Das mit dem Trollalarm würd ich unterstützen.
Mindestgeschwindigkeit auf Landstraßen?
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Wenn ich dann jemanden hinter mir hatte, der eiliger
unterwegs war, habe ich ihn bei nächster Gelegenheit überholen lassen.
Durch Blinkeranzeige, daß frei ist, oder einfach durch rechts ran fahren.Das umschreibt nur die Wunschvorstellung jener, die schneller vorankommen
wollen und sich durch einen Langsameren gestört fühlen.Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Er macht das mit
Absicht, um Spaß daran zu haben, wenn andere sich ärgern, und will gar
nicht ernsthaft diskutieren. In diesem Fall würde ich Trollalarm ausrufen.
Oder er ist tatsächlich unfähig, in einer Diskussion auch die Standpunkte der
anderen nachzuvollziehen und diese in seine Überlegungen mit
einzubeziehen.Mir geht es ja nur darum, die Beweggründe
zu erforschen. Dass jemand unterhalb der erlaubten Geschwindigkeit
unterwegs ist, ist unbestritten. Aber warum er oder sie das tut, das ist für
mich interessant.Um was anderes geht es nicht, nur um einen Meinungsaustausch.
Keinesfalls geht es darum, den Anderen von der eigenen Meinung zu
überzeugen. Jeder hat die Möglichkeit sich in irgendeiner Form, ob
nun sinnig oder unsinnig, an dem Meinungsaustausch zu beteiligen
und irgendwann besteht keinen Bedarf mehr sich zu beteiligen und
das Thema verschwindet in der Versenkung.Jeder nimmt für sich sein Ergebnis aus dem Meinungsaustausch mit und
niemand muss seine Meinung ändern. Vielleicht erhält man durch den
Meinungsaustausch einen Impuls, die eigene Meinung zu überdenken,
aber dies bleibt jedem selbst überlassen.Denn andernfalls würde er sich so verhalten wie du
und das Recht des anderen, innerhalb der gesetzlichen Grenzen so schnell zu
fahren wie er möchte, nicht in Frage stellen, und sei es nur durch sein
Verhalten. Davon hat er bisher aber nichts gesagt, sondern immer wieder
betont, dass sein Verhalten völlig in Ordnung und überhaupt das richtige sei.Sorry, aber der Schnellere hat kein Vorrecht, eben so wenig wie der
Langsamere. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Schnellere auf den
Langsamen aufläuft und manchmal eben ein sofortiges Überholen nicht
möglich ist.Wessen Recht ist nun eher zu beachten oder fällt mehr ins Gewicht, das
Recht des Schnelleren oder das Recht des Langsamen?Der Gesetzgeber hat dafür eine Regelung getroffen, die aber anscheinend
wenig Akzeptanz bei den Schnelleren findet. So lässt sich auch der gereizte
Unterton im Meinungsaustausch erklären. Für meinen Teil halte ich mich an
die gesetzlichen Vorgaben und gut ist es.Auch ich laufe ja regelmäßig auf Langsame auf, z.B. auf LKW die sich an die
für sie verbindlichen 60 km/h auf Landstraßen halten. Trifft man übrigens
immer häufiger. Jetzt hadere ich nicht damit, dass der da nun vor mir
herschleicht, sondern ich akzeptiere die Situation, halte Abstand und lasse
mich nicht aus der Ruhe bringen. Im Regelfall mache ich eigentlich keine
Anstalten, einen LKW zu überholen, denn meist löst sich die Situation eh
nach einigen Kilometern auf, da sich die Wege trennen.Auch erwarte ich nicht, dass der mir das Überholen ermöglicht, in dem er
z.B. an geeigneter Stelle anhält oder auf den Mehrzweckstreifen ausweicht.Letzteres wird mit einem Bußgeld belegt. Besitzt der Schnellere dann auch
den Anstand, anzuhalten und das Bußgeld für den LKW Fahrer zu übernehmen,
zumindest zum Teil?Immerhin hat er das Gesetz übertreten um dem Schnelleren das Überholen zu ermöglichen!
Auf die Frage hätte ich gerne mal eine Antwort, aus der Fraktion der Schnelleren!
Gruss
Siggi -
Wie sagten doch die Dakota Indianer, Zitat:
"Wenn du entdeckst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab!" -
Auch erwarte ich nicht, dass der mir das Überholen ermöglicht, in dem er z.B. an geeigneter Stelle anhält oder auf den Mehrzweckstreifen ausweicht. Letzteres wird mit einem Bußgeld belegt.
