Beim Durchlesen kam mir schon die Lösung.
Stichwort ist "Erlaubnistatbestand für Kunst". Jedes Foto bekommt einen automatisierten Zierrahmen und ist somit kunstvoll gestaltet.
Kamera im Auto verboten?
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wirtschaftlichen Eigentümer meiner eigenen Firma - also ich - offen zu legen.
Wie sagte Obelix nochmal? "Die spinnen die Römer"ich hoffe der Wirtschaftliche Eigentümer deiner Firma - also du, hat schon einen Passierschein 38a
https://morr.cc/passierschein-a38/passierschein-a38.pdfder ist UNBEDINGT nötig !!!
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Hier
https://www.rechtambild.de/201…-panikmache-unangebracht/
ist das - ohne Gewähr meinereits - als Überblick gut dargestellt.
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Ich staune immer wieder, in diesem Land...
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ich gehe mal davon aus, das dies nun bis ins Detail geregelt wird.
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Aus Stiftung Warentest Heft August 2018, Seite 77 ein Zitat:
"Aber selbst mit kurzen Speicherzyklen ihrer Dashcams stehen die Besitzer vor einer Hürde: der Datenschutzgrundverordnung. Sie verlangt von Ihnen unter anderem, die Risiken für die Rechte und Freiheit anderer zu bewerten, darüber zu informieren, warum das Filmen notwendig ist, welche Sicherheitsvorkehrungen sie treffen, z.B. gegen Datenmissbrauch.
Im Bundesdatenschutzgesetz heißt es: " Der Umstand der Beobachtung und der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen." Das kann bedeuten, dass der Betreiber der Kamera ein Schild mit Namen und Adresse im Auto auslegen muss. Nach einem Unfall, bei dem Aufnahmen gespeichert werden, kennt viele Informationspflichten hinzu. Juristische Laien wären damit überfordert."-%--%--%-
Ich bin gespannt, was die Zeit so alles bringt.
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Brauche ich dann auch so ein Schild an meiner Jacke, wenn ich im Urlaub fotografiere oder filme?
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2032 - es gibt keine Kameras mehr
Spass beiseite
wie sieht es für Gemeinden und Städte aus, die im öffentlichen Raum Kameras stehen haben (Verkehrsknotenpunkte, Fußgängerzonen, Bahnhöfe etc)
Die meisten Cams sind ja bewusst nicht kenntlich gemacht bzw unauffällig angebracht.1) um den Bürger nicht das Gefühl von Beobachtung zu geben
2) um die Kameras vor Vandalismus zu schützenwas nützen Sicherheitskameras, wenn sie nicht speichern, oder das Material nicht verwendet werden darf?
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ich hätte da einen üblen Vorschlag:
Wenn denn schon verwertbar und bußgeldbewehrt, dann sollte das Bußgeld immer so hoch sein wie der geltend gemachte Schadenersatzanspruch:
Der Staat hätte was davon, da er den Hals sowieso nicht voll kriegt.
Der Geschädigte hätte zwar kein Geld (was er ja ohne Dashcam auch nicht hätte), hätte aber zumindest Recht und der andere unrecht und der müßte praktisch indirekt das Bußgeld zahlen
Einleitung eines Strafverfahren von Amts wegen gegen den Lügner, denn einer muss ja falsche Behauptungen aufgestellt haben (gut für die StA), ggfls neues Gesetz, dann ist das BMJ auch beschäftigt.
und last but not least
Anhebung der Anwaltsgebühren, die für die Vertretung von notorischen und beratungsrestenten Rechthabern anfallen: siehe oben, die Mietmäuler kriegen den Hals sowieso nie voll.
Und alle sind froh
Achtung, das war ein meiner Bürotemperatur geschuldeter ironischer Beitrag