Reifenfabrikatsbindung

  • EDIT


    Seit April gibt es von Bridgestone eine Freigabe für das ABS/CBS Model mit dem 120er Vorderrad!!

    Auch hier wieder die Frage der Zulassung - KBA oder EU...?


    Wenn KBA dann ist eine Freigabe per se ungültig und nur eine Eintragung hilft weiter (ich habe irgendwo für die 11er sogar ein ganz normales TÜV Gutachten schon gesehen, weiß aber nicht für welche Reifen das war)


    Wenn EU Zulassung, dann braucht keiner das Stück Papier.... Überflüssig

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Also auch wenn ein paar andere Meinungen existieren,

    für mich gibt es nur die zwei (evtl. drei) Möglichkeiten:

    Entweder Reifen eintragen oder Reifenbindung austragen.

    (ManfredK hat es ja oft genug erklärt)


    Die dritte Möglichkeit werde ich Morgen oder Übermorgen testen.

    Ich fahre zur TüvStation wo man meinte es gäbe eine interne Anweisung das die Reifen ohne Eintragung Ok sind.


    Vielleicht hat er ja dann auch soviel A.... in der Hose und schreibt mir das in die HU-Prüfbescheinigung

    Denke dann wär ich erst mal halbwegs auf der sicheren Seite.

  • Aber wenn das Fahrzeug eine KBA Zulassung hat und somit eine Reifenbindung besteht, ist es denn dann zulässig diese Auszutragen ?

    Klar gibt es Prüfer die das machen, aber ist das dann auch Gerichtsfest ?

    Es kann doch nicht sein, dass etliche gleiche Fahrzeuge unterwegs sind und für alle gilt etwas anderes.

    Liebe Grüße aus dem schönen Ruhrgebiet
    Markus

  • Auch hier wieder die Frage der Zulassung - KBA oder EU...?


    Wenn KBA dann ist eine Freigabe per se ungültig und nur eine Eintragung hilft weiter (ich habe irgendwo für die 11er sogar ein ganz normales TÜV Gutachten schon gesehen, weiß aber nicht für welche Reifen das war)


    Wenn EU Zulassung, dann braucht keiner das Stück Papier.... Überflüssig

    Das komische ist, das Bridgestone unterschiede macht zwischen dem Model mit dem 110er Vorderrad und dem CBS-Model mit dem 120er Vorderrad ab 1996

    beide haben die KBA F440


    beim 110er Rad gibt es ein Teilegutachten mit Eintragung Pan 110er Vrad.pdf

    beim 120er Rad eine "angebliche Freigabe" Pan 120er Vrad.pdf


    beide mit Datum vom 25.04.2022


    Da es hieß, die bisherigen Freigaben sind erloschen, könnte man durchaus der Meinung sein, dass neue Freigaben ab 2022 gültig sind....

  • Das alles mehr als merkwürdig.


    Der ADAC schreibt, die Betriebserlaubnis erlischt nur dann nicht, wenn es nie einer Reifenbindung für dieses Modell gegeben hat.

    Also macht es auch keinen Sinn den Text: Reifenfreigabe gemäß Betriebsanweisung austragen zu lassen.


    Die Dekra hat mir versichert, dass diese Freigabe von Bridgestone ausreicht.


    Motorräder ohne EG-Typgenehmigung

    Liebe Grüße aus dem schönen Ruhrgebiet
    Markus

  • ich glaube, ich fahre demnächst gezielt in eine Kontrolle und frag nach,

    ich habe ja alles ein und ausgetragen in den Papieren :mrgreen:

  • Schließ vorher ne Rechtsschutzversicherung ab, dann kannst Du das einigermaßen gefahrlos ausfechten:mrgreen: Versuch macht kluch.:mrgreen::mrgreen:


    Ansonsten:

    „Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim alten zu lassen und zu hoffen, dass sich etwas ändert.“ (Albert Einstein)

  • Habe ne RS, aber ich habe den T31 und T32 eingetragen, die Reifenbindung ausgetragen, von daher sollte das problemlos funktionieren.


    ich muss nur den Kontrolltrupp finden, der mich mit der XBR kontrolliert hat, die hatten wirklich versucht alles auf links zu drehen.

    Da wurden die Felgen und die Reifen moniert. Die felgen sind original, das war schnell durch, die reifen von 2018, das hatte sich dann auch erledigt. :D

  • zu den Freigaben von Bridgestone:

    Der 110er Vorderreifen Excedra war ein Diagonalreifen. Der Battlax ist ein Radialreifen, also andere Bauart. Wahrscheinlich hat Bridgestone deshalb für die Radialreifen T 30 ff das Teilegutachten beim TÜV Nord fertigen lassen. Mir ist bisher kein Fall bekannt, wo bei gleichen Reifengrössen und -eigenschaften trotz UBS oder Serviceinformation eines im Fahrzeugschein stehenden Herstellers eine Stilllegung erfolgte. Kennt ihr da jemand oder habt ihr verbindliche Informationen über einen konkreten Fall?

    Gruß Gerd

  • ....Mir ist bisher kein Fall bekannt, wo bei gleichen Reifengrössen und -eigenschaften trotz UBS oder Serviceinformation eines im Fahrzeugschein stehenden Herstellers eine Stilllegung erfolgte. .....

