ECE-Helmpflicht?

  • Offenbar wurde die ECE - Pflicht 1992 wieder gestrichen, also können wir in der Stadt auch mit Motorradsturzkappe fahren und hören dann sogar die Umwelt?


    "Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."


    Und dann noch diese:


    "Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden."


    So weit, so unklar.Faktisch wird die Pflicht für Helme nach ECE-Norm im letzten Satz wieder aufgehoben.

  • Ungeachtet von der Aussage des Gesetzestexts:
    Willst du auf die bestmögliche Sicherheit verzichten und dir einen alten Wehrmachtshelm zulegen:shock:? Die Umsetzung wäre für mich wie „T-Shirt, kurze Hose und Flipflop“ Fahren.

    Lieber Kurven ohne Ende, als eine Ende ohne Kurven😇

  • Zum Brötchenholen und für die Stadtfahrt im Sommer brauche ich und sehr viele andere keinen Astronautenhelm, darum ist die wirkliche Rechtslage wichtig.

  • Für mich hat die Info noch eine ganz andere Relevanz: ich werde in Zukunft beim Helmkauf genau hinschauen, OB der Helm ein ECE-Kennzeichen hat, damit ich eben auch wirklich einen "Astronautenhelm" kaufe, der meinen Kopf zuverlässig schützt.


    Ich habe keine Ahnung, sein wann es diese im wahrsten Sinne des Wortes "aufweichende" Verordnung schon gibt, doch sehe ich darin die Gefahr, dass nun auch wieder Helme angeboten werden können, die in erster Linie günstig sind und die nur entworfen wurden, um schön auszusehen - jedoch nie irgendeinem Test unterzogen wurden.


    Und da ich die geholten Brötchen nur dann verzehren kann, wenn nach Rückkehr am Frühstückstisch Kopf und die darin enthaltene Kauleiste noch in tadellosem Zustand sind, ist mir der Schutz dieses nichttransplantierbaren Körperteils schon wichtig :).

  • ...Die Umsetzung wäre für mich wie „T-Shirt, kurze Hose und Flipflop“ Fahren.


    Ich fahre immer nur in voller Montur, doch die vielen Italiener am Gardasee animierten mich es mal auch anders zu probieren(Helm, Handschuh und T-Shirt).


    Was soll ich sagen? Es war GRANDIÖSSSSSS.


    Über möglich Folgen im Falle eines Falles brauchen wir nicht reden.

  • Hier wird das ganze Wirrwarr ein wenig aufgelöst:


    Zusammenfasung eines Rechtsanwaltes



    Bezeichnend fand ich den letzten Satz dieser Zusammenfassung:


    Zitat

    Dies bedeutet im Klartext, dass auch nach dem 31. Dezember 1992, bis zum heutigen Tag, Schutzhelme verwendet werden dürfen, die abweichend von § 21a Absatz 2 StVO nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Anders ausgedrückt: Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.


    Was will man mehr? So kann nun jeder tragen, was er für sich selber als geeignet empfindet. GOO


    Ich bleibe bei meinem geprüften Helm mit entsprechendem Schutzfaktor -%-


    Gruß
    Stephan

    Was du nicht willst, was man dir will, das will auch keinem, was willst denn du? :lol:

  • Nicht unterschätzen sollte man die Ahndung bei Fahrten im Ausland. Da gibt es teilweise die Anbindung an die ECE Norm. Gerade da, wo es richtig warm ist, könnten nicht ecekonforme Helme verboten sein.

  • Gerade da, wo es richtig warm ist, könnten nicht ecekonforme Helme verboten sein.


    Aber die scheinen nur für Touristen verboten zu sein und Verstöße dagegen bei denen richtig scharf geahndet werden!
    Bei den Einheimischen, so z. Bsp. wie in Bologna gesehen, wo Reiterhelme en masse auf motorisierten Zweirädern getragen werden und Rotlichtverstöße eine Lapalie zu sein scheinen, werden beide Augen der Gestzeshüter geschlossen.
    Oder in Neapel. Die Bilder sagen alles.


    In einem Kreisverkehr in Castellammare, wo in direkter Anwesendheit von vier Polizisten, ein Rollerfahrer im Fußbereich des Rahmens eine ungesicherte, querliegende Propangasflasche transportiert, auf der ein etwa vierjähriges Mädchen steht, natürlich ohne Helm :shock:, aber dafür hatte Papa ja einen mit offenem Kinnriemen auf -%-, der mit einer Kippe im Mund und mit linker Hand telefonierend seine Runde drehte.

    Dateien

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)

  • Aber es gibt ja auch sichere Helme für Jetpiloten oder aus den USA (DOT-geprüft) ohne ECE, weil der Hersteller nie nach Europa exportieren wollte.
    Bei Skihelmen weiß ich nicht, welche Norm da nötig ist.


    Bei uns sind jedenfalls auch (no-)Braincaps erlaubt. In Italien definitiv nicht !!!
    Dort ist ECE-Pflicht. Die kontrollieren halt lascher.


    In Frankreich gibt's sogar Handschuhpflicht mit Prüfzeichen.


    Andere Länder andere Sitten :)


  • Im Falle eines Falles mit nicht ECE-gerechtem Helm, wird die zahlungspflichtige Versicherung wahrscheinlich auch ein unangenehmes Wörtchen zu sagen haben.


    Ich persönlich halte es da wie Kollege Rhine-Flyer.


    Gruß
    Achim

    Ich mag mein Motorrad !
    Der Pensionär fährt viel und er fährt weit - warum auch nicht, er hat die Zeit
    :mrgreen:



  • Ich würde mal sagen, mehr als unangenehm, denn diese Frage taucht ja überhaupt erst bei einer Kopfverletzung auf und dann dürfte das Kind schon in den Brunnen gefallen sein.
    Und da Kopfverletzungen im Regelfall zu den schwerwiegenderen gehören, fehlt aufgrund einer potentiellen Minderungsquote plötzlich Geld. Man sollte nicht nur deshalb immer auch über eine eigene Unfallversicherung nachdenken.
    Wobei ich aus dem Stehgreif nicht weiss, ob das da auch ein Problem sein könnte.

  • Im Fall einer Kopfverletzung ist Geld mein kleinstes Problem !


    Die Krankenversicherung zahlt eh und der Sinn einer Unfallversicherung hat sich mir noch nie erschlossen.