grauer Lappen

  • Moin,


    vielen Dank für die Ausführungen. Ich geh mal davon aus, dass ich weiter 7,5to fahren darf. :roll:


    Man muss wohl nur uffpasse das beim umschreiben auch alles eingetragen wird. Bin mal gespannt ob es bei der Umschreibung Diskussionen gibt. :mrgreen:


    Gruß Edgar

  • Edgar
    Also grundsätzlich darfst Du weiterhin mit der grauen Pappe 7,5, bzw. 7,8 Tonnen plus entsprechenden Hänger in Deutschland fahren, sofern bei der Kontrolle der Polizist dieses Dokument noch kennt, insbesondere die Regelung zwischen 7,5, und 7,8 ... :mrgreen:
    Problematisch hingegen wird es mit der "Fahrerkarte" die zur Führung dieser Gewichtsklasse entsprechende gesundheitliche Kontrollen, ab 50 Jahren, in gewissen zeitlichen Abständen erfordert ... .


    Ohne Fahrerkarte kein LKW, oder es wird richtig teuer ....


    Es sei denn Du kennst jemanden der einen LKW mit "Scheibe" hat, dann aber wenn Du wirklich "Freude" haben moechtest, noch ein alte Gurke die nicht gedrosselt ist.
    KASSLER Berge voll beladen bergab natürlich, nicht bergauf wer hilft hier schon schieben ...
    Oder die schönen Flachlandstrecken mit Hänger und etwas mehr als 120 bummeln, aber nicht erwischen lassen ...


  • Genau so ist es !!!


    Diese Regelung gilt auch für den Grauen, ist also Würscht ob man eine Karte hat, oder "lieber" den Grauen behält.


  • Axel, sach wat dazu!


    Wat ! ;-)

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • Hermi hat ja schon die richtige Stelle in der FeV zitiert, damit dürfte alles klar sein und dem Olli seine FE-Behörde sollte vielleicht noch mal auf seine Karte schauen.


    Wissenswert ist vielleicht noch, dass man nicht mehr gezwungen ist, seinen grauen oder rosa Schein in eine Karte umzutauschen, um von den "Vorteilen" des neuen Führerscheinrechts Gebrauch machen zu können (das war bis zum 18.01.2013 anders). In der Praxis bedeutet das z.B., dass man auch mit der Klasse 3 Züge mit mehr als 3 Achsen fahren darf (§ 6 Abs. 6 FeV).

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • Habe meinen grauen als Errinnerung.damals mit 16 den Vierer gemacht mit Passfoto als 15 jähriger(man sah ich damals noch jung und schön aus) die vielen 60 Grad Waschgänge die der überlebt hat...das war schon Qualität und als einziger kein Z alle anderen Jungs waren damit gekennzeichnet.

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    lediglich der C1E ist an ein ärztliche Gutachten ab 50 gekoppelt


    Ich glaube, dass stimmt in dem Zusammenhang der Umschreibung, also Vorbesitz ohne zwischenzeitliche Entziehungstatbestände so nicht:


    z. B. ADAC: (Fettdruck von mir)


    "In den Lkw- und Busklassen gelten beim Erwerb ab 1999 folgende Befristungen der Fahrberechtigung:


    Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres; nach Vollendung des 45. Lebensjahres für fünf JahreKlassen C, CE: für fünf JahreKlassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre


    Bei einem Umtausch der Fahrerlaubnisklasse 3 werden auch die Klassen C1 und C1E ohne ärztliche Untersuchung und ohne Befristung erteilt; das Dokument unterliegt lediglich der formalen Befristung auf 15 Jahre bzw. bis 19.01.2033. Nur der von Klasse 3 erfasste Lkw-Klassenausschnitt CE 79 unterliegt – unabhängig vom Umtausch – auch den nachfolgenden Einschränkungen der Klasse CE.

    Die Berechtigung zum Führen von Lkw über 7.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM) ist kraft Gesetzes auf die Vollendung des 50. Lebensjahres beschränkt. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 2 erhalten bei der Umstellung ihrer Fahrberechtigung die Klassen C und CE mit einer Befristung auf das 50. Lebensjahr. Auch mit einem Führerschein der Klasse 2 darf ab dem 50. Lebensjahr kein Fahrzeug der Klasse C oder CE gefahren werden.


