Junior hat's geschafft...

  • Ich würd mal sagen, dumm gelaufen, aber wenn die Beamten sich nicht ganz sicher waren und ein Drogenkonsum nicht eindeutig auszuschliessen war (als Hilfsmittel dient nunmal nur der Streifen, das war der "Anhaltspunkt"), kann man sowohl zur Be- als auch zur Entlastung des Probanden eine Blutentnahme gem. § 81a StPO anordnen. Zumindest haben sie sich hinterher entschuldigt :mrgreen: , obwohl sie dazu nicht verpflichtet waren. Nach Deiner subjektiven Schilderung befanden sich die Beamten juristisch auf sicherem Terrain, hinterher kann man sagen, menschlich Schieet!

  • War da nicht was mit begründetem Verdacht, der einen Eingriff gegen die körperliche Unversertheit (Blutprobe) rechtfertigen muss? Bei drei vorangegangenen Tests, die alle kein positives Ergebnis haben, sehe ich das zumindest fraglich

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • Fraglich ja, aber eine schlüssige Begründung würde im Zweifel ja ausreichen.
    Ich persönlich finde das ziemlich bescheuert. Wenn der Teststreifen nix anzeigt und keine weiteren ANhaltspunkte vorliegen, würd ich so was nicht machen. Ich denke aber trotzdem, daß man es begründen kann.
    Gefallen lassen mußt Du dir zum Glück ( zumindest im Nachhinein ) gar nix.


    Aber sieh es mal so:
    Wenn Junior sich nicht immer korrekt verhalten sollte ( was ich nicht weiß ) und schon mal kiffen sollte ( was ich nicht weiß ) würde er jetzt die Erfahrung haben, wie beschissen die Situation ist, erwischt zu werden. Das erzählt er natürlich seinen Freunden und viele werden zum Nachdenken angeregt.


    Eine Beschwerde über das Verhalten der Polizei könnte auch einige zum NAchdenken anregen. Aber bite nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

  • Zitat

    Original von Josef#245
    Es wird ihm aber untersagt heute noch das Auto zu benutzen.


    Allein daran erkenne ich doch, dass sich die Kollegen ihre Sache alles andere als sicher waren. Entweder es besteht hinreichender und begründeter Verdacht, dann ist der Lappen bis mindestens zum Ergebnis der Blutpprobe weg oder nix iss.


    Im Übrigen haste natürlich mit dem Erziehungsaspekt absolut Recht.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • ... ich sehe es wie Rudi.
    Ist sicherlich blöd gelaufen (keine Frage)! Aber es ist bestimmt auch nicht verkehrt, wenn sich sowas mal in nem Kreis von Jugendlichen herumspricht.

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • Das spricht sich zwar rum, aber die meisten denken, dass sie eh nicht erwischt werden. Und wenn's dann soweit ist, ist das gejammer groß...

  • Zitat

    Original von Axel#561
    War da nicht was mit begründetem Verdacht, der einen Eingriff gegen die körperliche Unversertheit (Blutprobe) rechtfertigen muss? Bei drei vorangegangenen Tests, die alle kein positives Ergebnis haben, sehe ich das zumindest fraglich


    Das wird der "Casus Knacktus" in diesem speziellen Einzelfall gewesen sein. Ich gehe davon aus, dass die Beamten das Ergebnis des Streifentestes nicht hundertprozentig als negativen Befund einordnen konnten, der Verdacht des Drogenkonsums nicht auszuschliessen war und damit der hinreichende Verdacht begründet war, weil sie eben kein anderes Feststellungsmittel (im Vortest) als diese dämlichen Streifen haben. Deswegen auch die mehrfach-Tests, um auf ein eindeutig positives oder negatives Ergebnis zu kommen, hat wohl dennoch nicht geklappt.


    Axel, Du behauptest der Test war dreimal negativ, das stimmt so wohl offensichtlich nicht, sonst hätten die den Junior nicht gebohrt. Diese Behauptung entspringt dem Wissen des Ergebnisses hinterher, wie es gepostet wurde, zum Zeitpunkt der polizeilichen Maßnahme war der Test nicht eindeutig als negativ beurteilt worden, also lassen wir die Kirche im Dorf, ansonsten hättest Du völlig recht.


    Das gab es früher schon mit diesen beknackten Pusteröhrchen beim Alc-Test, "sind sie nun grün genug geworden oder nicht...???!!!" Offensichtlich befanden die Beamten nach mehrfachen Versuchen und Beratung mit anderen Kollegen die Tests für "drogenkonsumverdächtig" und haben ihr Programm durchgezogen, um be- bzw. entlastende Feststellungen zu treffen......


    Und eines steht auch fest, wenn sie den Verdacht auf Drogenkonsum haben, "müssen" sie die Weiterfahrt zumindest für den Zeitraum bis zum Abbau der fahrtechnisch beeinflussenden Mittel verbieten, ansonsten würden die Kollgen sich strafbar machen.


