Ein Zeuge ist jemand der selbst bei dem Ereignis anwesend war ("eigene Wahrnehmung bekunden kann").
Grundsätzlich richtig, ist nur die Frage, was bzw. welches Ereignis (könnte Film kucken sein) der Zeuge dem Richter beschreibt. Wenn er nur wahrheitsgemäss eigene Wahrnehmungen wiedergibt, z.B. das Sichten von Videomaterial, ist das noch lange keine Falschaussage, geschweige denn Meineid.
Stellt sich jetzt jemand vor Gericht als Zeuge dar, obwohl er alles nur aus einem Videoclip gesehen hat, begeht er Meineid und macht sich selber strafbar.
Du unterstellt schon falsches Handeln, wenn er nur erzählt, was er im Video gesehen hat, ist alles im grünen Bereich, da kann er stundenlang erzählen, ohne sich etwas zu schulden kommen zu lassen.
"Meineid (Freiheitsstrafe min. 1 Jahr) begeht, wer vereidigt wird und dann vor Gericht falsche Angaben macht. Allerdings sind auch uneidliche, selbst fahrlässige Falschaussagen strafbar."
Bei polizeilichen Vernehmungen/Anhörungen kann man straffrei lügen, bis sich die Balken biegen, allerdings wird diese Verhaltensweise gewiss beim Richter eine entsprechende Gewichtung bei weiteren Aussagen vor ihm selbst finden, sprich, den nimmt er nicht mehr alles ab.
Dennoch kann man unter Eid vor dem vorsitzenden Richter mit gutem Gewissen aussagen, dass man ein Video mit dem von zu schildernden Inhalt gesehen hat, das ist in keinster Weise strafrechtlich relevant, gleichwohl man das verfilmte Ereignis nicht selbst life gesehen hat. Man bezeugt nur die Sichtung des Videos und war nicht selbst bei dem gefilmten Ereignis zugegen, trotzdem straffrei, also nicht solche schnell falsch verstandene Raketen loslassen. Ob das Gericht diese Video-Zeugenaussage in der Urteilsfindung als Beweismittel bewertet, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Regards
Olli