Einer weniger!?

  • Eigentlich wollte ich meine Frau und mich dieses Wochenende für das Event Saisonauftakt Nord "1. Maiwochende 2018" anmelden. Doch es kam anders.
    So sah unsere Pan noch vor einer Woche aus, und so hätte sie beim Saisonauftakt auch aussehen sollen:


    Doch seit Dienstagnachmittag, 6 Monaten in meinem Besitz und nicht mal 3.000 gefahrenen Kilometern sieht sie nun so aus:



    Und hier noch ein paar Details:



    Was war passiert?
    Auf dem Nachhauseweg komme ich an eine Vorfahrtkreuzung. Rechts ist frei. Von links kommt ein Fahrzeug, jedoch langsam und mit Fahrtrichtungsanzeiger nach rechts. Alles klar denke ich, schaue noch mal nach rechts, sehe dass immer noch frei ist, gebe Gas und im nächsten Moment werden Mensch und Maschine unsanft getroffen und kommen ein paar Meter weiter auf der Seite zum Liegen.
    Ich hatte wohl Glück im Unglück - dank vollständiger Schutzbekleidung blieb es nur bei Prellungen - allerdings einer recht schmerzhaften Beckenprellung, die sich auch auf Schulter und Rücken ausgebreitet hat.
    Nun ja, wenigstens war ich nicht Schuld. Dachte ich. Bis mich der Polizist vor Ort aufklärte: Vermutlich bekomme ich eine Teilschuld, denn ich hätte mich vergewissern müssen dass der PKW auch tatsächlich abbiegt! Es könnte also darauf hinaus laufen dass ich auf meinem Schaden sitzen bleibe.
    Zwar scheinen Fahrwerk und Motor nichts abbekommen zu haben - vor allem dank des Sturzbügels, der hervorragende Dienste geleistet hat. Aber die Verkleidung ist ziemlich hinüber. Nicht nur auf der linken "Einschlagseite", sondern sogar rechts, vermutlich als sie sich durch die Wucht des Einschlags verzogen hat. Und sogar oben oberhalb der Instrumente ist die Verkleidung gebrochen :-/


    Allerdings sah das Fahrzeug meines Unfallgegners wesentlich schlimmer aus: Die Scheibe war eingedrückt und gesplittert, der Airbag hatte ausgelöst, Die Frontschürze war gesplittert, der rechte Scheinwerfer hing herunter. :mrgreen:



    Irgendwie fühle ich mich erinnert an den einen oder anderen Kommentar zu meiner Vorstellung . . .



    Heute war der Gutachter da. Das Ergebnis des Gutachtens gilt es erst mal abzuwarten.
    Vor allem aber die Frage der Schuld. Sollte sich die Befürchtung des Polizisten bewahrheiten so müsste ich meine Fahrweise generell komplett umstellen. Wie oft bin ich beispielsweise schon in Kreisel eingefahren wo ein Fahrzeug sich nähert und rechts blinkt . . .
    Vermutlich müsste ich künftig für Fahrten zur Arbeit 20 bis 30% mehr Zeit einplanen, weil ich an ampellosen Kreuzungen viel länger stehen werde um zu 100% gefahrlos in den Kreuzungsbereich einfahren zu können.



    Zum Glück bin ich nicht vollständig moppedlos - ich hab' ja noch einen V4, nämlich meine 22 Jahre alte VFR. Der Dampfer war hauptsächlich für Fahrten mit Frau gedacht, der es auf der VFR dann doch zu unbequem geworden ist.



    Nun, bis zum Sommer wird sich hoffentlich entschieden haben ob und wie es mit der Pan weiter geht - aber dennoch wäre es interessant mal die Versorgungslage mit Ersatzteilen auszuloten, für den Fall dass es weiter geht. Auch wenn es noch Zukunftsmusik ist - ich überlege ob die Reparatur in einer Fachwerkstatt sinnvoll ist falls ich den Schaden doch ersetzt bekomme (habe selbst leider nur eine kleine, stromlose und halbvolle Garage ohne Heizung und ständig Ärger mit den Nachbarn wenn ich mal vor die Garage fahre um was zu sehen wenn ich eine Schraube fest ziehe) oder wie groß der Aufwand wohl sein mag die Verkleidung in Eigenregie mit besagter Herausforderung instand zu setzen, lackieren zu lassen und dann wieder kratzerfrei ans Mopped zu bringen. Darauf würde es vermutlich hinaus laufen wenn die Schuldfrage zu meinen Ungunsten ausfällt - falls die Preise für Ersatzteile erschwinglich sind. Für gedankliche Anregungen bin ich Euch dankbar. Und wer den Fred bis hierhin gelesen hat - denkt mal drüber nach und vielleicht zögert auch ihr wenn ihr an einer Einmündung steht und sich ein Fahrzeug mit Blinker rechts nähert . . .

