Rechtsvorbeifahren auf schweizer Autobahnen...

  • bei uns tut sich was, ist mal ´ne AnsageGOO:



    https://www.srf.ch/news/schwei…er-autobahn-wird-moeglich

    Gruss Herbert
    CH-STOC#34
    ----------------
    Geduld ist die Macht der Weisen und Gelassenheit ist ihre Stärke//a.m.b.e.r.
    Member Of The World's Toughest Motorcycle Riders-IBA-Nr.: 43097
    PAN ST1100 #1 92er PUR: 2008-2011/PAN ST1100 #2 91er PUR: 2011-2014 RIP/PAN
    ST1100 #3 2000er: 20.10.14-66´084km-aktuell:184'628; 08.08.2023 Moto Guzzi Travel


  • im Prinzip gut, aber das Einfädeln nach dem Vorbeifahren auf die linke Spur bleibt ein verbotenes Rechtsüberholen.
    Man darf gespannt sein, wieviel zeitweise Fußgänger es zukünftig in der Schweiz gibt.-%-

  • In vielen Staaten der USA schon ewig erlaubt....es gilt immer : SPUR HALTEN....überholen kannste dann wo Platz ist.
    Ich fand das ausnahmsweise einmal gut.....in den USA.

    Mit hanseatischen Grüßen aus EDDW
    BERNHARD

  • @ Bernhard


    Ich find das auch hier gut. In USA bin ich damit gut zurecht gekommen

    Grüße ausm Ruhrpott


    Micha


    wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller

  • Es wird, wenn unsere Politiker sich einig sind, darauf hinaus laufen, dass man, auf der Autobahn, an einer geschlossenen und langsamer fahrenden Kolonne rechts vorbei fahren darf. Nicht aber an einem einzelnen Fahrzeug das die Ueberholspur blockiert weil man in diesem Fall auch gleich auf die Uebrholspur zurück könnte und das wäre das verboten bleibende Rechtsüberholen.
    Das Rechtsüberholen in den USA ist schon lange in Fleisch und Blut bei den Amis aber das Implementieren auf unseren, meist überlasteten Autobahnen wird nicht einfach.

  • Es wird............................darauf hinaus laufen, dass man, auf der Autobahn, an einer geschlossenen und langsamer fahrenden Kolonne rechts vorbei fahren darf.

    Ich habe noch im Hinterstübchen, dass dies auch die deutsche StVO hergibt, so in der Art:


    "wenn eine Spur nicht schneller als 60 km/h ist, darf ich in der rechts daneben fahrenden Kolonne mit bis zu 20 km/h Differenz fahren" also max 80 km/h.


  • "wenn eine Spur nicht schneller als 60 km/h ist, darf ich in der rechts daneben fahrenden Kolonne mit bis zu 20 km/h Differenz fahren" also max 80 km/h.


    Soweit die Theorie.
    Aber wie setzt man das in der Praxis um? Im Berufsverkehr von/nach FFM? Woher will man wissen, ob die Kolonne neben einem nun 55 oder 62 km/h fährt? Zumal die Kolonne auf der linken Spur ständig die Geschwindigkeit ändert.
    Wenn die Kolonne auf der linken Spur bei 110 km/h bremst, soll ich dann rechts aus Solidarität mitbremsen, obwohl vor mir alles frei ist? Nur um sicher zu stellen, nichts illegales zu tun?
    Spätestens wenn der Rückspiegel komplett mit den chromglänzenden Buchstaben "MAN" ausgefüllt ist, gibt man wieder Gas....

    Hallo Honda: Nach dieser Dakar erwarte ich eine CRF 450 Rally Replika.....
    Es grüßt der Waldschrat

    2 Mal editiert, zuletzt von Waldschrat () aus folgendem Grund: Dreckfuhler beseitigt...

  • Genau Olli aber die Geschwindigkeitsangaben sind im Gesetzestext sehr schwammig vernebelt, sodass im Verfahrensfall jeder Richter oder wortgewandte Anwalt Raum für Gesetzesanpassung findet.



    Zitat von § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge


    (2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.



    Da wäre 60km/h für eine Autobahn zwar für uns langsam aber auch die minimal vorgegebene bauartbedingte Maxi-Geschwindigkeit zur Benutzung eine BAB.
    Dann sind 20km/h da mal eben 33,3333333333% drüber und nicht mehr geringfügig höher. -gaga-:o

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Von oben nach unten gerechnet aber nicht ;-)

    Grüße ausm Ruhrpott


    Micha


    wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller

  • Pipus,


    ich meine, dass diese Geschwindigkeitsangaben in den Ausführungsvorschriften zum Gesetzestext stehen, also ganz so schwammig ist das nicht. Dies legt sich im Stau meist nur jeder Verkehrsteilnehmer zu seinem Vorteil aus, bei Bußgeldern folgt dann der Auftritt von Hermi und Co ;-).

  • =aaah= WAS !?
    man darf nicht rechts überholen ??? :mrgreen:


    klick auf das Motorrad und schau in meinen Bilderblog


    Gruß Dieter
    4 Räder bewegen den Körper, 2 Räder bewegen die Seele

  • Es wird abzuwarten sein, wie das der Gesetzgeber hier genau definiert.
    Die Frage ist, was gilt als Überholen. Wenn ich nach weniger als z.B. 100m wieder links einfädle, oder oder...


    Zudem müsste die Obrigkeit dann einen Videobeweis vorlegen, dass man sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten hat. Es sei denn, man wird in A erwischt, da gilt die Einschätzung über den Daumen...;-)