Reisende in/nach Norwegen hier?

  • ... den Anhänger eben bis zur erfolgten Hauptuntersuchung nicht auf öffentlichem Grund abstellen.

    Ich habe schon einen Knollen bezahlt, da stand der Anhänger mit abgelaufenem TÜV und dem Heck zur Hauswand auf meinem Privatgrundstück. D.h. der Sheriff musste auf die Knie und mit dem Taschenspiegel den Stempel ablesen, um den Verbrecher dingfest zu machen.

  • Hallo,

    Wie xs Michael schon angedeutet hat , es wird im Norden wärmer. 1976 hatte ich am Kapp eine Max Temp außergewöhnlichen 16‘ Höchsttemperatur laut Anwohnet. Jetzt liegen die bei ca. 30‘. Letztes Jahr am Polarkreis (Sandjessnoen) 32‘ über eine Woche.
    Hier ist der Klimawandel am deutlichsten erkennbar.

  • Ich habe schon einen Knollen bezahlt, da stand der Anhänger mit abgelaufenem TÜV und dem Heck zur Hauswand auf meinem Privatgrundstück. D.h. der Sheriff musste auf die Knie und mit dem Taschenspiegel den Stempel ablesen, um den Verbrecher dingfest zu machen

    Klarer Fall, auf Privatgrund gilt die StVO und StVZO nicht, ich hätte das nicht bezahlt, sondern Einspruch eingelegt, ggfls. einen Rechthaber = Anwalt. zum Beispiel Hermi, eingeschaltet.

  • Ein zugelassenes Fahrzeug muss den Vorschriften entsprechen.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • Wenn der Hänger hinter keinem geschlossenen Einfahrtstor oder Hoftor steht, dann steht dieser im öffentlichen Raum, weil öffentlich zugänglich. Alles andere wäre Hausfriedensbruch.

  • Wenn der Hänger hinter keinem geschlossenen Einfahrtstor oder Hoftor steht, dann steht dieser im öffentlichen Raum, weil öffentlich zugänglich. Alles andere wäre Hausfriedensbruch.

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    Obacht:

    Öffentlicher Grund ( = als solcher gewidmet - z. B. Straßen, Wege und Plätze) und öffentlich zugänglicher Grund sind zwei Paar Stiefel :!:


    ---> Für diejenigen, die es korrekt wissen/sich einprägen wollen.

    Kolbenklemmer und Plattfuß :!: GOO
    Gruß
    Thomas


    Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine völlig unmaßgebliche höchst persönliche subjektive Äußerung meinerseits im Rahmen des mir verfassungsgemäß garantierten Rechts auf Meinungsfreiheit. Jegliche Verantwortlichkeit bzw. Haftung dafür lehne ich ab.