  • Erstmal gute Besserung!
    Hast echt nochmal Glück gehabt.


    Von dem, was der Polizist Dir erzählt hat, würde ich mich nicht bange machen lassen.
    Erst mal einen guten Anwalt aufsuchen. Der muss dann Akteneinsicht beantragen, damit Du wenigsten erfährst, was die so alles bei der Unfallaufnahme verzapft haben.


    Letztlich sind für Schuldsprüche immer noch Richter zuständig.


    Ich drücke Dir die Daumen!

    Viele Grüße aus dem Erdinger Land. =sauf=
    Jan

  • Es könnte sehr wohl 70:30 oder 80:20 ausgehen, aber ich bin kein Verkehrsspezialist.
    Der andere Verkehrsteilnehmer hatte Vorfahrt, sein Blinker ist nicht zwingend so einzuordnen, dass einfach gefahren werden kann. Es sind aber nur meine Befürchtungen,
    fachkundigere Auskunft wird sicherlich noch kommen. "Ich dachte der biegt ab" befreit nicht von der Sorgfaltspflicht.
    In solch einer Situation fahre ich nur, wenn es mit Sicherheit passen würde oder deutlich erkennbar verzögert wird. Ist aber bitte keine Klugscheisserei.

  • so ist das, wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe. Was ist denn eine Vorfahrtkreuzung? Du hast Achtung Vorfahrt gewähren?? Vorfahrt von Dir nicht beachtet, wer soll denn haften ausser Dir?


    Wenn Du den Fahrtrichtungsanzeiger nicht beweisen kannst, sieht das übel aus.
    Hab jetzt keine Zeit zum Gucken, aber merke: der allerallerallererste Weg ist zum Anwalt und nicht zum GA und nicht sonstwohin, je nach Quote legst Du schon fast Geld drauf allein wegen des GA, weil Dein Möppi 19 Jahre alt ist.


    PS Gute Besserung

  • ................ denkt mal drüber nach und vielleicht zögert auch ihr wenn ihr an einer Einmündung steht und sich ein Fahrzeug mit Blinker rechts nähert . . .


    mach ich grundsätzlich, ich trau da keinem über den Weg


    und ich befürchte das du der Aussage des Polizisten glauben darfst :-?

  • Das hört sich nicht gut an. Wenn der Andere eigentlich ohne Abbiegevorgang (was zweifelsfrei zu beweisen wäre, siehe Einlassung Hermi) Vorfahrt gehabt hätte, hast Du vermutlich, nach meinen bisher erlebten Gerichtverhandlungen, bei gleichgelagerten Fällen die Arschkarte.


    Dann kriegste evt. noch ne OWI wegen Vorfahrtsverletzung mit Punkten an die Hacken. Geh mal flott zum Anwalt, um das noch mögliche Schlechte weitgehend abzuwehren.

  • So, Überblick veschafft:
    Wenn Du eine deutliche Verzögerung und Blinker beweisen kannst, sieht es nicht so schlecht aus, wie ich gedacht habe, Recherche macht klug.
    Wenn der Unfallgegner an der Unfallstelle nicht zugegeben hat, das er geblinkt hat, kannst Du im Hinblick auf Deine Verletzungen (hier ist es evtl. sinnvoll Strafantrag zu stellen) die Polizei ja evtl dazu bewegen, das Blinkerbirnchen zu beschlagnahmen zwecks Untersuchung. Vielleicht ergibt sich ja was zu Deinen Gunsten.

  • Bei sorgfältiger Unfallaufnahme und ernstgenommener Schilderung der Beteiligten sollte das Glühlämpchen in einem Tütchen dem Vorgang für Beweiserhebungen beiliegen, zumindest ich hätte das zu Dienstzeiten sofort sichergestellt, um belegen zu können, dass ob der Biker die Wahrheit spricht. Die KTU kriegt das sofort raus.

  • Bei sorgfältiger Unfallaufnahme und ernstgenommener Schilderung der Beteiligten sollte das Glühlämpchen in einem Tütchen dem Vorgang für Beweiserhebungen beiliegen


    Soweit die Theorie! Ich würde in so nem Fall darauf bestehen!
    Und da du selbst nicht von einer deutlich wahrnehmbaren Verzögerung vor dem Einmündungsbereich berichtet hast, sondern von langsamer Annäherung, ist wohl auch Dibos Einschätzung noch zu optimistisch. Wenn das Glühlämpchen nachweisbar gebrannt hat tippe ich mal auf 10, maximal 20 %.