    Es erfolgte keine Stilllegung (kann ja nur durch die Zulassungstelle ausgesprochen werden, nicht durch eine Prüforganisation) - aber aus dem Bereich von VFR Modellen sind im Bereich TÜV Nord doch deutlich mehr als eine Handvoll von Modellen bekannt, die eine HU wegen erheblicher Mängel nicht bestanden haben. Trotz Freigabe eines Reifenherstellers wurde wegen abweichender Reifengrößen die Abnahme verweigert.


    Im Bereich TÜV Süd kenne ich Dutzende von Fahrzeugen, denen die HU verweigert wurde weil abweichende Reifenmodelle z.T. wegen fehlerhafter Unbedenklichkeitsbescheinigungen.


    Im Bereich einiger südbayerischer Polizeidirektionen wurden bei Schwerpunktkontrollen Motorrad Dutzende von Motorrädern an der Weiterfahrt gehindert, da die montierte Bereifung im Querschnitt abgewichen ist. Fireblade Fahrer können da ganze Chöre singen.... trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Reifenherstellers (insbesondere eines Reifenherstellers der recht großzügig damit umging)


    Alle Fälle haben 2019 und früher stattgefunden, danach habe ich das ganze in Verbindung mit der BMVI Veröffentlichung nicht weiter verfolgt.


    Zum in #77 genannten ADAC Schreiben....


    1. Der ADAC war eiserner Verfechter von Reifenbindungen und hat jahrelang versucht eine Haftung des Halters zum Thema Reifen zu konstruieren, obwohl die Motorräder eine EU Zulassung hatten und in den Fahrzeugpapieren keine Reifenbindung eingetragen war.


    2. Es wird erneut versucht eine Quasi-Reifenbindung zu konstruieren und zwar über die Anlage XV https://eur-lex.europa.eu/lega…014R0003-20161016&from=DA dieser Unterlage.und zwar über den Text in Punkt 2.2 der Anlage


    Zitat:


    Der Fahrzeughersteller darf die Verwendungsart von Original- und Ersatzreifen, die am Fahrzeug montiert werden können, beschränken. In diesem Fall sind die Verwendungsarten von Reifen, die am Fahrzeug montiert werden können, eindeutig im Fahrzeughandbuch anzugeben.


    Zitat Ende


    Dabei nimmt die Anlage XV eindeutig Bezug auf die Verwendungsart des Reifens (also z.B. M+S; MST usw.)


    Zitat Punkt 2.3.1


    Alle Reifen, die gemäß Nummer 2.2 am Fahrzeug montiert werden können, sind für die Bestimmung der nach den zum Zeitpunkt der Fahrzeug-Typgenehmigungsprüfungen geltenden Rechtsvorschriften der Union zulässigen Gesamtabmessungen (d. h. die größte Hüllkurve) des jeweiligen Reifens zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck sind entweder die technischen Spezifikationen nach Anhang 5 der UNECE-Regelung Nr. 75 oder die zulässigen Prozent-Anteile für Größen, die nicht in diesem Anhang enthalten sind, zu berücksichtigen (z. B. Gesamtbreite von Mehrzweckreifen (MST) + 25 %, Normalreifen und M+S-Reifen + 10 % beim Felgendurchmesser-Code 13 und darüber sowie + 8 % bei Felgendurchmesser-Codes bis einschließlich 12).


    Zitat Ende


    Man sollte Veröffentlichungen des ADAC daher mit der notwendigen Distanz berücksichtigen

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Kontrolltrupp finden, :D

    Das ist so eine Sache, manche haben Ahnung, manche habe keine. Da hat in einem Fall ein solcher "Kontrolltrupp", der sich über einen jungen "Schnösel", der in seinem ordungsgenäß geparkten M4 saß, über homologierte Anbauteile aufgeregt, das könne alles nicht sein und die Weiterfahrt untersagt und verlangt, dass die Kennzeichen abgeschraubt werden!

    Das Verfahren ist vom Amtsgericht eingestellt worden. :shock:-%-

    Hat jetzt nix mit den Reifen direkt zu tun, aber wenn z.B. der Kontrolletti Produktionsrillen bei LKWs nicht vom Profilrillen unterscheiden kann, kannst Du machen, was Du willst, die werden Dir nicht folgen.

    Auch dieses Verfahren ist vom Amtsrichter eingestellt worden.

    Deshalb mein Hinweis auf die RSV.

    Und richte Dich darauf ein, dass Du je nach Befindlichkeit Dein Fahrzeug stehen lassen musst. (wobei hier natürlich auch die Nummer : wie es in den Wald reinschallt, so kommt es heraus gilt.

  • Ja Hermi, aber wie ruft man richtig in den Wald hinein, wenn die wandelnde Inkompetenz die Demontage deiner Nummernschilder verlangt? Eine Möglichkeit wäre, die 110 zu wählen und einen Überfall von polizeiähnlichen Gestalten zu vermelden ... Vielleicht hat die Ersatztruppe da mehr Fachwissen auf dem Gebiet der Fahrzeugkontrolle.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!