Unglaublich, einfach unglaublich!

  • schreibe doch die Geschäftsleitung an und schildere was Du festgestellt hast und bitte um Stellungnahme. Du kannst auch erwähnen, dass Du eventuell weitere rechtliche Schritte ergreifen wirst.

    Freiheit bedeutet auch andere Meinungen zu respektieren!


    Viele Grüße aus Höxter


    Winnie

  • @vigi,


    die Nachbesserung ist die Mutter des Gewährleistungsrechts.
    Wenn Du der Werkstatt nicht die Möglichkeit gibst, das selbst zu richten, hast Du schon ein Problem.
    Ich würde der Werkstaat schreiben, sie sollen das Motorrad abholen und reparieren unter Mitteilung der Fehler oder einen angessenen Kostenvorschuss für den Transport zahlen.
    Alles andere ist Harakiri, ein Entfall des Nachbesserungsrechts ist schwierigst darstellbar.

  • @ Vigi was ein Ärger... zum Glück kommt der Winter und du hast genug Zeit dieses Problem zu lösen. Ich habe im Rhein Main Gebiet festgestellt dass eine Generation Mechatroniker aktiv ist die zB eine 11 er nicht kennen und nur über Handbuch Schrauben.

  • Es gibt immer noch Firmen/Werkstätten, die versuchen, ihre "Pfründe" zu wahren. Die erkennt man daran, dass sie sich weigern, Ersatzteile einzubauen, die sie nicht selber für teures Geld einkaufen (und daran mitverdienen). Das mag bei Zündkerzen kein Problem sein, bei einer Lichtmaschine ist es aber eines.


    Diese Werkstätten agieren ganz offensichtlich ausschließlich in ihrem eigenen Interesse und nicht wenigsten ein bisschen auch im Interesse des Kunden. Wenn ich das merke (und dafür gibts deutliche Anzeichen) dann halte ich mich fern. Der Markt richtet es (in diesem Fall) - solche Firmen gehen in Zeiten des Internets mehr und mehr pleite.


    Ich finde es nicht wirklich schlimm dass es solche gibt - ich hab ja die Wahl zu jemand anderem zu gehen. Die Frage: "Bauen Sie evtl. auch eine generalüberholte Lichtmaschine ein?" kann man ja stellen - und dann zu jemand anderem gehen wenn die Antwort "Nein" lautet.


    Grüße


    Michael

  • ... ich hab ja die Wahl zu jemand anderem zu gehen. Die Frage: "Bauen Sie evtl. auch eine generalüberholte Lichtmaschine ein?" kann man ja stellen - und dann zu jemand anderem gehen wenn die Antwort "Nein" lautet.


    Die Möglichkeit ist jedoch stark eingeschränkt, wenn der Pannendienst das MR in eine Werkstatt fährt und diese bei der Fehlersuche eine defekte Lichtmaschine feststellt.


    Wie Vigi ja (so ungefähr) geschrieben hat... Entweder bei uns reparieren lassen oder sofort abholen (in zerlegtem Zustand) +2-300 €uronen für das Zerlegen abdrücken.
    Ist nicht so ganz einfach, wenn die Werkstatt mehrere 100 km von zuhause entfernt ist.

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=

  • Vigi, das ist ja, als würde ein schmieriger Typ die eigene Tochter anfassen.....


    klick auf das Motorrad und schau in meinen Bilderblog


    Gruß Dieter
    4 Räder bewegen den Körper, 2 Räder bewegen die Seele

  • Vivi....kleiner Tip,man kann evtl auf deren Homepage ne kleine Rezension hinterlassen.

  • Mein lieber Scholli :shock:. Liest sich spannend und unterhaltsam zugleich, als Feuilleton, nicht als Tatsachenbericht. Voll in die Tonne gegriffen, Vick, und das als Schweizer in DE, gibt nochmal zusätzlich richtig Salz in die Suppe. Man rechnet in Fremdwerkstätten sicher immermal mit Kleinigkeiten, die auf die Schnelle "übersehen" werden, aber dein Fall ist der blanke Horror. Ich weiß, was ich an meinem Freundlichen habe und schätze ihn über viele Jahre, nach diesem Bericht gleich um einiges mehr.


