Rettungsgasse/Motorrad

  • [B]...überholen stehende Fahrzeuge dann sowohl links als auch rechts....


    Mhhh... Also wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, ist das kein Überholen, sondern gilt als Vorbeifahren. Und das ist ja erlaubt, natürlich gibt es dazu auch den entsprechenden Text (von wegen Abstand...), den ich aber nicht mehr wortwörtlich parat habe -%-
    P.S. bezieht sich jetzt nicht auf die Rettungsgasse!

    In Wirklichkeit ist die Realität ganz anders! :confused:


    Allzeit gute Fahrt!
    Georg
    http://www.narbhavie.at

    Einmal editiert, zuletzt von GeorgH () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Jenau.


    Mir wurde im Theorieunterricht in der Fahrschule beigebracht:
    Überholen eines Objekts in Bewegung,
    vorbeifahren an einem stehenden Objekt.


    Ich habe auf Autobahnen/Schnellstraßen schon oftmals erlebt, mit welch hohem Tempo Kradfahrer zwischen zwei Fahrzeugkolonnen in langsamerem Tempo in Bewegung hindurchfuhren. Ich beurteile dieses verhalten als unverantwortlich und praktiziere es selbstverständlich nicht.


    Ich selbst habe auf Autobahnen/Schnellstraßen leider schon öfters erleben müssen, dass bei einer Annäherung durch mich mit Krad inmitten zweier stehender Fahrzeugkolonnen kurz bevor ich auf derselben Höhe zweier Pkw nebeneinander war in sehr kurzem Abstand vor mir absichtlich eine Fahrer- oder Beifahrertüre vollständig geöffnet wurde. Einmal war es ein Taxifahrer und um haaresbreite wäre ich frontal in die Beifahrertüre kollidiert. Das hat ihm ein hämisches Grinsen ins Gesicht gezaubert. Dieser Vorfall hat mich dazu gebracht, dass, wenn, ich dann nur noch mit Schrittgeschwindigkeit und mit höchster Aufmerksamkeit zwischen zwei stehenden Fahrzeugkolonnen hindurchfahre, und ansonsten nicht!
    Erfahrungsgemäß gibt es sehr viele psychisch kranke Verkehrsteilnehmer/Zeitgenossen/Mitmenschen – und ich habe in den letzten Jahtren den Eindruck gewonnen, es werden immer mehr. Jedenfalls die, deren ungehöriges Verhalten ich erleben muss.


    Das absichtliche Verengen der Rettungsgasse bei Stau durch Pkw-Fahrer bei bemerkter Annäherung eines Kradfahrers, um dessen Vorankommen zu vereiteln, ist da noch die harmlosere Variante.


    Aber, es gibt auch mitdenkende Verkehrsteilnehmer, die absichtlich an den Fahrbahnrand heranfahren und bewusst Platz machen. Wenn es das Verkehrsgeschehen erlaubt, bedanke ich mich in solch einem Fall mit Handzeichen.

    Kolbenklemmer und Plattfuß :!: GOO
    Gruß
    Thomas


    Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine völlig unmaßgebliche höchst persönliche subjektive Äußerung meinerseits im Rahmen des mir verfassungsgemäß garantierten Rechts auf Meinungsfreiheit. Jegliche Verantwortlichkeit bzw. Haftung dafür lehne ich ab.

  • Mhhh... Also wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, ist das kein Überholen, sondern gilt als Vorbeifahren. Und das ist ja erlaubt, natürlich gibt es dazu auch den entsprechenden Text (von wegen Abstand...), den ich aber nicht mehr wortwörtlich parat habe -%-
    P.S. bezieht sich jetzt nicht auf die Rettungsgasse!


    Nö, wenn das Fahrzeug verkehrsbedingt, also weil es nicht anders geht, steht, dann ist es Überholen.

  • Aus meiner Verkehrsrechtsausbildung Ende der 70er Jahre ist mir zu "Vorbeifahren" noch Nachfolgendes im Kopf geblieben:


    Wenn sich auf Autobahnen FZG-Kolonnen gebildet haben, die jedoch nicht schneller als max. 80km/h schnell fahren, dann darf ggfls. auf dem rechten Fahrstreifen (rechte Kolonne) schneller als auf dem linken Fahrstreifen gefahren werden, das nennt sich dann Vorbeifahren, anstatt Überholen.


