Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog

  • Ich habe euch mal die aktuellen Raten rausgezogen:


    • unter 20 km/h zu schnell außerorts 68 - 180 Euro
    • unter 20 km/h zu schnell innerorts 135 - 375 Euro
    • zwischen 20 und 49 km/h zu schnell 135 - 375 Euro
    • mindestens 50 km/h zu schnell bis zu 1.500 Euro
    • Navigationsgerät mit Verkehrsüberwachungsmaßnahmen mitgeführt bis zu 1.500 Euro - und ggf. das Geraet ist weg
    • Alkohol am Steuer (0,5 bis 0,8 Promille) 135 Euro
    • Alkohol am Steuer (über 0,8 Promille) 4.500 Euro, 2 Jahre Haft
    • Drogen am Steuer 4.500 Euro, 2 Jahre Haft
    • Drogen und Alkohol (über 0,8 Promille) am Steuer 9.000 Euro, 3 Jahre Haft


    franz. Quellen https://fr.wikipedia.org/wiki/…_p%C3%A9nal_fran%C3%A7ais
    https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F18509

  • Interessante Preise und Strafen....gerade das Fahren mit Alc sollte den Franzosen angepasst werden.

  • In der Nachbarschaft wird das Thema nicht so "soft" behandelt wie in old Germany ;-)

    Passionierter Biker :p
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  • Da ich ja in 5 Minuten in Frankreich bin, fahre ich sehr oft auf französischen Straßen. Die Franzosen fahren seit einigen Jahren sehr diszipliniert, was mit Sicherheit an den hohen Strafen liegt. Das Fahren auf den französischen Autobahnen ist um ein vielfaches entspannter als bei uns.

  • Wer sehr zeitnah zahlt bekommt Rabatt.
    Ich mußte letztens "nur" 45 Euro überweisen.



    6km/h

  • Rudi, hab das gleiche letztes Jahr auf der AB in den Süden erlebt.
    17 km/h zu schnell = €68.- Busse, umgehend bezahlt, nur noch €45.-:lol:

  • ...und mit einer französischen Paybackkarte ,gibt's dann irgendwann einen Freischuss:lol:-%-Auch ich habe mich gewundert, dass die Franzosen auf einmal so kultiviert auf der Bahn mit 120/130 entlang cruisen.

  • [quote='Matthias#28','http://www.pan-european-forum.de/forum/index.php?thread/&postID=356798#post356798']Ich habe euch mal die aktuellen Raten rausgezogen:




    • Navigationsgerät mit Verkehrsüberwachungsmaßnahmen mitgeführt bis zu 1.500 Euro - und ggf. das Geraet ist weg




    Das sind ja mal Preise. Was heißt denn "NAVI mit Verkehrsüberwachungsmaßnahme?"
    Hinweise auf Blitzer oder auch schon wenn die Geschwindigkeitswarnung angezeigt wird?
    Gruß Volkmar

  • Es reicht, wenn das Navi das Programm drin hat, wenn ich mich nicht irre. Iss in CH auch nicht anders, Navi weg, oder....? Hy Markus, das war doch sowas.

  • Gruss Herbert
    CH-STOC#34
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    Geduld ist die Macht der Weisen und Gelassenheit ist ihre Stärke//a.m.b.e.r.
    Member Of The World's Toughest Motorcycle Riders-IBA-Nr.: 43097
    PAN ST1100 #1 92er PUR: 2008-2011/PAN ST1100 #2 91er PUR: 2011-2014 RIP/PAN
    ST1100 #3 2000er: 20.10.14-66´084km-aktuell:184'628; 08.08.2023 Moto Guzzi Travel


  • Der Auszug ist so nicht ganz korrekt:


    Navi darf Warnungen beinhalten, allerdings darf nicht der konkrete Ort angezeigt werden sondern nur eine Gefahrenzone (1km lang) und hat damit die gleiche Information wie auch die aufgestellten Schilder.


    Mobile Kontrollen dürfen nicht angezeigt werden.


    Geschwindigkeit, es gibt bei schneller Bezahlung großzügigen Rabatt..... allerdings wird auch nicht groß unterschieden um wie viel man zu schnell war.... ob 1 km/h oder 19 km/h spielt keine Rolle.


    Aktuell habe ich 90 € für einen (1! - 51 anstelle 50 km/h) km/h zuviel innerhalb einer Ortschaft (Kontrolle 5m nach dem Ortsschild) bezahlt.


    Ich nehms sportlich und legs auf die zu schnell gefahrenen Kilometer um und komme auf eine günstige Mautgebühr.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Für mich als Bayer kommt die Schweiz und Frankreich eher nicht zu den Zielen die mit dem Bike anvisiert werden.
    Aber die Hinweise zu den Kontrollen in den beiden Ländern sind ein Grund mehr diesen Gegenden noch eher aus dem Weg zu gehen.
    Meine letzte Aufforderung etwas ins Staatssäckl zu zahlen liegt bestimmt 20 Jahre zurück.
    Wobei ich natürlch nicht immer genau das fahre was als erlaubt bezeichnet wird.
    Und ich habe keine Probleme damit das als "Wegelagerei" zu bezeichnen.
    Im Haushalt von Städten sind die Einnahmen durch Radarkontrollen eingeplant.
    Also weiter nach Süden...
    Gruß
    The Walter

    Bewegung gehört zum Leben.
    Absolute Ruhe gibt es nur im Tod.