Frage an die Fachleute:
Ich muß ein Pferd transportieren. Der Hänger hat ein zul. Gesamtgewicht von 2500kg. Das "Ist-Gewicht" mit Pferd drin liegt bei 1500kg. Mein Kfz darf 1600kg ziehen. Darf ich fahren, weil meine Höchstgrenze nicht erreicht ist, oder darf ich nicht, weil das zul. Gesamtgewicht höher liegt?
zul.Gesamtgewicht
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Deine Anhängelast ist 1,6 t, die du nicht erreichst. Also, zieh ab...
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Moin Ralf,
nach meinem Verständnis darfst Du damit fahren.
Das zulässige Gesamtgewicht des Hängers hat nichts mit dem eingetragenen Wert in Deinem PKW-Schein zu tun.
Du darfst halt nur nicht die 1600 kg überschreiten. Sonst müßtest Du einen PKW nehmen, der mehr als 1600 kg ziehen darf. -
Ja, darfst du.
Und zwar genau aus dem Grund, dass du die max. Anhängelast (heute heißt das wohl Masse) für die das Zugfahrzeug (noch) nicht erreicht hast. Nur das tatsächliche Anhängegewicht zählt!
Mit einem Zugfahrzeug, dessen Fahrgestell, Bremsen und Motorleistung (hier nur die wichtigsten Kriterien) für höhere Anhängelasten ausgelegt sind ist jedoch bei dem max. Gesamtgewicht des Anhängers Schluss.
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Alle Antwrten sind richtig.
Bestätigung von der Rennleitung erteilt.
Gute Fahrt. -
Hallo Ralf,
sorry ich bin anders informiert. Die max. Anhängelast des Zugfahrzeuges
darf durch das max zul. Gesamt Gewicht des Anhängers nicht überschritten werden.
D.h. auch leer darf der Hänger nicht an das Fahrzeug dran.
Gruß Staudi
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Kopie aus folgender Seite:
http://www.tuev-sued.de/upload…062852940823614/1_126.PDFUnd Achtung: Vorrang vor den StVZO-Grenzwerten haben
immer die Einzelvorgaben des Kfz-Herstellers für
sein Fahrzeug. Vergessen Sie also die schöne StVZOTheorie
und schauen Sie in den Fahrzeugschein Ihres
Pkw. Da nämlich ist die "Anhängelast" vermerkt, die
Sie wirklich mitführen dürfen. Auch sie ist auf das Gewicht
bezogen, das augenblicklich am Haken hängt –
und nicht auf das zulässige Gesamtgewicht des Hängers.
Außer Ansatz bleibt dabei die Stützlast, mit der
ein Anhänger auf die Kupplung des Zugwagens drückt.
Was Ihr Auto auf dieser Basis verkraftet, sagen Ihnen
die Ziffern 28 und 29 im Fahrzeugschein bzw. -brief.
In der neuen "Zulassungsbescheinigung Teil I", die seit
1. Oktober 2005 den alten Fahrzeugschein ersetzt,
stehen im Feld 0.1 und 0.2 die erforderlichen Angaben... -
Zitat
Original von Staudi
D.h. auch leer darf der Hänger nicht an das Fahrzeug dran.Gruß Staudi
Da hat man dich leider falsch informiert, er darf den Anhänger bis zum zlg. Gesamtgewicht des Autos beladen, natürlich das Leergewicht des Hängers dazu gerechnet.
Und wenn die Rennleitung, hier in Person von Zrudi, das bestätigt dann stimmt das auch.Gruß
Knobi
P.s.: Uuuups Pipus war schneller
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Zitat
Original von Knobi
Da hat man dich leider falsch informiert, er darf den Anhänger bis zum zlg. Gesamtgewicht des Autos beladen, natürlich das Leergewicht des Hängers dazu gerechnet.
Und wenn die Rennleitung, hier in Person von Zrudi, das bestätigt dann stimmt das auch.Oder noch anders ausgedrückt.
Wenn Du nen Hänger mit 1580 kg Eigengewicht von einem PKW ziehen willst, der 1600 kg im Schein stehen hat, darfste den ebenfalls ziehen (auch hier die zulässige Stützlast der Kupplung mal aussen vor). Du darfst dann aber nur noch ne Kiste Bier damit transportieren. ... -
... was dann ganz schön albern aussieht.
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Zitat
Original von Pipus
... was dann ganz schön albern aussieht.Kommt auf die Marke an