    Ob das heute noch gilt, keine Ahnung.....

  • Kolbenklemmer und Plattfuß :!: GOO
    Gruß
    Thomas


    Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine völlig unmaßgebliche höchst persönliche subjektive Äußerung meinerseits im Rahmen des mir verfassungsgemäß garantierten Rechts auf Meinungsfreiheit. Jegliche Verantwortlichkeit bzw. Haftung dafür lehne ich ab.

  • Die Praxis stellt sich mir bei meiner täglichen Staudurchfahrung so dar, dass im Berufsverkehr auf zweispurigen Autobahnen häufig eine Rettungsgasse gebildet wird, wobei ein Durchfahren mit ca. 40 bis max. 60 km/h eigentlich toleriert wird, wobei eine Pan ja auch durchaus massiv im Rückspiegel wirkt. So ca. einmal alle 14 Tage gibt es auch Fälle der Intoleranz.
    Auf drei- und vierspurigen Autobahnen ist Rettungsgasse bisher weitestgehend Fehlanzeige.


    Grundsätzlich bedanke ich mich bei Nutzung der Rettungsgasse bei speziell wegen mir ausweichenden Autofahrern mit freundlichem Handzeichen (links) oder kurzem Fußzeichen (rechts), das hilft bei sich täglich wiederholenden Begegnungen (ach, der schon wieder ;-))


    Standstreifen ist für mich meistens tabu, der Kleinschrott, den man da gelegentlich liegen sieht, könnte mir ja die Reifen killen.


    Heute wurde mir übrigens besonders schnell Platz gemacht :lol:, es waren ja auch nur 38°C.


    Grüße, Robert

    Sonntags Magna, Werktags Pan, Hauptsache V4 :lol::lol::lol:

  • Nach der Preisliste von Ralf liegt der Preis für die Standspur zwischen 10 und 75€ plus 1 Punkt je nachdem wie sich der Polizist fühlt. Entweder er beurteilt das als unerlaubtes Fahren auf dem Standstreifen oder noch zusätzlich „ um schneller voran zu kommen“.


    Naja erstmal muss einer da sein und wenn man umsichtig und langsam rechts vorbei fährt sollte das akzeptiert werden. Übrigens ich mach das schon seit über 10 Jahren und meine Reifen sind alle heile geblieben und es kamen keine Bettelbriefe vom Amt. ;-)

  • Aus meiner Verkehrsrechtsausbildung Ende der 70er Jahre ist mir zu "Vorbeifahren" noch Nachfolgendes im Kopf geblieben:


    Wenn sich auf Autobahnen FZG-Kolonnen gebildet haben, die jedoch nicht schneller als max. 80km/h schnell fahren, dann darf ggfls. auf dem rechten Fahrstreifen (rechte Kolonne) schneller als auf dem linken Fahrstreifen gefahren werden, das nennt sich dann Vorbeifahren, anstatt Überholen.


    Ob das heute noch gilt, keine Ahnung.....


    Ich kenne das so
    Auf 2-spurigen Fahrstreifen darf rechts bis zu 20km/h schneller gefahren werden, aber nur bis Tempo 80, lasse mich aber auch gerne belehren...

    2-Räder: ABS-PAN '94, NTV 650, CX 500; Vespa PX200; Yam RD250
    zudem KYMCO dink250, DAELIM 125, zündapp50
    Oh Bua, des werd dr au amol domm vorkomme, wende gschaid wirsch...
    eingeschwäbelter Mährer; sparsamer als Schwaben&Schotten zusammen!)

  • Moin


    Heisst es nicht..wenns links staut darf man rechts vorbei ,bis maximal 60kmh??
    Wobei das ja kaum jemand kontrollieren könnte....
    Da muss ich sagen ,ist mir die Flexibilität im Ausland wie Frankreich, Italien...nach dem Motto, leben und leben lassen...
    Klar sehen wir es als Motorräder anders als ein Pkw Fahrer,aber es fällt keinem ein Zacken aus der Krone, Platz zu machen..
    Die Ursache für miesepeterei ist ganz klar,man gönnt dem anderen nicht den Dreck unter den Nägeln...ein bedenklicher Zustand... Gesetz hin oder her...