    Alles in allem bleibt für mich festzuhalten, vom Endergebnis dumm gelaufen, sowohl für die Polizei als auch für den Sohnemann, weil er sauber war, aber dass die Kollegen sich hinterher entschuldigt haben, finde ich erstaunlich gut, das ist nicht selbstverständlich, sie hätten das nicht "tun müssen".

  • Zitat

    Original von Olli/Lippstadt
    Axel, Du behauptest der Test war dreimal negativ


    Nööö, ich habe geschrieben, dass 3 Tests kein positives Ergebnis erbracht haben, das ist für mich schon ein Unterschied -%-


    Beim bloßen Durchlesen von Josef´s Antwort hatte ich irgendwie den Eindruckl, dass es den Dreien darum ging, Ergebnisse vorweisen zu können.....


    Aber lassen wir das, sind eh nur Mutmaßungen

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • Zitat

    Original von Olli/Lippstadt
    ...
    aber dass die Kollegen sich hinterher entschuldigt haben, finde ich erstaunlich gut, das ist nicht selbstverständlich, sie hätten das nicht "tun müssen".


    Das mag formaljuristisch, oder wie das heißen mag, korrekt sein aber der Anstand gebietet es so. Die Polizei hat bei der Jugend den Ruf eines Kontrollorganes und nicht die Bedeutung einer Institution, bei welcher ich um Hilfe ersuchen kann. Daraus resultieren auch diverse Spitznamen, die durchaus als Schimpfworte benutzt werden. Eine Entschuldigung tu keinem weh, ist ein nur minimaler Mehraufwand und schafft ganz schnell Diskrepanzen aus dem Weg. Mich hat man auch schon mal in jungen Jahren mit vorgehaltener Knarre aus dem Auto geholt. Nach Klärung der Umstände und, einer ernstgemeinten Entschuldigung und anschließendem Klönschnack bei einer Marlboro, fuhr jeder seines Weges, ohne sich in irgendeiner Weise angepisst zu fühlen. Also funktioniert es doch.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • RDMMP,


    trotz aller Entspanntheit: geh zu einem Rechtsverdreher Deines Vertrauens bzw. schick Deinen Filius dorthin.


    Josef#245 und diejenigen, die auf seinen Beitrag gearwortet haben:


    ich finde die Vorgehensweise nicht korrekt:
    generell ist meiner Erinnerung nach ein Anfangsverdacht zumindest für eine Blutprobe erforderlich. Ich würde in so einer Situation - wenn ich weiß, ich habe eine saubere Weste, mehrfach auf meine Unschuld verweisen und einfachen Widerstand androhen.
    Entweder der Vortest bestätigt einen Anfangsverdacht oder nicht, dann sollte in dubio ptro reo gelten.
    Schließlich ist - und das meine ich mehr als ernst und ich würde die dickste Kanone rausholen, die mir zur Verfügung steht, um diesen Spatz, der mir eine Blutprobe antut, zu erlegen und zwar nach allen Regeln der Kunst: ich würde, da die Polizisten meinen angedrohten Widerstand brechen müssten, um zur Blutprobe zu gelangen, eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung erwägen und bei einer durchgeführten Blutprobe sowohl den anordnenden Polizisten als auch den Arzt mit einer Strafanzeige wg. Körperverletzung - ggfls im Amt -überziehen und anschließend noch eine Schmerzensgeldklage dranhängen. Das alles würde ich aus mir herauslassen und das, was mir in der Wut noch einfiele, um mein Gegenüber so einzustimmen, dass er sich dreimal überlegt, ob er dieses Risiko eingeht. Ich würde natürlich gleich verlangen, dass man einen meiner Kollegen, der mir zur Seite steht herbeiruft.


    So weit kommts noch, dass ein Unbescholtener zur Sicherheit des Strafverfolgungsinteresses für sowas herhalten muss!


    So, jetzt hab ich mich wieder abgeregt und die grüne Fraktion und alle, die glauben, mit einer Entschuldigung ist es getan, können über mich herfallen.


    PS: versuchs mal mit ner Entschuldigung bei positivem Ergebnis!


    Fazit und Antwort auf Josefs Frage: so einen Unsinn muß man sich natürlich nicht gefallen lassen, man kann ihn allerdings auch nicht zwingend vorher verhindern. Und ich will hier niemand zum Widerstand gegen Polizisten anläßlich einer Kontrolle aufstacheln, ich habe nur beschrieben, wie ich mich in einer solchen Situation, § 81a StPO hin oder her verhalten würde.



    mfG
    hermi

  • Zitat

    Original von hermi
    RDMMP,


    trotz aller Entspanntheit: geh zu einem Rechtsverdreher Deines Vertrauens bzw. schick Deinen Filius dorthin.


    mfG
    hermi


    Junior hat ja schon ne längere Vorgeschichte was die Drugs betrifft. Nen Rechtsschutz hat er auch nicht. Wir werden uns darum "nur" kümmern wenn wir unbedingt müssen bzw. von div. Behörden befragt werden. Da muss er jetzt ziemlich alleine durch.
    Hört sich nach Rabeneltern an, hat aber ne längere Geschichte (div. Aufenthalte in div Organisationen, Zwangseinweisung, Entzug usw.), warum wir jetzt so reagieren.