Auf die Frage hätte ich gerne mal eine Antwort, aus der Fraktion der Schnelleren!
Gruss
Siggi
Hallo Siggi.Aufklärung, die Annahme, es gäbe ein Buß- oder Verwarnungsgeld ist Quatsch. Und du dürftest sogar erwarten, dass der Langsamere Dir das Überholen ermöglicht.
1.
Angeeigneter Stelle anhalten ist zulässig, wenn dies nicht durch Ge- oder Verbote untersagt ist. Hält man woanders, war sie ungeeignet, also eigene Doofheit, sagt der Sauerländer, falls es dafür ein Ticket gibt.2.
§ 5 Absatz 6 StVO (Überholen) sagt:
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.In den Ausführungs- und Verwaltungsvorschriften findet sich sogar diese erstaunliche Passage, die mangels Finanzierung kaum vorzufinden ist.
Zitat:
" Wo es an geeigneten Stellen fehlt und der Verkehrsfluß wegen Lastkraftwagenverkehrs immer wieder leidet, ist der Bau von Haltebuchten anzuregen."Also auch beim "vorübergehenden Befahren" vom Seiten- oder Mehrzweckstreifen, um schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen, kein Ticket. Man beachte das "muß" in der Rechtssprechung zu § 5 (6) StVO .
Ansonsten würde es reichen, wenn jeder nach § 1 StVO gegenseitige Rücksichtnahme in seiner Fahrweise an den Tag legen würde und dieser Diskussion wäre der Dampf entzogen. Aber die Rechtsprechung zeigt Dir vielleicht doch mal auf, dass Deine bisherige Fahrweise, wider Deiner Annahme, nicht rechtskonform ist.
-
Mal eine kleine Anekdote zum Thema schnell, langsam und von hinten rankommen.
Viele Jahre war ich mit meinen großen Hunden im Wald unterwegs,
auch auf schmalen Wegen. In NRW gibt es auf Waldwegen keinen
Leinenzwang, solange die Hunde den Weg nicht verlassen oder Wild
nachstellen.Wie dem auch sei, an einem schönen Samstag Nachmittag ging ich
mit den Hunden im Vorlauf meines Weges, ruhig und entspannt.Unerwartet wurde ich dann von hinten von einem Jogger angerempelt,
der schnack an mir vorbei wollte. Ich verlor ein wenig den Halt und bin
fast hingefallen.Mich anzurempeln und fast zu Fall zu bringen,
war sein 1.Fehler.
Dadurch zwischen mir und meinen Hunden (45 und 55 Kg) zu stehen,
war sein 2.Fehler.
Nun der Auffassung zu sein, er könne vor den Hunden davonlaufen,
war sein 3.Fehler.
Er wird diese Fehler in seinem Leben nicht mehr machen!-%-
Er wird seine Runden auf dem Sportplatz drehen und den Wald meiden!GOO
Gruss
Siggi -
§ 5 Absatz 6 StVO (Überholen) sagt:
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer
eines langsameren Fahrzeugs muß seine
Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur
so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.
Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen
werden; das gilt nicht auf Autobahnen.Wir haben uns da missverstanden. Gemeint hatte ich das klassische
Ausweichen der LKW auf den Mehrzweckstreifen, zwar um das Überholen zu
ermöglichen, aber ohne die Geschwindigkeit zu reduzieren. Damit wird der
Mehrzweckstreifen unzulässig als Fahrbahn genutzt und das ist bußgeldbewehrt.Ansonsten würde es reichen, wenn jeder
nach § 1 StVO gegenseitige Rücksichtnahme in seiner Fahrweise an den Tag
legen würde und dieser Diskussion wäre der Dampf entzogen. Aber die
Rechtsprechung zeigt Dir vielleicht doch mal auf, dass Deine bisherige
Fahrweise, wider Deiner Annahme, nicht rechtskonform ist.Für ein bußgeldbelegbares verkehrsbehinderndes Langsamfahren wird seine bisher geschilderte Fahrweise kaum ausreichen.
Was denn nun?
Hatten wir doch schon geklärt, wie ein langsames Fahrzeug definiert ist, oder?
Mag sein, dass meine Fahrweise mit 70 oder 80 km/h wenig Zustimmung
findet, aber sie ist absolut zulässig und rechtskonform. Auch bin ich nicht
dazu verpflichtet, meine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle zu ermäßigen
und notfalls zuwarten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden
Fahrzeugen das Überholen möglich ist, denn ich bin kein langsames
Fahrzeug im Sinne des Gesetzes.Klar, für viele hinter mir, die schneller wollen und aufgrund der Verkehrslage
nicht überholen können, ist das nicht akzeptabel. Hier wird man immer
dahingehend argumentieren, dass ein solches Verhalten als zu langsam im
Sinne des Gesetzes zu sehen ist, mit den daraus resultierenden
Verpflichtungen.Es tut mir wirklich Leid und ich habe auch keinen Spaß daran, aber ob der
hinter mir schneller möchte und nicht kann, ist nun wirklich keine
Anforderung die von mir zu lösen ist, auch nicht unter Bezugnahme zum §1 StVO.Ihr könnt euch ja ein blaues blinkendes Licht aufs Dach zaubern,
dann habt ihr freie Fahrt!Dann mache ich auch schön und artig Platz!GOO
Gruß
Siggi -
ich brauch mal Nachschub:
=sauf=\"popk\"
-
Wir haben uns da missverstanden. Gemeint hatte ich das klassische
Ausweichen der LKW auf den Mehrzweckstreifen, zwar um das Überholen zu
ermöglichen, aber ohne die Geschwindigkeit zu reduzieren. Damit wird der
Mehrzweckstreifen unzulässig als Fahrbahn genutzt und das ist bußgeldbewehrt.
Zwar OT, aber das sehe ich komplett anders. Der Mehrzweckstreifen (nicht die Standspur der BAB) dient genau diesem Zweck: dem schnelleren Verkehr das gefahrarme Überholen von lansamerem Verkehr zu ermöglichen. Unabhängig von verminderter eigener Geschwindigkeit. So jedenfalls habe ich es anno 1987 gelernt und so werden meist die mir bekannten Strecken mit Mehrzweckstreifen genutzt (ein paar Teilnehmer wissen das nicht, aber viele eben doch).Ich selbst habe bereits einmal mit einem seeehr langsam fahrenden Trecker legal die B83 verstopft, habe jedoch an jeder sich bietenden Gelegenheit (Bushaltestellen, whatever) den nachfolgenden Verkehr vorbei gelassen. Hätte ich ja gar nicht müssen, wenn ich das richtig verstehe, habe es aber dennoch getan. Siehste, jetzt bin ich selbst OT geworden.
Achim -
Wie sagten doch die Dakota Indianer, Zitat:
"Wenn du entdeckst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab!"
Aus einer anderen Philosophenquelle kommt folgende Bereicherung:ZitatIch habe keinen Bock, dass ich morgen tot aufwache!
=sauf=:-gl\"popk\" -
Es tut mir wirklich Leid und ich habe auch keinen Spaß daran, aber ob der
hinter mir schneller möchte und nicht kann, ist nun wirklich keine
Anforderung die von mir zu lösen ist, auch nicht unter Bezugnahme zum §1 StVO.
Ich halte dich nicht für einen Troll, aber zumindest diese deiner Aussagen ist leider sehr trollwürdig. Gegenseitige Rücksichtnahme beinhaltet durchaus, dem nachfolgenden Verkehr keine Balken in den Weg zu legen, dahingehend könnte dein Verhalten schon grenzwertig sein.
Achim -
Wer den Gesetzgeber als Leitwert braucht, weil er seinen gesunden Menschenverstand nicht findet, ist wirklich erbärmlich.0))((0
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Gegenseite Rücksichtnahme kann aber auch bedeuten,
den Langsamen vor einem zu tolerieren und sich in
Geduld zu üben, aber davon ist hier nichts zu finden.Zwar fordern die Schnelleren eine Rücksichtnahme ein,
sind aber nicht dazu bereit Rücksichtnahme zu gewähren.
Und dabei sind sie in der schwächeren Position, denn
weder haben Sie eine Anspruch auf frei Fahrt, noch
können sie diese praktisch erzwingen.Auch lasse ich mich von Olli gerne eines Besseren belehren,
aber der Mehrzweckstreifen einer Landstraße ist jenen
vorbehalten, die besonderen Geschwindigkeitsbeschränkungen unterliegen.Ein LKW / Bus darf den Mehrzweckstreifen nicht ohne geminderte
Geschwindigkeit als Fahrstreifen nutzen, um Platz für Schnellere
zu schaffen. Er muss schon seine Geschwindigkeit deutlich reduzieren
oder anhalten, ansonsten würde er jene gefährden, die sich nur
dort bewegen dürfen und dazu zählen z.B. Radfahrer.Tja und dann bleibt noch die Frage, was einem der gesunde
Menschenverstand in der heutigen Zeit sagt?Vermutlich „slow down and relax“!
Gute Nacht
Siggi