    Ich drück dir alle Daumen, dass du das Dilemma zügig, technisch einwandfrei und halbwegs kostenneutral gelöst bekommst .. darf echt nicht wahr sein :-?


    Schöne Grüße, Wolle

    Passionierter Biker :p
    -----------------------------

  • Oha, das ist schon ein starkes Stück.


    Allerdings, das hier:

    ...Ich werde auch eine Mängelrüge an den Händler schreiben und Schadenersatz fordern.


    hat sich dadurch:

    ...Anschließend wurden alle aufgelisteten Probleme fachmännisch behoben...

    eigentlich schon fast von selbst erledigt.


    Siehe:

    ...die Nachbesserung ist die Mutter des Gewährleistungsrechts.
    Wenn Du der Werkstatt nicht die Möglichkeit gibst, das selbst zu richten, hast Du schon ein Problem...


    Bei dem bisherigen Gebaren der Werkstatt würde ich bei dem hier:

    Zitat

    ...Ich würde der Werkstaat schreiben, sie sollen das Motorrad abholen und reparieren unter Mitteilung der Fehler oder einen angessenen Kostenvorschuss für den Transport zahlen.
    Alles andere ist Harakiri, ein Entfall des Nachbesserungsrechts ist schwierigst darstellbar.

    keine Chancen auf Besserung erwarten. Die Werkstatt wird sich darauf berufen, das nach Ihnen bereits am Fahrzeug gearbeitet wurde und die dargestellten Mängel nicht mehr zuzuordnen sind.


    Absolut ärgerlich das Ganze.

  • Die Möglichkeit ist jedoch stark eingeschränkt, wenn der Pannendienst das MR in eine Werkstatt fährt und diese bei der Fehlersuche eine defekte Lichtmaschine feststellt.


    Wie Vigi ja (so ungefähr) geschrieben hat... Entweder bei uns reparieren lassen oder sofort abholen (in zerlegtem Zustand) +2-300 €uronen für das Zerlegen abdrücken.
    Ist nicht so ganz einfach, wenn die Werkstatt mehrere 100 km von zuhause entfernt ist.


    Atomar, hinterher ist man immer schlauer, das ist klar. Aber dass man sowas vermeiden kann, das ist auch klar. Denn nicht der Pannendienst entscheidet, wo das Motorrad hinkommt sondern der Eigentümer entscheidet das. Es gibt ja z.B. die Möglichkeit, bei einer Panne kurz hier im Forum anzufragen und dann gibts doch meist schnell hilfreiche Kollegen in der Nähe mit Anhänger und Tipps und Unterstellmöglichkeiten ...


    Und welche Werkstätten wie drauf sind (gilt übrigens auch für Autowerkstätten) - das kann man wirklich vorher klären, das ist nicht schwer. Wenn man sich der Problematik bewusst ist, dann tut man es auch. Dass "das große Motorradhaus bei Stuttgart" ;-) so drauf ist, dass wusste ich zum Beispiel schon vorher. Vielleicht ist es am Besten, man verbucht die unnötigen Ausgaben unter "Lehrgeld"?


    Grüße, Michael

  • Das mit dem Lehrgeld sehe ich genau so. Sehr ärgerlich aber wahrscheinlich nicht mehr zu ändern.
    Mach `nen Haken dran. Einmal und nie wieder in dieser Bude und andere in entsprechenden Foren deine Erfahrungen mitteilen.

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)

  • Riesen Shit, Vigi:-?
    Rechtlich gesehen, hast du aber schon verloren, wenn du die Fehler der "Fachwerstatt" im Nachhinein selber ausbügelst oder nachbessern lässt.
    Wie Hermi schon schrieb, muss dem Auftragnehmer die Möglichkeit gegeben werden, die Unzulänglichkeiten zu beheben, natürlich auf seine Kosten.
    Dies ist jetzt nicht mehr möglich, daher Schwamm drüber und als (teures) Lehrgeld abbuchen. Ein Rechtsverfahren (sofern du keine Rechtsschutzversicherung hast) dürfte teuer werden, umsomehr als der Gerichtsstand Stuttgart ist.