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Hallo Michael
Danke für den LinkGOO
Gruß Dieter
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soweit ich weiß in Deutschland verboten. In der Schweiz konfiszieren die Freunde und Helfer gar das Navi, wenn sie feststellen, dass ein Blitzwarner für CH drauf ist. In anderen Ländern ist es allerdings erlaubt. Also mit Vorsicht genießen.
Gruß, Jürgen -
soweit ich weiß in Deutschland verboten.
Hundertprozentig richtig.In der Schweiz konfiszieren die Freunde und Helfer gar das Navi, wenn sie feststellen, dass ein Blitzwarner für CH drauf ist. In anderen Ländern ist es allerdings erlaubt.
Gruß, Jürgen
Unsere Obrigkeit ist nicht anders, als die Schweizer! Auch bei uns ist das teure Mopped-Navi weg, wenn der Schutzmann fachlich schlau genug ist, um das Ding entsprechend zu prüfen. Ich hab Dir mal ein paar Urteile der gängigen Rechtsprechung beigefügt.Sicherstellung von Radarwarngeräten: - nach oben -
* VG Hamburg v. 29.05.2001:
Ein betriebsbereit im Kfz mitgeführtes Radarwarngerät stellt eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar und unterliegt der Beschlagnahme und der anschließenden Vernichtung.* VGH Mannheim v. 29.10.2002:
Das Mitführen eines betriebsbereiten Radarwarngerätes begründet eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die eine polizeirechtliche Beschlagnahme (§ 33 PolG (PolG BW) sowie eine Einziehung und Vernichtung (§ 34 PolG (PolG BW) des Gerätes rechtfertigen kann. Dem Erlass derartiger ordnungsrechtlicher Maßnahmen steht Europäisches Gemeinschaftsrecht nicht entgegen.* VG Aachen v. 02.06.2003:
Ein betriebsbereit im Kfz mitgeführtes Radarwarngerät stellt eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar und unterliegt der Sicherstellung.* VGH München v. 13.11.2007:
Wird bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass im Frontbereich eines Fahrzeugs ein Radarwarngerät installiert ist, kann dieses Gerät zur Unterbindung eines drohenden Rechtsverstoßes gegen § 23 Abs. 1b StVO sichergestellt und vernichtet werden. Dies gilt selbst dann, wenn man das Gerät in Ermangelung eines Adapterkabels als vorübergehend noch nicht betriebsbereit ansieht.Und hier --> Navi als Radarwarner ist die Erläuterung, warum das Navi oder navigationsfähige Handy auch als Radarwarner i.S.d. StVO angesehen wird.
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Ich glaube, dass in Deutschland noch kein Navi sichergestellt wurde. Mir ist kein Urteil bekannt, das ein Navi unter den Begriff Radarwarner subsumiert.
Die eingezogenen Radrawarner sind nach meiner unmaßgeblichen Meinung aktive Geräte, die den Radarstrahl anmessen und dann warnen.
Mein Tomtom ist mit einem Passwort gesichert...., würde aber sowieso nie mit POI's fahren.-%- -
So isses. Die Beschlagnahme eines Navis mit Blitzerwarner wird in Ermangelung einer rechtlichen Grundlage einer Rechtsprüfung nicht standhalten. Wäre es Absicht des Gesetzgebers, auch Navis mit in das Verbot einzubeziehen, hätte § 23 Abs. 1b StVO lauten müssen "....ein technisches Gerät zu betreiben, oder betriebsbereit mitzuführen, daß dafür bestimmt oder geeignet ist,........."
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Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Die ÄnderungsVO zum § 23 StVO schliesst nach der Geräte-Definition ein Navi nicht aus, aber jeder kann sich das Paragrafendeutsch so auslegen, wie es ihm am besten passt. Ich traue dem Braten nicht und sehe das nicht so sorglos, wie ihr. Dafür habe ich zu oft im Job als Zeuge vorm Kadi gestanden und ungläubig mit dem Kopf geschüttelt.
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In CH ist es klar
Siehe FAQ-Sheet des ASTRA
Urteil des Bundesgerichts (amigo)
Ich weiss allerdings nicht, ob ein Policeman auf die Idee kommt, dass POIs die KGS-Objekte (KulturGüterSchutz) heissen, die stationären Blitzer sind.
Aber die alle erfassen ist wohl ewas Arbeit. -
Na ja, ich weiss auch nicht ob der Mensch so dumm ist, dass er die BMP Datei, die eine 50 in einem roten Kreis darstellt, als Kulturgut akzeptiert.
Und ich weiß auch nicht, ob du dir behalten kannst, dass die Aldi Märkte eine Höchstgeschwindigkeit von 50, die Lidl Märkte eine von 30 und die Schlecker eine Geschwindigkeit von 100 verkraften...
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Die Angabe der signalisierten Höchstgeschwindigkeit ist ja auch nicht verboten.
Nur die Standortangabe der Blitzer. Ob Geschwindigkeit oder Rotlicht ist ja egal. Ich muss ja nur wissen wo er steht. Dass er auf die signalisierte Höchstgeschwindigkeit eingestellt ist ist ja wohl klar. (Auch die meisten CH Rotlichtkameras messen gleichzeiig die Geschwindigkeit)) -
In der Schweiz gab es 2008 ein Gerichtsurteil, wonach Navis keine Radarwarner sind und deswegen nicht einzuziehen sind....
http://www.scdb.info/blog/inde…Radarwarnung-erlaubt.htmlEin Urteil des Bundesgerichtshofes der Schweiz bezog sich auf ein spezielles Radarwarnergerät Namens "Amigo" das kein Navi sondern ein GPS basierender Radarwarner war.
Für D:
Aus einem Kommentar zu §23 StVO:
Nicht von der Vorschrift erfasst werden übliche Rundfunkgeräte. Sie sind zwar technische Geräte, mit denen Informationen über Standorte von Überwachungsanlagen entgegengenommen werden können. Sie sind aber primär nicht dazu bestimmt.
Analogie Schluss.... Auch Navis sind primär nicht dazu bestimmt vor stationären oder mobilen Blitzern zu warnen.... sondern primär dazu bestimmt an ein Ziel zu navigieren.
Da es meines Wissens kein Urteil in D dazu gibt... und mit 99,9999999 %iger Sicherheit deswegen auch kein Vollzugsbeamter ein Verfahren riskieren wird, ist das übliche Betriebsrisiko eines Navis mit Warnern nahezu Null.
Interessanterweise geht das bayr. Staatsministerium im Falle eines Falles von einem Fahrzeugmangel aus der mit Mängelkarte zu ahnden sei.... eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es aber nicht.....
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... und was ist mit der Alpha, die hinten auf dem Bock mitfährt und alle 20 Minuten kommt die Helmdurchsage: "Schatz, fahr nicht so schnell, da kommt ein Blitzer." Alpha eingezogen und der Vernichtung zugeführt...
In DE wird die Sache doch recht fluffig gehandhabt und mir ist noch kein Rennleiter untergekommen, der mich nach den implentierten POI gefragt hätte. Diskussionsbedarf wird erst sein, wenn sie wie die GEZ den Verkehrsteilnehmer unter Generalverdacht stellen. Aber so komm ich damit gut klar und wenn es durch POIgefährdete Gebiete geht, sind diese eben mal für die Zeit inaktiv.