Also,wer auf Nummer Sicher gehen will:
Sollte lieber kein Motorrad fahren.....
Naja..... man sollte ein wenig über den Hintergrund wissen um das Video auch zu werten....
§ 823 BGB setzt ein schuldhaftes Verhalten voraus. Reifen nach COC montieren lassen ist kein schuldhaftes Verhalten, es sei denn es gäbe eine öffentliche Warnung/Information über die Unverträglichkeit.....
Im Video wird die aktive Marktbeobachtungsflicht von Fahrzeug und Reifenherstellern nur am Rande angesprochen... dazu gibt es auch höchstrichterliche Entscheidungen im Motorradbereich (z.b. Honda mit der GL 1000 einer Lenkerverkleidung und einem tödlichen Unfall. Honda wurde damals schuldig gesprochen weil sie die Marktbeobachtungspflicht vernachlässigt haben und die Öffentlichkeit nicht von der Kombination einer bestimmten Verkleidung mit einem bestimmten Motorrad gewarnt haben.
Diese Marktbeobachtungspflicht beinhaltet nicht nur die positiv Aussage zu gewissen Kombinationen sondern auch die Warnung von nicht funktionierenden Kombinationen und betrifft Reifen- und Fahrzeughersteller. Wenn einer der beiden davon weiß das es eine gefährliche Kombination gibt, kann er nicht durch Schweigen informieren....
Im Video wird weiterhin mit der Fahrerhaftung gearbeitet.... auch diese setzt ein aktives Verschulden (analog BGB 823 ) voraus - gleichzeitig wird die Gefährdungshaftung eines Fahrzeuges bzw. des Halters nicht erwähnt..... fahre ich auf der Autobahn schneller als 130 km/h hafte ich auf Basis der Gefährdungshaftung mit mindestens 30% unabhängig wer einen Fehler gemacht hat.....
Das Thema ist nicht einfach... aber auch nicht so kompliziert wie es in dem Video mit einer gewissen "Schwarzmalerei" dargestellt wird.....
Wer jegliches Risiko scheut soll sich weiterhin an die Reifenfreigaben halten.... Aber so risikoreich wie im Video dargestellt ist es nicht.