Winterreifenpflicht für alle KFZ ab Montag den 29.11.10

  • Hallo,
    ab Montag sollen alle KFZ mit Winterreifen ausgerüstet sein, auch Motorräder.
    Gibt es für die Pan eigentlich winterreifen??
    Habt ihr eventuell schon welche?
    Darf ich an trockenen Tagen auch weiter mit den normalen ( Sommerreifen) fahren??
    Viele Fragen aber ich will keine Winterreifen kaufen weder für die Pan noch für den Roller.
    Auf der Seite der Tagesschau fand ich diesen Text zu Winterreifenpflicht. http://www.tagesschau.de/inland/winterreifen104.html


  • Gibt es für die Pan eigentlich winterreifen??


    Beabsichtigst du bei Schnne-, Reif- oder Eisglätte mit der PAN zu fahren?


    Wenn ja... benötigst du Winterreifen die es für die PAN nicht gibt.


    Möchtest du nur einen Weihnachtsausflug bei trockener oder trockener Straße machen?


    Dann freu dich... du benötigst keine anderen Reifen.


    Die Winterreifenpflicht gilt nur bei winterlichen Straßen... aber nicht im Winter.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Klar, Pan-Driver haben Hirn. GOO
    Die fahren nicht wenn's nicht geht. 0))((0


    Aber mit der Dose fliegt man halt nicht schon beim ersten Eisfleck auf die Schnauze. -%-
    Ist wie GW fahren mit Stützrädern :mrgreen:

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=

  • Auch hier der Link, interessant zu lesen:
    http://www.fredis-garage.de/20…cht-fuer-Motorraeder.html


    Aber: heute bin ich nicht mal mit dem Gespann gefahren, ich wäre nicht schneller als mit dem Fahrrad gewesen - dabei waren die Radwege noch nicht mal geräumt - alles dicht!


    Und ganz ehrlich, wenn ich so rausschaue und mir vorstelle mit eine Solo-Pan zu fahren - neee, ich bin verrückt, ich bin sehr verrückt, aber sooo verrückt nun auch wieder nicht....

  • Moin Mädels und Jungs,


    mal abgesehen das es mühselig ist zu diskutieren, ob man denn nun im Winter mit dem Moped fahren muss oder nicht (gilt eh nur bei tatsächlichem Winter auf der Straße und nicht bei einem trockenen Wintertag), mal eine andere Lösung des Problems:




    Es gibt was neues an der Winterfront



    Ein Bekannter stellt folgende Vorlage zur freien Verfügung:




    "hier: Antrag auf zeitweilige Befreiung von der Verkehrssteuer






    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich beantrage rückwirkend ab 3. Dezember 2010 bis auf weiteres eine Aussetzung der Verkehrssteuer für mein Motorrad an jenen Tagen, an denen die Schneeverhältnisse in xxx einen Fahrzeugbetrieb ohne Winterreifen gesetzlich (ausdrücklich nicht: tatsächlich) nicht zulassen.


    Begründung:


    Für sämtliche Kraftfahrzeuge ist eine sog. „Winterreifenpflicht“ vorgeschrieben, der Betrieb der Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen ist vom Gesetzgeber untersagt worden, selbst wenn er möglich wäre (§ 2 Abs. 3a StVO).


    Diese gesetzliche Regelung ist neu, bislang waren die für mein Motorrad zugelassenen Reifen bestens für den Winterbetrieb geeignet, auch wenn es sich nicht explizit um Winterreifen handelt bzw. gehandelt hat.


    Zwar gibt es einige wenige Reifenhersteller, die für einige wenige Motorradtypen Winterreifen anbieten, mein Motorrad gehört jedoch wie die überwiegende Zahl an Motorrädern in Deutschland nicht dazu.


    Dieser Umstand führt dazu, daß ich mein Motorrad an Tagen, an denen witterungsbedingt eine Teilnahme am Verkehr ohne Winterreifen gesetzlich nicht mehr zulässig ist, nicht mehr zum Verkehr auf öffentlichen Straßen halte bzw. halten kann, denn dies ist jetzt gesetzgeberisch ausgeschlossen worden. Damit entfällt die Steuerpflicht an diesen Tagen (arg. e. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Kraftfahrzeug-steuergesetzes). Etwas anderes kann erst dann gelten, wenn irgendein Reifenhersteller irgendwo auf dieser Welt Winterreifen herstellt, die zum Betrieb mit meinem Motorrad zugelassen sind. Eine solche Situation ist gegenwärtig noch nicht absehbar, ich würde Sie entsprechend informieren.


    Eine Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließen. Auch die Nutzung eines Saisonkennzeichens kommt nicht in Betracht, da ich wenigstens an einigen derjenigen Tage im Winter, die einen Betrieb meines Motorrades mit den zugelassenen Reifen rechtlich erlauben, mein Motorrad zu seinem ursprünglichen Zweck nutzen möchte.


    Sollten Sie eine exakte Auflistung derjenigen Tage benötigen, an denen ich mein Motorrad nur aus Liebhabergründen, aus gesetzlichen Gründen jedoch nicht zum Betrieb im Verkehr halte, bitte ich um einen Hinweis.


    Zur Vereinfachung schlage ich eine pauschale Lösung vor, nämlich eine Aussetzung der Steuerpflicht entsprechend zwei Monaten pro Jahr."




    Wer also ein Mopped hat, für das es keine Winterreifen hat ... bitte!



    -------------
    Ich persönlich fahre jedes Jahr im Winter (auch bei winterlichen Verhältnissen). Missionare mögen Ihre Meinung für sich behalten. Da ich nicht die Absicht habe mir ein Gespann zuzulegen und auch nächstes Jahr zu meinem persönlich 17. Elefantentreffen im bayer. Wald fahren werde suche ich auch heuer noch Mitstreiter.


    Bitte per PN oder Mail.

  • Ich hätte ja verstanden wenn einer ein Musterschreiben aufsetzt, um zwecks Montage eines "Winterreifens", die Reifenbindung als unzulässig sieht und die Straßenverkehrsbehörde deswegen um Aufhebung der Reifenbindung angeht.... (auch in Verbindung mit anderen Reifengrößen).... aber dieses Musterschreiben hinsichtlich einer Steuerbefreiung verpufft von vornherein völlig wirkungslos.


    Vielleicht sollte dein Bekannter in dieser Richtung tätig werden, da könnte ich mir nämlich einen Erfolg vorstellen... aber so... ist das ganze eher ein Schildbürgerstreich.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Eventuell könnte aus dem Schreiben sogar ein selbsstädig zurückkehrendes Wurfholz werden. Ein generelles Fahrverbot für 2rädrige von Oktober bis März.
    Da gibt es einen Spruch, der lautet - gehe niemals zum Fürsten, wenn du nicht gerufen wirst.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Eventuell könnte aus dem Schreiben sogar ein selbsstädig zurückkehrendes Wurfholz werden. Ein generelles Fahrverbot für 2rädrige von Oktober bis März.
    Da gibt es einen Spruch, der lautet - gehe niemals zum Fürsten, wenn du nicht gerufen wirst.


    In D mit der Verbotswut leicht möglich:twisted:



    Oder es wird zum Schutze der Autofahrer diese Regelung erstellt, schließlich schützen wir ja auch die Nichtraucher -%-

  • Nein - der Anhänger ist ein Fahrzeug und kein Kraftfahrzeug.


    Grundsätzlich sollte man aber durchaus prüfen, ob z.b. Ganzjahresreifen nicht eine sinnvolle Alternative darstellen (Seitenführung, Bremse unter winterlichen Straßenbedingungen).

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.