Grauimport nicht beim Verkauf genannt

  • Hallo zusammen,


    Ich bin seit kurzem Besitzer einer PAN Bj. 1997. mir wurde das Motorrad als deutsches Fahrzeug verkauft, was auch im Kaufvertrag festgehalten wurde.
    Nun habe ich in den Unterlagen einen Hinweis gefunden, dass das Motorrad damals ein Grauimport war. Ich habe mich dann beim Händler welcher das Motorrad verkauft hat erkundigt. Dieser hat mir dann auch bestätigt dass das Motorrad ein Grauimport war/ist.


    So nun meine Frage. Was würdet ihr in meinem Fall tun? Mit dem Vekäufer in Kontakt treten, ihn daraufhinweisen und ggf. Um einen gewissen Preisnachlass bitten. Sofern er dem nicht nachkommt, habe ich. Ihr überlegt die Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben.


    Über Meinungen und Ratschläge wäre ich dankbar.


    Bosshoss

  • Hallo,
    ich würde mir zunächst einmal überlegen, ob "Grauimport" nur ein Wort zu Deiner Pan ist, oder ob wirklich ein Unterschied besteht. Weiss vielelicht der eine oder andere hier im Forum, ob es wirklich einen technischen Unterschied gibt.


    Wenn es keine Unterschiede gibt, hast Du doch bekommen, was Du wolltest und kannst zu frieden Fahren. Ist dann nur ein "Wort" was falsch ist und damit fährt es sich nicht schlechter.


    Gibt es doch technische Unterschiede, kannst du überlegen ob die für Dich relevant sind. Falls nicht ... also wieder egal.


    MFG
    Frank

  • Sofern das Modell aus Europa stammt und eine Lackierung hat, die es auch in D gegeben hat ist ein Reimport unkritisch


    Unterschiede:


    F als Ursprungsland "nur" max 100 PS
    UK Beleuchtung wegen Linksvekehr und Meilenanzeige (sollten eigentlich bei dt. Zulassung umgebaut sein)


    Bei einem 97er Modell mit recht begrenztem Wert würde ich nichts tun. Lohnt den Aufwand nicht hier eine geringe Preisminderung einzuklagen.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • sorry, deine Überschrift ist ein wenig irreführend....


    war die Erstzulassung der Maschine in Deutschland?


    prinzipiell hat der erste Verkäufer die Vertriebswege nicht eingehalten um einen höheren Gewinn erzielen zu können ggf. hat der erste Käufer auch weniger bezahlt.
    Ist die Frage, ob es sich lohnt bei einer 7 Jahre alten Pan, da noch ein Fass aufzumachen.
    Wenn sie technisch in Ordnung ist, alle Rückrufe durchgeführt wurden und der Kilometerstand stimmt.... hast du ja das bekommen was du dir wünschtest.
    Der Preis schien ja in Ordnung zu sein, sonst wäre sie nun nicht in deinen Händen.


    mit der richtigen Wortwahl und dem Verständnis des Händlers könntest du vllt. statt einen Preisnachlass zb. eine Inspektion für Lau - oder einen Satz Reifen aushandeln.


    klick auf das Motorrad und schau in meinen Bilderblog


    Gruß Dieter
    4 Räder bewegen den Körper, 2 Räder bewegen die Seele

  • Ein "Grauimport" ist das Verbringen eines Gegenstandes (hier Motorrad) ins Inland am dt. Generalimporteur (Monopolist) vorbei. Daneben können Sachen aber auch im Wege der Übersiedlung, Erbe u.dgl. verbracht werden. Und "Re-Importe" gäbe es auch noch, was aber am "Re-" hier scheitern würde, denn es wurde ja zuvor mit ziemlicher Sicherheit nicht aus D exportiert.
    Werden Fahrzeuge hierher gebracht, müssen sie "eingedeutscht" werden, d.h. die technische Ausstattung muss den dt. Vorschriften entsprechen (die neueren EU-Vorschriften mal außer Acht gelassen). Alles in allem unbedenklich, Garantieansprüche sind ja wohl abgelaufen bei Bj. 1997, also auch von daher keine Bedenken.
    "Grauimporte" waren / sind zeitweise sehr lukrativ, wenn im entsprechenden Ausland die Preise deutlich unter den UVPs der dt. Händler liegt. In den 70ern ist man zum Urlaub nach USA geflogen, hat eine Harley gekauft, den Urlaub dort verbracht und zum Schluß sich das Teil nach Hause schicken lassen. Der Preisunterschied war damals so gewaltig, dass rein rechnerisch der komplette Urlaub mitsamt Fügen und Transport, Zoll und USt finanziert war und noch ein bisschen was übrig blieb; hatte viel damit beruflich zu tun.
    Bei einem 17 Jahre alten Fahrzeug wird sich ein evtl. Preisvorteil beim damaligen Neukauf wohl egalisiert haben und Du hast jetzt den dt. Marktpreis bezahlt. Das ist m.E. voll in Ordnung.
    Was anderes wäre es evtl, wenn technische Nachteile bestünden, die Du in der Annahme, ein dt. Modell zu erwerben, hinnehmen müsstest, weil es z.B. keine Ersatzteile für die abweichende Ausstattung hier gibt (kann ich ein Lied von singen :roll:, aber das war ein ganz anders gelagerter Fall), aber das kann man bei einer Honda nicht annehmen.


    Mein Rat: reg Dich nicht auf, drauf setzen und fahren ....



    Horst

  • Vielen Dank für euere Antworten. Klar macht es wenig Sinn hier ein Fass aufzumachen mit Rechtsanwalt usw.
    Trotzdem bin ich noch etwas gefrustet. Ich werde den Verkäufer kontaktieren und ihm dies mitteilen. Er soll die Kosten für den Vorderreifen den ich erneuern muss übernehmen und damit wäre es für mich erledigt. Ich denke dies werden ca. 150 Euro sein.
    Mal sehen wie er reagiert.
    Schönes sonniges Wochenende euch allen.


    Bosshoss

  • Ich würde Dir als Verkäufer was husten von wegen Reifen bezahlen. Gehe mal davon aus, dass er das nicht bewusst gemacht hat. Wie schon oben beschrieben hat das für Dich absolut keinerlei Auswirkungen. Daher: was willst Du eigentlich?

  • Wenn es ausdrücklich im Vertrag steht und wesentlich ist und der Verkäufer vom Grauimport gewußt hat, denke ich schon, daß er ihn getäuscht haben könnte.
    Die Frage ist nur, wer will - und zu welchen Kosten - feststellen, ob und wenn ja, wie viel die 17 Jahre alte Graue weniger Wert war, als eine mit regulärem Verkaufsort D.


    Ich würde Dir vermutlich anbieten, daß Moped zurück zu nehmen. Allerdings abzüglich Deiner gefahrenen Kilometer.