Einer weniger!?

  • @ Adi:
    Danke, das mache ich bei nächster Gelegenheit.
    Wäre gut wenn es aus ABS ist, da man das eine oder andere Stück, welches nicht all zu stark beschädigt ist, so mit dem Lötkolben verhältnismäßig einfach reparieren könnte.


    @ Olli:
    Nach dem Lesen dieses Artikels nahm ich auch an, ein Recht auf Akteneinsicht zu haben. Aber offenbar ist da noch viel zu viel Interpretationsspielraum. Mit dem good will, das war auch mein Eindruck bei diesem Sachbearbeiter - falls er überhaupt einer war. Ich vermute noch eher dass dieser Beamte mich erst gar nicht durch lassen wollte zu dem entsprechenden Sachbearbeiter. Aber was soll's, das übernimmt ja nun der RA für mich.

  • Zuerst stand im Unfallprotokoll bei meiner Unfallgegnerin die 01, bei mir die 02. Dann war der aufnehmende Polizist sich offenbar nicht mehr sicher und änderte das um - jetzt steht bei mir die 01, bei meiner Unfallgegnerin die 02. Verwarnt wurde nach diesem Unfallbericht jedoch bislang niemand.


    Hat sich der aufnehmende Polizist zunächst nur verschrieben, hat er seine
    Ansicht geändert oder ist das Unfallszenario doch unklar?


    Da an Ort und Stelle nicht verwarnt wurde, kannst du von einer
    Verkehrsunfallanzeige ausgehen und somit vielleicht von einem
    satten Bußgeld.


    Moppedtouri hat zum Thema Akteneinsicht einen guten Artikel verlinkt
    und ich kenne es auch nicht anders, als das Berechtigten Akteneinsicht
    gewährt wird, habe es selbst aber schon sehr lange nicht mehr machen
    müssen.


    Allerdings funktioniert dies nicht telefonisch! Der Antrag auf Akteneinsicht
    muss in sich begründet schriftlich gestellt werden. Die Behörde gibt dann
    die Zeit bekannt, wann die Akteneinsicht in den Räumen des Behörde
    genommen werden kann. Allerdings ist es auch so, dass viele Behörden
    dies nicht sonderlich mögen, da die Einsichtnahme auch beaufsichtigt
    werden muss, man wird nicht mit der Akte allein gelassen.


    Hat die Behörde ihren Sitz in einer anderen Stadt, kann die Akteneinsicht
    auch in den Räumen des Amtsgerichtes oder der Polizeidienststelle am
    Wohnort des Antragstellers genommen werden. Zu diesem Zweck gibt die
    Behörde die Akte an das Amtsgericht oder die Polizeidienststelle. Dies habe
    ich so auch schon praktiziert, allerdings zu einem anderen Rechtsthema.


    Sollte eine Behörde die Akteneinsicht verweigern, was durchaus auch
    nach Ansicht der Behörde begründet sein kann, bleibt dem Antragsteller
    unbenommen gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Man kann folglich
    eine Behörde auch auf Akteneinsicht verklagen.


    Bei einem RA ist es halt anders, dieser bekommt die Akte zur Einsicht
    ausgehändigt und so wird es ja nun auch sein.


    Gruß
    Siggi

  • Joo, ich hab mal gegoogelt, ich hatte ja, als ich noch in Amt und Würden der Exekutive war, bzgl. der Strafprozessordnung mit anderen Rechtsvorschriften zu tun. Im § 147 StPO ist das tatsächlich so geregelt, wie Du es anführst. Wirst alt wie ne Kuh, lernst immer noch dazu ;-), war mir so völlig unbekannt.

    Absatz 1:
    Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.


    Absatz 7:
    Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.


    Was den Unfallbogen anbelangt, hat die Vergabe der Ordnungsnummer (01 oder 02) nur dann Bedeutung, wenn im Feld unter den Daten der Beteiligten eine repressive Maßnahme unter Angabe der ON angegeben ist, z.B. "01 AnzeigeVerwarnung Vorfahrtsmißachtung" oder Ähnliches. Das heisst aber nicht zwingend, dass der Unfallgegner in einem Hauptverfahren ungeschoren davon kommt, weil dieser wiederum sich beim Abbiegen falsch verhalten hat.


    Na ja, er hat einen Anwalt, schaun mer amoi ;-).

  • Jedes Rechtsgebiet hat seinen eigenen Paragraphen, in dem die Akteneinsicht
    geregelt wird. Beruflich habe ich Berührungspunkte mit dem SGB bzw. dem
    neuen BTHG, die StPO ist mir hingegen fremd.


    Zwar habe ich nun auch was dazugelernt, hoffe aber, dass ich den §147 StPO
    nie brauchen werde. =bet=


    Sicherlich ist in einem gerichtlichen Verfahren eine andere Schuldverteilung
    möglich, aber mir ging es bei der Ordnungszahl im Unfallbericht eher um die
    Schadensregulierung durch die Versicherung. Der unter Ordnungszahl 02
    Geführte hat es etwas leichter.


    Gruss
    Siggi

  • es ist tatsächlich passiert ! =bet=
    Letzte Woche bekam ich von meinem Rechtsanwalt Bescheid, dass sämtliche geltend gemachten Schadenersatzansprüche zu 100% von der Versicherung der Unfallgegnerin übernommen wurden - ebenso die Kosten meines Rechtanwaltes. Lediglich beim Schmerzensgeld gab es deutliche Abzüge. Die habe ich klaglos hingenommen und dem Abschluss sofort zugestimmt und meinen RA jetzt nicht verdonnert noch um den einen oder anderen Hunni zu feilschen.
    Auf meine Frage, wodurch denn nun die verhältnismäßig rasche Abwicklung ohne Gerichtsverfahren zu unseren Gunsten zustande kam, meinte der, dass vermutlich die gegnerische Unfallfahrerin unsere Aussagen zum Unfallhergang weitestgehend bestätigt hatte.


    Somit müsst ihr wohl weiter mit mir vorlieb nehmen, denn ich werde Euch als Pan-Fahrer erhalten bleiben. :p 0))((0 :eek: :roll: :-rou


    Details zum Mopped folgen in Kürze in einem anderen Fred

  • na, das war doch wohl ein tolles vor-Ostern-GeschenkGOO
    Der positive Ausgang der Geschichte freut mich für Dich!

    Gruss Herbert
    CH-STOC#34
    ----------------
    Geduld ist die Macht der Weisen und Gelassenheit ist ihre Stärke//a.m.b.e.r.
    Member Of The World's Toughest Motorcycle Riders-IBA-Nr.: 43097
    PAN ST1100 #1 92er PUR: 2008-2011/PAN ST1100 #2 91er PUR: 2011-2014 RIP/PAN
    ST1100 #3 2000er: 20.10.14-66´084km-aktuell:184'628; 08.08.2023 Moto Guzzi Travel


  • Tommy und Herbert, =dank=
    Stimmt genau, das war für mich das tollste Ostergeschenk ever, von allen die da noch kommen -klapp- GOO :M) :-: :FS_ :__- :confused: :cool:

  • Ernst, ich nehme Dich beim Wort und bedanke mich für Deinen Wunsch nach Glück, der ja bereits in Erfüllung gegangen ist.

  • Gratuliere!
    Endlich mal gute Nachrichten!



    Viele Grüße aus dem Erdinger Land.
    Jan


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    Motorradfahren ist die geilste Art, Super-Benzin abzufackeln!
    Ich weiß, wie Asphalt schmeckt...


    - STOC Germany #1328 -

    Viele Grüße aus dem Erdinger Land. =sauf=
    Jan