Kamera im Auto verboten?

  • Ein Zeuge ist jemand der selbst bei dem Ereignis anwesend war ("eigene Wahrnehmung bekunden kann").

    Grundsätzlich richtig, ist nur die Frage, was bzw. welches Ereignis (könnte Film kucken sein) der Zeuge dem Richter beschreibt. Wenn er nur wahrheitsgemäss eigene Wahrnehmungen wiedergibt, z.B. das Sichten von Videomaterial, ist das noch lange keine Falschaussage, geschweige denn Meineid.

    Stellt sich jetzt jemand vor Gericht als Zeuge dar, obwohl er alles nur aus einem Videoclip gesehen hat, begeht er Meineid und macht sich selber strafbar.

    Du unterstellt schon falsches Handeln, wenn er nur erzählt, was er im Video gesehen hat, ist alles im grünen Bereich, da kann er stundenlang erzählen, ohne sich etwas zu schulden kommen zu lassen.


    "Meineid (Freiheitsstrafe min. 1 Jahr) begeht, wer vereidigt wird und dann vor Gericht falsche Angaben macht. Allerdings sind auch uneidliche, selbst fahrlässige Falschaussagen strafbar."


    Bei polizeilichen Vernehmungen/Anhörungen kann man straffrei lügen, bis sich die Balken biegen, allerdings wird diese Verhaltensweise gewiss beim Richter eine entsprechende Gewichtung bei weiteren Aussagen vor ihm selbst finden, sprich, den nimmt er nicht mehr alles ab.


    Dennoch kann man unter Eid vor dem vorsitzenden Richter mit gutem Gewissen aussagen, dass man ein Video mit dem von zu schildernden Inhalt gesehen hat, das ist in keinster Weise strafrechtlich relevant, gleichwohl man das verfilmte Ereignis nicht selbst life gesehen hat. Man bezeugt nur die Sichtung des Videos und war nicht selbst bei dem gefilmten Ereignis zugegen, trotzdem straffrei, also nicht solche schnell falsch verstandene Raketen loslassen. Ob das Gericht diese Video-Zeugenaussage in der Urteilsfindung als Beweismittel bewertet, steht auf einem anderen Blatt Papier.


    Regards


    Olli

  • "...führe auch zur Erstellung von Fotos von Personen, die außerhalb des Kfz am Straßenrand oder in anderen Pkws oder in sonstiger Weise am Straßenverkehr beteiligt sind. Dies verletze diese Personen in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Durch die unbefugte Erstellung von Aufnahmen werde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt."


    Dann werden meine Allgemeinen Persönlichkeitsrechte aber immens verletzt, wenn ich in der Stadt unterwegs bin. 1000 Japse = 1000 Cams. 0))((0

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=

  • Klar kann einer bezeugen, dass er ein Video gesehen hat und damit eine rechtlich saubere Aussage machen - aber da kann man dann gleich das Video selbst vorweisen - das würde also den zu grunde liegenden Sachverhalt (um den es ja ging) überhaupt nicht verändern, wäre also als "Trick" völlig nutzlos.


    Und das mit den Persönlichkeitsrechten ist weit komplizierter. Wenn ich mich im öffentlichen Raum bewege (und die Straßen sind das), muss ich hinnehmen, dass ich auch mal als "Beiwerk" auf ein Foto/Video komme, da kann ich nichts dagegen unternehmen. Aber es muss "Beiwerk" bleiben.
    Anders sieht das bei "ständiger Überwachung" aus, hier gibt es noch mal andere Regeln aus dem Datenschutz.
    Das Problem bei Videokameras ist, zu unterscheiden, was eine "ständige Überwachung" ist und was z.B. "Erinnerungsvideo" ist. Das abfilmen einer schönen Motorradtour ist letzteres und nicht verboten, das mitlaufenlassen einer Dashcam zum Zwecke einer evtl. Beweisführung ist ersteres, und damit nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt (selbst der Staat selbst und seine Behörden darf das nicht ohne weiteres). Die Frage ist: wo ist die Grenze?
    Ich bin kein Richter ich muss das nicht entscheiden. Das ist auf jeden Fall alles nicht einfach auseinander zu halten.

