

  • Also:


    ich geh in ein Geschäft und kauf mir eine Pan: wo finde ich vor dem Kauf den Hinweis, dass ich beim Anbau von Teilen keine Höchstgeschwindigkeit fahren darf. (Gilt das auch für die Windabweiser??)


    Ich geh in ein Geschäft und kaufe mir ein Topcase: wo finde ich vor dem Kauf den Hinweis, dass ich damit nicht schneller als 130 km/h fahren darf. Das ist nämlich imho weder selbstverständlich noch allgemeingültig (bei BMW erinnere ich mich auch an 180 km/h.)


    Das alles ist doch kein Problem, wenn ich das vorher weiß. In den allermeisten Fällen bekomme ich vor dem Kauf doch weder eine Bedienungsanleitung noch ein Handbuch. Und dann hole ich das Motorrad vom Händler ab, am Ende noch als eingefahrenen Vorführer, sodass mir auch kein Einfahrregeln erklärt werden müßten und ab geht die Luzie ohne jedweden Hinweis auf 130 km/h.


    Hinzu kommt, dass es sich bei dem Original - Topcase eben um ein solches handelt. Warum ich auf die Idee kommen soll, mir einen Hochgeschwindigkeitstourer zu kaufen, damit ich ihn durch Anbau eines Topcase zu einem schnellen Fahrrad kastriere, muß mir mal einer schonend beibringen.
    Ist ja auch komisch, bei Winterreifen mit einem Speedindex unterhalb der möglichen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs muß ich einen Warnaufkleber im Sichtfeld haben und hier erfahre ich dann durch "Zufall" , dass ich nur noch 130 fahren darf.


    Ich will das aber vorher wissen, dann kaufe ich mir das eben nicht.


    Und zum Schluß: was würden denn zrudi/Axel und Konsorten als Rennleitung sagen, wenn ich ihren Streifenwagen auf freier unreglementierter Autobahn mit 200 km/h und mehr und mit Topcase überhole? Ist das denn verboten? (Das ist eine rhetorische Frage :mrgreen:) Und was ist z.B. mit dem Vollkaskoversicherungsschutz??

  • hermi
    Beim Topcase kann ich dir nicht weiterhelfen, aber ich habe diese Anleitung, falls du mal wieder unsicher bist, ob du dich richtig verhältst.


    Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt


    Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)


    § 1 Definition
    Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.


    § 2 Anwendungsbereich
    Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt


    § 3 Sitzgebot
    Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.


    § 4 Vorbereitungen
    Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.


    § 5 Sitzposition
    Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.


    § 6 Darmentleerung
    Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.


    § 7 Sichtkontrolle
    Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.


    § 8 Reinigung des Rektums
    Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.


    § 9 Reinigung des Aborts
    Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.


    § 10 Verlassen des Aborts
    Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.


    § 11 Inkrafttreten
    Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft

  • Auch ein 535i, oder eine andere schnelle Limousine, wird durch ein "Topcase"
    im Normalfall eingebremst.


    Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat ein Fahrzeugführer seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Dachlasten können insbesondere das Anzugsvermögen, den Überholweg, die Kurvenstabilität, die Windempfindlichkeit, die Brems- und Lenkeigenschaften eines PKW beeinflussen.
    Dies bedeutet, dass der Fahrer die durch die Dachlast veränderten Fahreigenschaften seines Autos durch eine Geschwindigkeitsverringerung ausgleichen muss. Welche Höchstgeschwindigkeit angemessen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
    Konkrete Anhaltspunkte können z.B. den Bedienungsanweisungen des Dachgepäckträgers / der Dachbox bzw. der des Kraftfahrzeuges selbst entnommen werden. Viele Hersteller weisen darauf hin, dass nicht schneller als 130 km/h gefahren werden sollte.

  • ... jetzt macht der Fred doch noch Spaß --:-- ;-)

    Passionierter Biker :p
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  • Mit diesem Post sind es inzwischen 42 Reaktionen auf das "Uraltthema"! Es hat beim ersten Mal nichts gebracht und auch diesesmal wird es wohl nichts bringen.
    Den 50. Beitrag dazu warte ich noch ab, dann hole ich mir \"popk\"

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)

  • ihr tut mir echt alle leid :twisted:, es gibt nämlich nur ein einziges mopped welches mit TC keine Speedbeschränkung hat -%-


    *duckundwech*


    Wie kommst Du auf die Idee?=kratz=


    Klugscheißermodus an!


    In Deinem Fahrerhandbuch steht und zwar in Fettdruck:


    redcard
    Zitat:


    "Um einen Unfall zu vermeiden, beim Hinzufügen und Fahren mit Zubehör oder Gepäck äußerste Vorsicht walten lassen. Zubehör und Gepäck können Stabilität und Leistung eines Motorrads beeinträchtigen und dessen sichere Fahrgeschwindigkeit reduzieren. Ein mit Zubehör ausgestattetes Motorrad niemals schneller als 130 km/h fahren. Selbst dies Grenze von 130 km/h kann noch zu hoch sein, wenn Zubehörteile anderer Hersteller als von Honda montiert sind, das Fahrzeug nicht richtig beladen ist, Reifen abgenutzt sind, und der Gesamtzustand des Motorrads nicht optimal ist. Natürlich spielen auch Straßen- und Wetterbedingungen eine große Rolle. Die folgenden allgemeinen Richtlinien sollen Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob und wie das Motorrad mit Sonderzubehör ausgestattet werden soll, und Sie zu richtiger Beladung des Fahrzeugs anleiten."


    :shock:


    Übrigens, diesen oder einen ähnlichen Text findest Du in jedem Fahrerhandbuch für Motorräder.


    Klugscheißermodus aus!

  • Das TC der GW ist Serie und kein Zubehör, die Rede ist von nachträglich angebrachtem Zubehör. Insoweit war der Klugscheisser-Modus samt roter Karte für die GW unangebracht, da die GW im Serienzustand samt TC tatsächlich nicht geschwindigkeitsbeschränkt ist ;-)

  • Dafür war es die ST1100 sogar mit Eintrag in Brief und Schein (bezogen auf die serienmäßigen Koffer)...

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.