Keine Angst vor den Anwälten von Auer,

  • Witte und Thiel aus München!


    Die Geschichte in groben Umrissen:


    Mit Datum vom 17.05.2012 bekomme ich eine Rechnung von COLBETTE HOLDINGS über 65,00€ incl. Mahn- und Lastschriftkosten, weil ich angeblich eine Schmuddelseite aufgerufen habe. Habe ich nicht! Firmensitz ist in Nicosia, da kenne ich auch keinen. Der angeblich benutzte Benutzername der Schmuddelseite ergibt keinen logischen Zusammenhang mit den sonst von mir benutzten Passwörtern. Also: Arschfassen...


    Dann kommt dieser Schwachmat am 01.06.2012 in das Spiel, laut Google und diversen Verbrauerschutzseiten einer der sogenannten Abzockeranwälten. Hinweis auf das Vertretungsrecht der COLBETTE HOLDINGS, ich hätte mit dem komischen Benutzernamen die Seite aufgerufen ... blablabla. Forderung jetzt mit allen Bearbeitungskosten ...104,00€. Habe ich nicht gemacht, also: Arschfassen..


    Neues Schreiben vom 26.06.2012. Angebot der außergerichtlichen Einigung, Kosten sind jetzt bei 104,41 €. Arschfassen, weil ich nicht .....


    19.07.2012 werden die Schreiben länger, die angedrohten Maßnahmen drastischer und auch nicht mehr ganz so nett. Pfändung der Bankkonten, Arbeitseinkommen, Versicherungsverträge, Rentenanwartschaften usw. sollen durchgeführt werden.


    Da ich auch als Schöffe in einer großen Strafkammer beim Landgericht Hannover tätig bin, nehme ich die Möglichkeiten wahr, mich mit den vorsitzenden Richtern darüber zu unterhalten. Einstimmige Antwort: Netter Versuch des Herrn Kollegen, aber ansonsten: Arschfassen.


    Letztes Schreiben vom 09.08.2012: Der Vorgang ist in der Prozessabteilung. Wenn ich nicht bis zum 24.08.2012 bezahle, geht es richtig los!


    Bis heute nichts mehr von dem Knaller gehört, überlege gerade ihn anzuschreiben um zu Fragen, wann es denn losgeht.


    Letztendlich habe ich mich so verhalten wie es die Verbraucherschutzorganisationen auch empfehlen: Nichts Tun, die haben nichts in der Hand.


    Oder sollte man einmal die Anwaltskammer München anschreiben?


    Eure Meinung wie immer von mir sehr geschätzt.



    Gruß


    Der Tatzel

    Gruß vom Tatzel



    --> Jage nicht, was Du nicht töten kannst <--

  • Kleines Update:


    Gerade bei der Rechtsanwaltkammer München angefragt, ob die Mitglieder im Verband sind.


    Bin auf die Antwort schon gespannt.


    Gruß


    Der Tatzel

    Gruß vom Tatzel



    --> Jage nicht, was Du nicht töten kannst <--

  • Ich hatte auch mal so eine Sache von Routenplaner.de und Server4u.de.
    Für beide Fälle habe ich ein vorgefertigtes Schreiben mit Unterlassungserklärung mit Androhung von 1.2 mio bei Nicht-Unterlassen versendet. Per Einschreiben mit Rückschein. Hat auch funktioniert.

  • Möglicherweise legt er wieder los, bevor eine Verjährung eintritt. Einfach nur, um zu nerven, zu verunsichern, Angst zu verbreiten. Das ist so 'ne typische Vorgehensweise. In der Regel aber blasen diese Helden die Nummer ab, bevor es zu Gericht geht, bzw. sie lassen die Sache immer gerade so eben köcheln, dass es nicht soweit kommt. Die eingeforderten Summen werden immer höher und man baut darauf, dass mancher die Nerven verliert. Die Drohgebärden können da durchaus heftiger werden. Manch einer hat sogar das Rückgrat, tatsächlich Inkasso-Eintreiber auf den Weg zu bringen.


    Frag doch mal Deine Rechtsgelehrten, was es mit einer "negativen Feststellungsklage" auf sich hat bzw. welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine solche auf den Weg bringen zu können. Ich gehe davon aus, dass Du mindestens formal der Forderung widersprochen haben musst. Und wenn der überflüssige Zeitgenosse dann nicht aufhört, dann kann man eben gerichtlich feststellen lassen, dass die Forderung nichtig ist. Im positiven Falle zu Lasten des Fordernden. Ansonsten kann er diese Forderung Ewigkeiten aufrecht erhalten. Die negative Feststellungsklage wäre dann das Mittel der Gegenseite, die Sache endlich zu einem Abschluss zu bringen.

  • lief das ganze nur per eMail ab. Oder habe sie dich mit Deiner exakten Adresse angeschrieben..........


    hab Mitte Juli 2012 auch 2 Mails bekommmen, mit Rechung im Anhang. Die man natürlich öffnen soll, um genau zu wissen wo ich denn das Geld überweisen soll. Einmal ca. 650.-€, die zweite mit ca. 950.-€. Bekam dann auch noch Mahnung. Nachdem mir das auf den Keks ging, hab ich mal für 3 Monate meine eMail Adresse stillgelegt. Seit dem ist wieder Ruhe. Bei mir lief das nur per eMail ab. Was etwas komisch war, die schrieben mich mit meinem exakten Vor.- u. Nachnamen an.