    Praxis-Tipp: Der Antrag auf Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis sollte rechtzeitig gestellt werden. Nach Ablauf dieser Befristungen dürfen entsprechende Fahrzeuge erst dann wieder gefahren werden, wenn ein neuer Führerschein ausgestellt wurde; sonst droht ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis."


    und in der Anlage 9 Nr. 79 steht in der Zeilenbezeichnung 79 (C1E > 12000 kg, L ≤ 3):


    Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
    Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.


    Auf die Schnelle würde ich mich jetzt mal vorwagen und behaupten, dass die Befristung ab 50 im 5Jahresrythmus erst ab 12 to gilt?
    Ich hab aber jetzt keine Zeit mehr zum suchen.

  • In der Praxis bedeutet das z.B., dass man auch mit der Klasse 3 Züge mit mehr als 3 Achsen fahren darf (§ 6 Abs. 6 FeV).


    Alles nur rein PRIVAT.


    Das heißt: wenn du übersiedelst und dir einen LKW ausborgst, darfst du fahren.


    Wenn du für einen gewerblichen Transportunternehmer fährst, brauchst du bei Klasse C,C1 und D jeweils den Eintrag "95" im Führerschein.


    Und einen Eintrag gibt es nur auf dem Kartenführerschein.


    Sollte der LKW nach dem 1.5.2006 erstmalig zugelassen worden sein, benötigst du eine Fahrerkarte.


    Auszug aus Digitaler Tachograph
    Seit 1. Mai 2006 müssen alle neu zugelassene Fahrzeuge ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) von 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrer) mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein. Von der Kontrollgerätepflicht sind auch jene Fahrzeuge betroffen, deren hzG unter 3,5 t liegt, jedoch in Kombination mit einem Anhänger oder Auflieger das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3,5 t übersteigen.

    LG Peter


    Es gibt im Leben viele Zeiten - Pan fahren ist die beste!! :mrgreen:

    Gruß aus Böheimkirchen(Mitteleuropa) und allzeit knitter- und gebührenfreie Fahrt

    1999 - 2002 Deauville 33090 km
    2002 - 2023 ST1100abs 225358 km

  • Ich glaube, dass stimmt in dem Zusammenhang der Umschreibung, also Vorbesitz ohne zwischenzeitliche Entziehungstatbestände so nicht:


    Du glaubst richtig: § 76 Nr.9 FeV:
    § 11 Absatz 9, § 12 Absatz 6, §§ 23, 24, 48 und Anlage 5 und 6 (ärztliche Wiederholungsuntersuchungen und Sehvermögen bei Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts)
    Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder einer ihr entsprechenden Fahrerlaubnis, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden ist, brauchen sich, soweit sie keine in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombinationen führen, keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einer Umstellung ihrer Fahrerlaubnis werden die Klassen C1 und C1E nicht befristet. Auf Antrag wird auch die Klasse CE mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge zugeteilt. Die Fahrerlaubnis dieser Klasse wird bis zu dem Tag befristet, an dem der Inhaber das 50. Lebensjahr vollendet...........




    Wenn du für einen gewerblichen Transportunternehmer fährst, brauchst du bei Klasse C,C1 und D jeweils den Eintrag "95" im Führerschein.

    Sollte man meinen, ist aber leider so gesehen auch nicht ganz richtig:
    [FONT=&quot]Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat gegenüber dem ihm nachgeordneten Bundesamt für Güterverkehr (BAG) entschieden, dass es sich – soweit es die Pflicht zum Nachweis einer Grundqualifikation oder der Weiterbildung nach dem BKrFQG betrifft - bei Fahrten, die nicht dem Transport von Gütern oder der Beförderung von Personen dienen (sog. Leerfahrten), um keine Fahrten des Güterkraftverkehrs bzw. des Personenverkehrs im Sinne des § 1 Abs. 1 BKrFQG handelt. [/FONT]
    So lautet zumindest aktuell der Rechtsstand. Ob diese Regelung Sinn macht steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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    Einmal editiert, zuletzt von Axel#561 ()

  • das ist ja auch die Grundlage für das europäische Führerscheinrecht.
    Ist kein Zeichentrickfilm, ist ne Dokumentation.