[B]...überholen stehende Fahrzeuge dann sowohl links als auch rechts....
Mhhh... Also wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, ist das kein Überholen, sondern gilt als Vorbeifahren. Und das ist ja erlaubt, natürlich gibt es dazu auch den entsprechenden Text (von wegen Abstand...), den ich aber nicht mehr wortwörtlich parat habe
P.S. bezieht sich jetzt nicht auf die Rettungsgasse!