  • Und da haben wir es: wenn zwei das Gleiche machen ist es noch lange nicht das Selbe. Die Kommune hat alle paar Meter und an jedem öffentlichen Platz irgendwo eine Kamera hängen. Bahnhöfe und Flugplätze sind sogar Privatgelände und diese Bilder werden auch zur Rechtsfindung eingesetzt. (Bahnhof Bonn - der Kofferhinsteller z.B.) Diese Bilder dürfen aber, obwohl dort sowohl die informationelle Selbstbestimmung von Beteiligten wie auch die der lustwandelnden Nebenbeibevölkerung verletzt wird, einfach mal als Beweis herangezogen werden. Ebenso in Sparkassen und anderen vermeintlich wichtigen Unternehmungen. Und wie schaut es aus, wenn an meinem Auto ein Hinweis prangt: Dies ist ein Vidoüberwachter Bereich, wenn sie ihre persönliche informationelle Selbstbestimmung nicht einbüßen möchten, verlassen sie bitte Umgehend diese Zone!
    Mich deucht, dass dies immer noch ein recht schwach geregelter Rechtsbereich ist und jeder Richter nach seinem Gutdünken...
    Selbst ein Blitzerfoto ist dann eigentlich unzulässig, weil ich ja eigentlich nicht geknipst werden wollte.
    In dem Urteil wurde auch von Öffentlichmachung gequartert. Eh - in einem Gerichtssaal ist keine Öffentlichkeit im allgemeinen Sinne. Permanente Überwachung des Straßenverkehrs - ich überwache nicht sondern registriere elektronisch visuell und permanent kann man umgehen, wenn lediglich ein 3 Minutenloop gespeichert wird und alle vorherige wird überschrieben. Mit dem Crash muss die Kamera halt gestoppt werden, sonst ist die Schlägerei mit dem Kontrahentan auch fixiert. Manchmal ist Rechtsempfinden weit weg von Recht in meinem Sinne.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Zitat

    Mich deucht, dass dies immer noch ein recht schwach geregelter Rechtsbereich ist


    Nein, nicht "schwach geregelt" - es ist eher so, dass hier verschiedene - in sich eigentlich ganz klare - Rechtsgrundlagen aufeinander prallen, die nicht so ohne weiteres miteinander vereinbar sind. Und es ist immer verdammt schwer abzuschätzen welches Recht nun mehr Gewicht hat um ein anderes zu übertreffen.
    Egal wie man es dreht und wendet und egal welches Beispiel man anführt, immer wird irgendein Grundrecht eines anderen beeinträchtigt - das ist der Knackpunkt bei der ganzen Geschichte. Es gibt keine ultimative Freiheit für jeden, überall und jederzeit.
    Ich bin ehrlich gesagt froh, dass ich kein Richter bin und sowas entscheiden muss.

    Zitat

    weit weg von Recht in meinem Sinne.


    Genau - in "Deinem Sinne" - und der nächste hat wieder etwas anderes im Sinn, wenn er von Recht redet.....

  • Moin


    Die Aussagen sind aber verdammt schwammig.
    In einem Land wo die Polizei die Geschwindigkeit schätzen darf (durfte?) verlass ich mich lieber nicht darauf.
    Von Kiefersfelden bis zum Brenner ist eh nicht viel zu filmen.


    Gruss Rolf


    Hallo Rolf.
    Einge zeichnen mit GPS, Fahrstrecke und gefahrene Geschwindigkeit auf. Wie weit die, im Ernstfall zu verwenden ist, ist mir nicht bekannt. Aber keine schlechte Idee.

    Ich wünsche dir, das Doppelte, von dem was du mir wünscht

  • GPS Daten können nur ein Indiez sein, aber keine klare Aussage zur tatsächlichen Geschwindigkeit, da nur ein Durchschnittwert zwischen 2 Trackpunkten aufgezeichnet wird. Diese Trackpunkte müssen auch lagemäßig nicht mit der Realität übereinstimmen.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Was wäre, wenn der Unfall von einer Kamera aufgenommen wurde, welche der Gevatter Staat zur Verkehrsüberwachung angebracht hätte?
    Wo wäre dann da der Unterschied? Da würde ja auch jeder gefilmt, der durchlatscht, rumknutscht, etc...:?:

    Lieber Kurven ohne Ende, als eine Ende ohne Kurven😇

  • der Einwand ist berechtigt - allerdings muss der Staat und dessen Institutionen hier das Datenschutzrecht einhalten und die Bilder/Videos (Datenerhebung) nur für entsprechende Überwachungsmaßnamen benutzen und dürfen diese Daten nicht der Öffentlichkeit preisgeben.
    der Staat darf in das Persönlichkeitsrecht eingreifen, die Privatperson nicht.
    Was an sich eigentlich schon problematisch ist, den dieser permanente Eingriff in das Persönlichkeitsrecht stellt eine Verletzung der freien Demokratie dar.


    Die Frage ist dann allerdings: wie sieht es dann mit den Videos von BANKEN aus, die zb. den Schalter, oder den EC-Automaten überwachen?
    Da Banken eindeutig nicht staatlich sind (die wenigsten), dürften nach der gegebenen Rechtsgrundlage diese Videos bei einem Banküberfall nicht als Beweismittel herangezogen werden.... oder?


    klick auf das Motorrad und schau in meinen Bilderblog


    Gruß Dieter
    4 Räder bewegen den Körper, 2 Räder bewegen die Seele

  • ManfredK:
    Wenn ich so die Artikel lese, verstehe ich folgendes:
    Da ich persönlich gegen eine Beschädigung an meinem Eigentum (Dose & Moped) gegenüber Dritten bin habe ich rege Interesse das zu vermeiden, bzw. zu überwachen.
    Für mich sind das die gleichen Interessen wie die der Banken, Bahn und Konsorten.
    Bei nicht Akzeptanz durch die Richter, möchte ich den Unterschied erfahren.
    Die Banken sind gegen Verlust versichert und ich bzw. mein Eigentum nicht?
    Da soll einer mal die Welt verstehen...
    Die Polizei veröffentlicht ja schliesslich auch Bilder von Randalierern auf Facebook (zumindest in der Schweiz).
    Mir ist's somit nicht egal, ob ein Richter ein Beweismittel nicht akzeptiert, zum Schutze des Täters!

    Lieber Kurven ohne Ende, als eine Ende ohne Kurven😇

  • Die Rechtslage verstehe ich nicht.


    Gerade fuhr ich aus München zurück. Nach der Videoüberwachung am Flughafen (privater Betreiber? Aber immerhin öffentliches Interesse) kam die Autobahn nach Nürnberg. Alle paar hundert Meter Videokameras, beidseitig, auf viele Kilometer Länge. Für eine alleinige Stauüberwachung meiner Ansicht nach zu dicht. Wozu also dann?


    Auch im Urlaub: Hunderte von Handy-Fotos. Es ist nahezu unmöglich öffentliche Plätze, Gedenkstätten, Kirchenaltäre etc. zu fotografieren, ohne einen Mitmenschen mit aufs Bild zu bekommen. Anders herum haben uns sicher hunderte andere Touristen per Foto mit nach Hause genommen.


    Datenschutz ist wichtig, heute mehr denn je. Aber wir müssen uns realistischerweise davon verabschieden, bei unserem Tun in der Öffentlichkeit nicht fotografiert zu werden. Die Zeiten sind nun mal vorbei und so ist die Rechtssprechung unrealistisch.
    Der private Bereich (Wohnung, Haus, Daten) muss dagegen weiter geschützt bleiben und noch besser geschützt werden (NSA, BND, .....).


    Meine Dashcam bleibt.


    Allzeit gute Fahrt!

    Viele Grüße von Cemiramis


    GOO "Unser Glaube erschafft Realität" - wurde mir erneut bewiesen:lol:


    Kreidler Florett / Kawasaki 350er 3Zyl. / BMW R100RT / BMW K100RS / Honda PAN ST1100 (8J.) / ST1300A (17J.), ST1300A2, e-bike 48V-20Ah-1500W, e-scooter
    Sprit: 5,6-.... je nachdem!