    Gruß Wolfi

  • Tatzel, deine Ausführungen haben mir gut gefallen, vor allem das "Arschfassen" :lol: GOO. Du hast alles richtig gemacht, nämlich nichts (außer der Recherche, welcher Geselle da versucht, dir Angst einzujagen und Druck aufzubauen). Mehr gibt es eigentlich nicht zu sagen, zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird es nicht kommen. Dennoch lohnt das "Geschäft", denn ein gewisser Prozentsatz lässt sich nach wie vor einschüchtern und unter Druck setzen und geht auf das "nette Angebot" der außergerichtlichen Einigung ein ... that`s it.


    Viele Grüße, Wolfgang


    ps: ich habe seit vielen Jahren auch mit diesen "Abläufen" zu tun, bin nicht in der Justiz beschäftigt, aber in der IT ;-)

    Passionierter Biker :p
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  • Frag doch mal Deine Rechtsgelehrten, was es mit einer "negativen Feststellungsklage" auf sich hat bzw. welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine solche auf den Weg bringen zu können.

    Zwar ne völlig andere Baustelle, aber muss es zwingend eine Klage sein? Mein verstorbener Bruder hatte noch ne deftige Leasinggeschichte laufen, aber er ist relativ mittellos dahingeschieden. Nunmehr bekam ich Post einer Anwaltkanzlei aus Mönchengladbach, welche die Santander Consumerbank in DE vertritt, dass ich als Erbe für die Summe eintreten solle. Eine E-Mail mit Androhung einer kostenpflichtigen Unterlassungsklage, mich mit den Forderungen zu belästigen sowie dem Hinweis, dass ich ein mögliches Erbe bei Familiengericht abgelehnt hatte, bescherte mir Ruhe, seither nix mehr gehört.

  • noch ne Version:


    mein Vater ist vor 10 Jahren verstorben. Rentenrückforderungen der Fremdenlegion in der mein Vater war. Diese Forderungen an meine Mutter. Komischer Weise 2 Jahre nach ihrem Tod. Als Erbfolger dann an mich.


    Vertreten wurde die Forderung der französchischen Rentenkasse von der Münchner Kanzlei CMS Hasche Sigle.


    Und jetzt kommt der eigentlich Klobs: Meldepflicht meinerseits pünktlich nachgekommen, aber durch ein Versehen in der Behörde zuviel bezahlt.
    Das war deren Begründung.
    Übrigens: zuviel an meine Mutter gesande Schecks wurden nicht eingelöst, nachdem wir über alle Wege versucht hatten Kontakt mit dieser Behörde aufzunehmen.
    Ein Bekannter Anwalt hat dann ein Schreiben für uns aufgesetzt. Seidem nix mehr gehört.
    Bin mir aber sicher, da kommt noch irgendwann was.


    Aber wie schon geschrieben. Die wollen einfach die Leute einschüchtern und Kohle machen. Ob moralisch vertretbar oder nicht, egal, Hauptsache Kohle.


    Wie ich festgestellt habe, jeder. Auch so "große" Kanzleien wie CMS.


    Kohle, Kohle, Kohle, Kohle Kohle usw usw usw..........

  • Alles richtig gemacht. Diese ganzen Forderungen sind "Arsch fassen".
    Eine schriftliche Beschwerde an die Anwaltskammer ist nur zu empfeheln, auch wenn dort schon ganze Ordner voll vorliegen.
    Auch unter Anwälten gibt es Betrüger und andere Verbrecher, wie überall!


  • Bei Rechtsanwälten besteht Kammerzwang.

  • Frag doch mal Deine Rechtsgelehrten, was es mit einer "negativen Feststellungsklage" auf sich hat bzw. welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine solche auf den Weg bringen zu können. Ich gehe davon aus, dass Du mindestens formal der Forderung widersprochen haben musst. Und wenn der überflüssige Zeitgenosse dann nicht aufhört, dann kann man eben gerichtlich feststellen lassen, dass die Forderung nichtig ist. Im positiven Falle zu Lasten des Fordernden. Ansonsten kann er diese Forderung Ewigkeiten aufrecht erhalten. Die negative Feststellungsklage wäre dann das Mittel der Gegenseite, die Sache endlich zu einem Abschluss zu bringen.


    Grundsätzlich gute Idee und einfach, aber Firmensitz in Nicosia, selbst wenn der Gerichtsstand hier wäre, Du gewinnst - Deckungsschutz von der RSversicherung gibt es regelmäßig keinen - mußt Du die Gerichtskosten vorentrichten und wenn Du es nicht selbst machst, auch die Anwaltsgebühren.
    Du gewinnst wohl, bekommst dann einen so genannten KFB - Kostenfestsetzungsbeschluß - wo drinnsteht, dass der Gegner Deine Kosten bezahlen muß aber den mußt Du dann in Nicosia vollstrecken!


    Das alles willst Du nicht wirklich:mrgreen:

  • Als ich vor ein paar Jahren auch mal abgezockt werden sollte, habe ich viele Berichte, Foren usw. dazu durchstöbert. Einen Tip (wenn ich mich richtig erinnere, sogar einer Verbrauchschutzzentrale) habe ich gefunden und auch umgesetzt. Ich habe die Bank informiert, dass über das Konto xxxxxxx des Hr. RA Gelder aus Abzockerein eingehen. Vielleicht hat meine Info dazu beigetragen, dass jener RA die Bank wechseln musste, dann nach einem Jahr kam die gleiche Forderung wieder, nur war der ursprünglich Aufdruck der Bank auf dem Erlagschein komplett mit X überschrieben und eine andere Bank aus einem anderen Ort eingetragen. Sollte ich wieder so ein Schreiben bekommen, werde ich auch wieder die Bank informieren.

    Zeawas
    Kurt


    Wäldar ka nüd jedar sin (Bregenzerwälder kann nicht jeder sein)