Die Diskussion ist in folgendem Thema entstanden:
http://www.honda-paneuropean.de/showthread.php?t=18299
Um das dortige Thema nicht weiter zu belasten, möchte ich das Nebenthema
„Mindestgeschwindigkeit auf Landstraßen“ an dieser Stelle als Hauptthema
fortführen.
Dabei starte ich mit Beitrag #168 von Achim, da dieser die Problematik verdeutlicht:
Alles anzeigenNix Paradoxum, du hast niemanden zu behindern, fertig.
Das ist nachlesbar: https://www.stvo.de/strassenve…nung/91-3-geschwindigkeit ,
Absatz (2) ist hier interessierend.
Wenn du also auf der Landstraße 70 fährst, obwohl ohne sonstige
Begrenzung 100 erlaubt und gefordert sind, machst du dich im Prinzip
strafbar. Leider habe ich die entsprechende Stelle im Gesetz noch nicht
gefunden, aber ich meine mich zu erinnern, dass 10% drunter geduldet
werden, nicht weniger.
Die ganze Diskussion ist müßig, weiß ich selbst, denn eine Begrenzung ist
unsinnig, wenn so oder so schon nicht 100 gefahren wird. Aber ich möchte
mich ungern selbst kriminalisieren, weil ich 100 nutze, somit bin ich gegen
jegliche Begrenzungen, die geringer als bereits jetzt sind (weil sinnfrei).
Dass es 1970 mehr Verkehrstote gab, ist mir bewusst. Allerdings wurde
damals noch zumeist ohne Gurt und moderne Helferlein wie Airbags etc.
gefahren, das ist vielleicht nicht so ganz vergleichbar. Ganz ernsthaft
wünsche ich mir eine unbegrenzte Geschwindigkeit auf Landstraßen,
Anhänger hin oder her (fahre ich nicht, ist mir mumpe).
Achim (gestern mit dem Auto mit 40 ohne erhöhten Puls hinter zwei Treckern
hinterher gefahren seiend, bis alle 11 Autos zwischen mir und den Treckern
überholt hatten, bevor ich dann abgebogen bin...)
Du fühlst dich durch jedes Fahrzeug, welches langsamer unterwegs ist
als mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit behindert. Aber dies kann ja
keine allgemein verbindliche Definition für ein zu langsames Fahren sein
oder für eine Behinderung vom Verkehrsfluss.
Man darf nicht schneller als 100 km/h fahren, man darf langsamer
unterwegs sein, aber auch nicht zu langsam. Dass man die zulässige
Höchstgeschwindigkeit nur um maximal 10% unterschreiten darf, dafür
scheint es keine rechtliche Grundlage zu geben. Allerdings würde ich mich
auch eines Besseren belehren lassen, wenn eine solche rechtliche Grundlage
besteht.
Letztlich stelle ich mir gerade die Frage, warum eine Begrenzung der
Höchstgeschwindigkeit sinn frei sein soll. Ganz im Gegenteil, mittlerweile
wird es eigentlich Zeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen
weiter zu reduzieren. Dafür gibt es sehr viele Gründe, wie z.B. die
Verkehrssicherheit, denn ohne Zweifel trägt eine geringere Geschwindigkeit
zur Sicherheit bei.
Persönlich bin ich schon seit Mitte der 90er Jahre sehr ruhig im
Straßenverkehr unterwegs. Die Ursache war aber ursprünglich technischer
Natur, da ich seinerzeit ein Fahrzeug gefahren habe, welches bauartbedingt
eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h hatte. Folglich war man eben
langsamer auf Landstraßen unterwegs, denn man fährt eben nicht mit fast
Vollgas!
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es viele Vorteile hat,
die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht auszureizen.
Gruss
Siggi