Überholen über Autobahnaus-/Einfahrt

  • Hallo Leute,


    ich habe da mal eine Frage an alle aktiven und auch ehemaligen Verkehrsüberwacher hier im Forum:


    kürzlich konnte ich beobachten, dass Autofahrer angehalten wurden, weil sie über eine Raststätte am Stau vorbei gefahren sind. Heute wurde ich freundlich unter Androhung von 75€ und einem Punkt ermahnt, doch zukünftig nicht über eine Autobahnaus-/einfahrt das Selbe zu tun.


    Zugegeben, mein Führerschein ist schon etwas älter, von daher ist der theoretische Unterricht schon etwas her, aber wo steht, dass das verboten ist?


    Grüße, Robert

    Sonntags Magna, Werktags Pan, Hauptsache V4 :lol::lol::lol:

  • In Deutschland gilt, nicht alles als erlaubt, was nicht verboten ist.
    Vieleicht ist es desshalb so.
    Da es nicht expliziet erlaubt ist, ist es verboten.

    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  • Hallo Peter,


    das gilt zum Glück im Straf - und Bußgeldrecht nicht:


    keine Strafe ohne Gesetz!


    Ich weiß allerdings nicht genau, wo das steht (rechtsüberholen über Ausfahrt oder Raststätte) aber hab nix Zeit zum suchen. Tip StVO oder drumrum

  • Hallo Robert,
    Ich glaube nicht, dass dieser (Buss)Bescheid vor Gericht Bestand haben wird. Ich würde eine Judizieren (mein Motor hat gestottert; die Temperatur war zu hoch; ich hatte eine Fliege im Helm; etc) von meiner Rechtsschutzversicherung verlangen

    Grüsse aus dem Ländle
    Fürstenländer
    :lol::lol::lol:
    Benelli 50 ccm/ Yamaha Enduro 125 ccm/ KTM 125 ccm / Babypause (Roller) / Yamaha 750 FZ / Suzuki GSXf 1100 / Pan ST 1300

  • Das ganze ergibt sich aus der Fahrbahnbenutzungspflicht und der Zweckbestimmung eines RASTplatzes. Das weiß ich noch aus der Ausbildung:lol:


    Auf der Advocard-Seite im Netz habe ich Folgendes gefunden:


    Über die Raststätte abkürzen oder Kolonnen springen: Verstoß gegen die StVO


    Hin und wieder können Sie im Stau auf der Autobahn andere Autofahrer dabei beobachten, wie diese versuchen, ein kleines Staustück zu umgehen: Sie biegen ab, um zügig über den Parkplatz einer Raststätte zu fahren, nur um sich ein Stück weiter vorn wieder in den Stau einzureihen. Ein solches Vorbeimogel-Manöver ist laut Straßenverkehrsordnung verboten. Der Rastplatz ist eine "dem durchgehenden Verkehr nicht gewidmete Fläche", die Nutzung dieser Fläche, um Zeit gut zu machen, verstößt gegen das Gebot der Fahrbahnbenutzung nach § 2 Abs. 1 StVO. Dies entschied auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ 5Ss (OWi) 77/87).


    Natürlich kann der Motor stottern, heiß werden und sich schnell wieder abkühlen, die Wespe sich in den Helm verirren und und und....
    Ich würde es trotzdem lassen, es bringt doch nicht mal eine Minute Zeitvorsprung...


  • Natürlich kann der Motor stottern, heiß werden und sich schnell wieder abkühlen, die Wespe sich in den Helm verirren und und und....
    Ich würde es trotzdem lassen, es bringt doch nicht mal eine Minute Zeitvorsprung...


    Da gebe ich 1501max vollkommen Recht GOO
    Es ist den Aufwand nicht Wert 0))((0

    Grüsse aus dem Ländle
    Fürstenländer
    :lol::lol::lol:
    Benelli 50 ccm/ Yamaha Enduro 125 ccm/ KTM 125 ccm / Babypause (Roller) / Yamaha 750 FZ / Suzuki GSXf 1100 / Pan ST 1300

  • Moin


    Bussgeld Katalog, Autobahnen und Kraftfahrstrassen ab Nr 78, Nr 88 -Seitenstreifen ,Grundstücke ( Tankstellen, Raststätten usw) zum Zweckedes schnelleren Vorwärtskommen benutzt 75 Euro und 1 Punkt.
    Trifft ebenfalls in Ortschafften zu, wenn man zB an einer Ampel Rot hat und man über ein Grundstück abkürzt ,um somit die Ampel umfährt ,um schneller Vorwärts zu kommen.


    Gruss Ralph

  • Kann man doch jederzeit straffrei machen.
    Wenn Polizei auf dem Rastplatz zu sehen ist, Pinkelpause machen.

    Gruß, Joachim


    Der Mutige lebt nicht ewig. Der Vorsichtige lebt aber überhaupt nicht

  • ... oder einfach kurz rechts ranfahren, "noch kürzer telefonieren" und ab die Post!

    Der mit der Wing fliegt
    und meint: Richtig oder Garnicht!:idea:


    mit nun bereits 5000 km geflügelten Grüssen vom 7-Kuppler aus Bärlin


    ... meine "Zangeleien":