    Wenigstens ist euch kein größerer Schaden entstanden, das ist die Hauptsache. Gute Besserung!


    Und was die Reparatur betrifft: Hier wurden doch 2 ältere 11er zum Verkauf angeboten. Vielleicht kannst du kaufen und kannibalisieren.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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    Einmal editiert, zuletzt von Axel#561 ()

  • Lieber Kurven ohne Ende, als eine Ende ohne Kurven😇

    Einmal editiert, zuletzt von vigi_m () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Zu beweisen dass die Fahrerin geblinkt hat wird gar nicht nötig sein - es gibt zwei Zeugen die mir ihren Namen und die Telefonnummer hinterließen. Ich habe den einen Zeugen sofort gefragt ob er gesehen hat dass das Unfallfahrzeug geblinkt hatte, was dieser mit einem eindeutigen Ja beantwortete.
    Aber da ist immer noch das Ding mit der Verletzung der Sorgfaltspflicht, die man mir womöglich anhängt.
    Dasselbe Spiel wenn mir jemand Lichthupe gibt um mich ab- bzw. einbiegen oder passieren zu lassen - fahre ich los und es kracht weil der Andere dennoch fährt so trage ich vermutlich ebenfalls eine Mitschuld, auch wenn ich zweifelsfrei beweisen kann (z.B. durch Zeugen) dass Lichtzeichen gegeben wurden. Streng genommen müsste man den Blinker oder die Lichthupe oder das Handzeichen also komplett ignorieren um an einem eventuellen Zusammenstoß keine Mitschuld zu tragen. Schöner Mist . . .

  • Auf dem Nachhauseweg komme ich an eine Vorfahrtkreuzung. Rechts ist frei. Von links kommt ein Fahrzeug, jedoch langsam und mit Fahrtrichtungsanzeiger nach rechts.


    Du warst Wartepflichtig und das von links kommende Fahrzeug
    war bevorrechtigt. Dieses hatte den Fahrtrichtungsanzeiger
    gesetzt, so dass du aufgrund dessen davon ausgegangen bist,
    dass dieses Fahrzeug nach rechts abbiegen wird. Darauf
    vertrauend bist du in die Kreuzung eingefahren und hast das
    Vorfahrtsrecht des Anderen missachte und es ist zum Unfall
    gekommen.


    Wenn es so gewesen ist, bist du der Unfallverursacher und hast
    die Hauptschuld. Es stellt sich bestenfalls die Frage, ob dein
    Unfallgegner eine Teilschuld für das irreführende Blinken
    bekommt. Eine solche Teilschuld wird in der OLG
    übergreifenden Rechtsprechung mit 25 bis 30 % bewertet,
    womit 70 bis 75 % der Schuld bei dir liegen.


    Andersherum.


    Du warst bevorrechtigt und der Andere wartepflichtig. Dann
    spielt es keine Rolle, ob dieser geblinkt hat oder nicht, er hätte
    dein Vorfahrtsrecht missachtet und ist damit Unfallverursacher
    und dann stellt sich auch nicht die Frage einer Teilschuld auf deiner Seite.


    Insofern eine Rechtschutzversicherung auf deiner Seite
    vorhanden ist, solltest du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
    aufsuchen, welcher deinen Anspruch auf teilweisen
    Schadensersatz bei der gegnerischen Versicherung geltend
    macht. Es kann durchaus sein, dass die gegnerische
    Versicherung ohne weitere Probleme die Teilschuld ihres
    Versicherungsnehmers anerkennt und deinen Schaden zu 25
    bis 30 % ersetzt.


    Eine Versicherung ist bei der Schadensregulierung erst mal frei
    und unabhängig und braucht auch nicht die Einschätzung der
    unfallaufnehmenden Polizeibeamten übernehmen. Dein
    Unfallgegner hat übrigens auch keine Einfluss darauf, in
    welchem Umfang seine Versicherung einen Schaden reguliert.
    Wer also lautstark und vehement eine Schadensregulierung
    fordert, kann diese auch bekommen.


    Letztlich ist aber das Wichtigste, dass der Unfall für dich
    hoffentlich keine langfristigen gesundheitlichen Folgen hat,
    denn diese kann man nicht mit Geld aufwiegen.


    Gute Besserung!


    Gruß
    Siggi