Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage an alle aktiven und auch ehemaligen Verkehrsüberwacher hier im Forum:
kürzlich konnte ich beobachten, dass Autofahrer angehalten wurden, weil sie über eine Raststätte am Stau vorbei gefahren sind. Heute wurde ich freundlich unter Androhung von 75€ und einem Punkt ermahnt, doch zukünftig nicht über eine Autobahnaus-/einfahrt das Selbe zu tun.
Zugegeben, mein Führerschein ist schon etwas älter, von daher ist der theoretische Unterricht schon etwas her, aber wo steht, dass das verboten ist?
Grüße, Robert