Autofahrer in Panik vor new Yorker Motorradgang

  • oh,


    sollte ich mißverstanden worden sein. ??


    Nach unserem System war die Beute noch nicht gesichert, der Angriff also gegenwärtig und es kommt Notwehr ins Spiel.


    Das muß natürlich alles geprüft werden, aber im Ergebnis könnte das rauskommen.
    Der zentrale Satz lautet: Recht muß Unrecht nicht weichen und ich habe grundsätzlich mehr Sympathien für den Verteidiger als für den Angreifer.


    Das der Angreifer dabei getötet wird, ist tragisch, sollte aber nicht dazu führen, auf das wahre Opfer einzuschlagen.


    PS: es handelte sich hier in dem Link um einen Raub, also einen Diebstahl mit Gewaltanwendung. Das ist was anderes, als einem Kaugummidieb , der aus dem Supermarkt wegrennt, hinterherzuschießen.

  • Wenn ich mit ner Knarre einkaufen gehe, darf ich mich nicht wundern, wenn der Verkäufer auch eine hat.
    Wenn sich jemand mit meinem Hab und Gut aus dem Staub machen möchte, würde ich versuchen, ihn daran zu hindern.
    Sollte er dabei zu dauerhaftem Schaden kommen, hätte er das sich selbst zuzuschreiben.
    Das hat nichts mit Selbstjustiz zu tun, sondern lediglich mit dem Schutz des eigenen Eigentums.

  • Meine Meinung!
    Ich finde unsere Justiz bei „wirklichen“ Straftaten ( Vandalismus, Raub-Diebstahl - mit Körperverletzung, all. Körperverletzung, Totschlag, Mord, Misshandlung, Nötigung u.a.m.) einfach zu lasch.
    Wenn ich dann junge Erwachsende erlebe, die Ihre Sozi.-stunden leisten und mir Ihre dummen,großkotzigen Sprüche anhören muss und deren Uneinsichtigkeit erlebe, bin ich mir sicher, dass diese Art der Bestrafung nichts bringt.
    Vor allem wenn in Einzellfällen der Sozi.-arbeiter noch hinterher rennt.
    Das Recht der Selbstverteidigung ist so schwammig, da hat der Kriminelle bald mehr Entlastung von der Justiz zu erwarten.


  • Es würde reichen, wenn man bei einem vorsätzlichen Diebstahl mit Körperverletzung, dem Dieb/en ein Glied eines Fingers, bei Bewusstsein abtrennt.
    :evil:


    Meinst Du das im Ernst, denn so etwas erinnert mich doch sehr an, ich zitiere den Koran:


    Vers 38 der 5.Sure:


    Wenn ein Mann oder eine Frau einen Diebstahl begangen hat, dann haut ihnen die Hand ab! (Das geschehe ihnen) zum Lohn für das, was sie begangen haben, und als abschreckende Strafe (nakaal) von Seiten ALLAHS. ALLAH ist mächtig und weise.


    Aber bei so etwas komme ich doch stark ins grübeln, das ist ja fast wie ein ''JA'' zur Todesstrafe :roll:


    Obwohl ich so manche Kinderschänder auch gerne zu Eunuchen machen möchte!! ;-)

    Lieber Wissende in der Nachbarschaft als Dumme in der Nähe


    Grüße aus der Wetterau
    Charly

  • Wenn ich mit ner Knarre einkaufen gehe, darf ich mich nicht wundern, wenn der Verkäufer auch eine hat.
    Wenn sich jemand mit meinem Hab und Gut aus dem Staub machen möchte, würde ich versuchen, ihn daran zu hindern.
    Sollte er dabei zu dauerhaftem Schaden kommen, hätte er das sich selbst zuzuschreiben.
    Das hat nichts mit Selbstjustiz zu tun, sondern lediglich mit dem Schutz des eigenen Eigentums.


    Jaja, aber das schreibst Du ja auch in Kenntnis der Grenzlinie zur Notwehr, und die ist bekanntermaßen recht schmal. Standardargument: Schutzbehauptung.


    Aber natürlich hast Du grundsätzlich recht.

  • Ich weiss nicht wie ich reagieren würde, wenn ich in einen provozierten Auffahrunfall verwickelt werde und dann eine Horde Rocker auf mein Auto einschlägt und versucht, mich aus dem Auto zu zerren.:shock:


    Vermutlich würde ich Gas geben -%-


    Dito! Ich sehe das Problem ganz klar auf Seiten der Zweiräder. Insbesondere müssen wir uns darüber bewusst sein, dass in den USA so ziemlich jeder eine Waffe dabei haben kann. Wenn also einige Dutzend wütende Typen auf mich zukämen, die einen Unfall selbst verursacht haben, mit meiner Tochter hinten im Fahrzeug ... GAS ohne Rücksicht auf Verluste! Da werfe ich dem Autofahrer nichts vor. Das nennt sich Selbstschutz. Hätte ich genauso gemacht!

  • Meinst Du das im Ernst.


    Klar, bei Wiederholungstätern – Hände ab, Füße ab, Kopf ab. ;-)


    Ich bin der Meinung, daß in unserer recht verrohten Gesellschaft, dass Jugendstrafgesetz der neuen „Qualität“ der Straftaten, von jungen Erwachsenen angepasst werden muss.
    Mit zum Teil deutlich härteren Strafen, weil der Zeigefinger heutzutage nichts mehr bringt, über Bewährung mit Sozi.- arbeit wird zum Großteil nur noch müde gelächelt. :evil:

  • Die bestehenden Gesetze reichen völlig aus. Ob man heutzutage bei der Qualität der Straftaten noch bis zum 21. Lebensjahr das Jugendstrafrecht anwenden sollte, darüber liesse sich diskutieren.


    Es liegt vielmehr an der viel zu milden Anwendung der Gesetze. Wenn jeder jugendliche Intensivtäter oder auch die anderen Spitzbuben im vollen Umfang des Gesetzes verdonnert würden, hätten wir nicht nur ein Problem mit den maroden Brücken und Straßen, sondern auch mit jede Menge fehlender JVA-Einrichtungen. Für die Knete, die ein Sträfling pro Tag kostet, könnten wir den tollsten Urlaub in "all inclusive" verleben.

  • Ich wäre nicht abgeneigt. "Archipel Gulag Germany" wohl undenkbar :mrgreen:. Bestimmt nicht resozialisierend, aber abschreckender, als jede von der deutschen Justiz ausgesprochenen Strafe.

  • Ich wäre nicht abgeneigt. "Archipel Gulag Germany" wohl undenkbar :mrgreen:. Bestimmt nicht resozialisierend, aber abschreckender, als jede von der deutschen Justiz ausgesprochenen Strafe.


    Der Vergleich mit dem Gulag ist nicht gerade gelungen. Im Gulag saßen hauptsächlich politische Gefangene. -%-


    Bin aber auch der Meinung dass bei Gewalt zu milde Strafen in D ausgesprochen werden - im Gegensatz zu Delikten bei denen der Staat das Opfer ist (z.B. Steuerdelikte, Insolvenzverschleppung, Bilanzfäschung, ...).

  • Tach auch,


    jawohl ,jetzt geht es rund,Finger ab,Gulag,Straflager,jetzt fehlt nur noch einer
    der schreit RÜBE ab.;-);--;;--


    Mit freundlichem Gruß


    Lothar