zul.Gesamtgewicht

  • Frage an die Fachleute:
    Ich muß ein Pferd transportieren. Der Hänger hat ein zul. Gesamtgewicht von 2500kg. Das "Ist-Gewicht" mit Pferd drin liegt bei 1500kg. Mein Kfz darf 1600kg ziehen. Darf ich fahren, weil meine Höchstgrenze nicht erreicht ist, oder darf ich nicht, weil das zul. Gesamtgewicht höher liegt?

  • Moin Ralf,


    nach meinem Verständnis darfst Du damit fahren.
    Das zulässige Gesamtgewicht des Hängers hat nichts mit dem eingetragenen Wert in Deinem PKW-Schein zu tun.
    Du darfst halt nur nicht die 1600 kg überschreiten. Sonst müßtest Du einen PKW nehmen, der mehr als 1600 kg ziehen darf.

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • Ja, darfst du.


    Und zwar genau aus dem Grund, dass du die max. Anhängelast (heute heißt das wohl Masse) für die das Zugfahrzeug (noch) nicht erreicht hast. Nur das tatsächliche Anhängegewicht zählt!


    Mit einem Zugfahrzeug, dessen Fahrgestell, Bremsen und Motorleistung (hier nur die wichtigsten Kriterien) für höhere Anhängelasten ausgelegt sind ist jedoch bei dem max. Gesamtgewicht des Anhängers Schluss.

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)

  • Alle Antwrten sind richtig.
    Bestätigung von der Rennleitung erteilt.
    Gute Fahrt.

  • Hallo Ralf,


    sorry ich bin anders informiert. Die max. Anhängelast des Zugfahrzeuges


    darf durch das max zul. Gesamt Gewicht des Anhängers nicht überschritten werden.


    D.h. auch leer darf der Hänger nicht an das Fahrzeug dran.


    Gruß Staudi

  • Kopie aus folgender Seite:
    http://www.tuev-sued.de/upload…062852940823614/1_126.PDF


    Und Achtung: Vorrang vor den StVZO-Grenzwerten haben
    immer die Einzelvorgaben des Kfz-Herstellers für
    sein Fahrzeug. Vergessen Sie also die schöne StVZOTheorie
    und schauen Sie in den Fahrzeugschein Ihres
    Pkw. Da nämlich ist die "Anhängelast" vermerkt, die
    Sie wirklich mitführen dürfen. Auch sie ist auf das Gewicht
    bezogen, das augenblicklich am Haken hängt –
    und nicht auf das zulässige Gesamtgewicht des Hängers.
    Außer Ansatz bleibt dabei die Stützlast, mit der
    ein Anhänger auf die Kupplung des Zugwagens drückt.
    Was Ihr Auto auf dieser Basis verkraftet, sagen Ihnen
    die Ziffern 28 und 29 im Fahrzeugschein bzw. -brief.
    In der neuen "Zulassungsbescheinigung Teil I", die seit
    1. Oktober 2005 den alten Fahrzeugschein ersetzt,
    stehen im Feld 0.1 und 0.2 die erforderlichen Angaben...

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Zitat

    Original von Staudi
    D.h. auch leer darf der Hänger nicht an das Fahrzeug dran.


    Gruß Staudi


    Da hat man dich leider falsch informiert, er darf den Anhänger bis zum zlg. Gesamtgewicht des Autos beladen, natürlich das Leergewicht des Hängers dazu gerechnet.
    Und wenn die Rennleitung, hier in Person von Zrudi, das bestätigt dann stimmt das auch.


    Gruß


    Knobi


    P.s.: Uuuups Pipus war schneller :oops:

    Gerade denkst du noch, die Welt liegt dir zu Füßen, und plötzlich bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.

  • Zitat

    Original von Knobi


    Da hat man dich leider falsch informiert, er darf den Anhänger bis zum zlg. Gesamtgewicht des Autos beladen, natürlich das Leergewicht des Hängers dazu gerechnet.
    Und wenn die Rennleitung, hier in Person von Zrudi, das bestätigt dann stimmt das auch.


    Oder noch anders ausgedrückt.
    Wenn Du nen Hänger mit 1580 kg Eigengewicht von einem PKW ziehen willst, der 1600 kg im Schein stehen hat, darfste den ebenfalls ziehen (auch hier die zulässige Stützlast der Kupplung mal aussen vor). Du darfst dann aber nur noch ne Kiste Bier damit transportieren. ... :mrgreen:

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden