• Nun ja, momentan wüsste der TÜV gar nicht wohin mit der Plakette.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Moin Gemeinde

    typisch deutsch, Kreativität mit der TÜV-Keule abzuwürgen, lasst ihn machen.

    Ich finde es eine Herausforderung, aus der ST einen caffer machen zu wollen, vor allem mit dem Sattel, den du da draufgelegt hast, wird das eher ein cowboyracer, gabs eh nocht nicht (soll eine anregende Kritik und keine Meckerei sein) Die Pfanne als Luftfilterdeckel...perfekt, wo findes du sonst schon so ein schöngeformtes Teil und nicht aus Plaste, pass aber auf, daß es dir die -Teflonbeschichtung nicht in die Gaser zieht, die sind dann zu.


    werde gespannt weiter zuschaun und auch meinen Senf dazu geben, falls gewünscht, was unbeedingt sein muß, wenn du MM ansprichst, ist viel Rost(farbe)


    frohes Schaffen und locker bleibnGOO


    Berti

  • Naja, wenn die Kiste in D auf die Straße soll, dann spricht der TÜV da ein ganz ordentliches Wort mit.

    Die Verkleidung ist bestand der Betriebserlaubnis und muss ausgetragen werden. Da war vor ein paar Jahren ein großes Thema mit einer Transalp im Honda-Board.
    Dort wollte der TÜV sogar Fahrversuche ob die Kiste noch stabil ohne Verkleidung läuft...

  • Genau....das könnte Probleme geben. Es geht im wesentlichen um 2Themen: einmal der Personenschutz und um die Aerodynamik bei hoher Geschwindigkeit. Vom Werk ist ein verkleidetes Motorrad so gebaut, das es im werkseitigem Zustand bei hoher Geschwindigkeit satt und stabil auf der Straße klebt. Entfernen von Karosserieteilen kann die Betriebserlaubniss kosten.

  • Ja, anderer Lenker und Avon eintragen und Verkleidung austragen, gefährdete Fahrzeugteile dürfen nicht vorhanden sein, aber Scheinwerfer dürfen noch immer aus Glas sein und soo streng sind die mit dem Austragen nicht mehr, mein Sohn hat das mit der K100 RS gemacht und die brauchte die Verkleidung sogar unbedingt

  • Wenn der Tüv das dann so genehmigt, ist ja alles gut. Drück Dir die Daumen.

  • , gefährdete Fahrzeugteile dürfen nicht vorhanden sein,

    gefährende!

    Gefährdet ist jedes Fahrzeugteil zu jeder Zeit. Es darf nur selbst keine vermeidbare Gefahr für andere darstellen.

  • Ja, aber auch nicht "gefährende"


    Sondern gefährdende !


    Also wenn hier schon ein Rechtschreibfehler korrigiert wird dann bitte richtig

    :lol: